Eine mögliche CO2-Steuer ist vermutlich verfassungswidrig. Der Staat darf nicht einfach neue Steuern erfinden. Zu dieser Einschätzung kommen die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.
»Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Wirtschaftsgutes, noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache.« Damit rückt der Wissenschaftliche Dienst auch die schräge Auffassung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Maria Luise Anna Dreyer zu Recht, die vor kurzem von einem CO2-Verbrauch gesprochen hat.
»Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.«
Es könnte zwar das Grundgesetz geändert werden, doch dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig; dafür verfügt die große Koalition aber nicht über die nötigen Stimmen. Zudem hat die FDP-Frau Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, bereits klar gesagt: »Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.« Das bedeutet übrigens nicht, dass sie gegen eine weitere Abzocke der Bürger ist. Das Kind soll nur einen anderen Namen haben, in diesem Fall eine »Ausweitung des Emissionshandels«. Dem würde sie zustimmen.
Das Umweltbundesamt will schnell Geld sehen (»Schneller Einstieg jetzt nötig«) und schlägt beispielsweise einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, die grüne Führung will also die Energiesteuer einfach erhöhen. Dieses Modell wäre im Rahmen der Finanzverfassung zulässig, schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes.
Die sollen »den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten«. Die Dienste, die auch die Öffentlichkeit informieren und die unterschiedlichsten Themen in einen aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang stellen, haben sich jetzt ausführlich mit der Frage befasst, wie CO2 besteuert werden könnte.
Sie gingen detailliert Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer nach und untersuchten, ob eine CO2-Steuer eine Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer sei und welche Gesetze geändert werden müssten, um eine CO2-Steuer einzuführen. Außerdem fragten sie, welche sonstigen Steuern – wie zum Beispiel die Kfz-Steuer . schon heute den CO2-Anteil »bepreisen«.
Das nationale Steuerverfassungsrecht gibt den Rahmen vor, wie Steuern ausgestaltet werden können. Das dürfe gerade kein Steuererfindungsrecht sein, sondern ein Steuerfindungsrecht, schreiben die Fachleute des wissenschaftlichen Dienstes. »In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer.«
»Verbrauchssteuern aber sind Abgaben, die den Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und aufgrund eines äußeren Vorganges von demjenigen erhoben werden, in dessen Bereich der Vorgang stattfindet.« Eine CO2-Steuer müsste also an den Verbrauch von Kohle, Erdgas, Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern angeknüpft werden; das wäre aber wiederum keine unmittelbare Besteuerung einer CO2-Emission.
Einer CO2-Steuer würden übrigens keine Gebote des EU-Rechtes entgegenstehen, meinen die Autoren des wissenschaftlichen Dienstes. Eine solche Steuer müsste grundsätzlich diskriminierungsfrei sein. Auch das Zollrecht der EU wäre nicht betroffen.
Offen bleibt, ob ein hübscher kleiner Orthographiefehler in dem ansonsten fehlerfreien Text eine dezent platzierte Watsche aus den Tiefen der Juristerei an die verzweifelt nach weiteren Ausplünderung Suchenden sein sollte:
»Wirtschaftswaisen« – steht da tatsächlich.