Tichys Einblick
Enteignungsplan

Die Grünen: „Wir wollen die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete streichen“

Die Grünen haben ihre Zustimmung im Bundesrat zur Reform der Grundsteuer unter Vorbehalt gestellt. "Wir wollen die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete streichen", sagte Stefan Schmidt, Finanzexperte der Fraktion, am Donnerstag im Bundestag.

Es könne nicht sein, dass nicht diejenigen, die vom Wertzuwachs der Immobilien profitierten, am Ende die Grundsteuer zahlten, sondern die Mieter, so argumentieren die Grünen laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Der Bundestag hatte den Gesetzesvorschlag der Koalition am Donnerstag erstmals debattiert. Union und SPD können die Reform nicht allein beschließen, weil das Grundgesetz geändert werden muss. Hierfür bedarf es jedoch der Zustimmung von zwei Drittel aller Abgeordneten. Die große Koalition braucht daher mindestens noch die Stimmen von Grünen und FDP. Die FDP lehnt jedoch die geplante Grundsteuerreform ab, weil sie zu massiven Steuererhöhungen und mehr Bürokratie führen wird.

Mietendeckel + Wegfall der Grundsteuerumlage = Enteignung

Die Grünen stehen mit ihrer Forderung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete abzuschaffen, nicht allein. Auch die SPD und die Linke fordern dies.

Der Plan von SPD, Linken und Grünen ist perfide. Ich habe schon vor Monaten davor gewarnt:

Also: Die Einnahmen der Vermieter werden eingefroren oder reduziert. Die Ausgaben der Vermieter sollen zugleich erhöht werden, indem die Umlagefähigkeit auf die Mieter gestrichen wird.

Zudem gibt es im Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf, der erstmals die Vertragsfreiheit auch im Neubau beseitigt (der Neubau ist bisher bei der Mietpreisbremse ausgenommen): Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches soll so geändert werden, dass die Miete beim Neubau nur noch in den ersten fünf Jahren frei vereinbart werden darf. Bei der Wiedervermietung nach Ablauf dieser fünf Jahre gilt dann eine Obergrenze von 120% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Entsprechend müssen dann bei der Wiedervermietung die Mieten, die diese Obergrenze überschreiten, gesenkt werden. (Mehr Informationen zu geplanten Novelle von § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches und zum Mietendeckel bei dieser Veranstaltung)

Wird das alles so umgesetzt?

Spätestens bei einer rot-rot-grünen Machtübernahme kann man fest damit rechnen, dass all dies 1:1 so umgesetzt wird. Solange die Union mitregiert, wird sie zunächst dagegenhalten, aber die Frage ist – wie lange? Die Erfahrung mit der Mietpreisbremse lehrt: Die Union ziert sich zunächst, folgt dann jedoch den Ideen von Linken, Grünen und SPD. Ernsthafter Widerstand ist nicht zu erwarten, weil die CDU/CSU Angst davor hat, als „Vermieterpartei“ dazustehen.

Jüngstes Beispiel: Der Mietendeckel, dessen Eckpunkte der Berliner Senat beschlossen hat, ist verfassungswidrig, weil die Gesetzgebungskompetenz hier eindeutig beim Bund liegt und nicht bei den Ländern (vgl. hierzu einen ausführlichen Artikel von mir im aktuellen Focus). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion könnte zwar vor dem Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anstrengen, um dies feststellen zu lassen. Das wird sie jedoch nicht tun. Damit duldet sie den Verfassungsbruch der Linksregierung in Berlin. Immobilieneigentümer, die sich auf die Union verlassen, sind – wie stets – verlassen.

Die Forderung der Grünen zeigt übrigens einmal mehr, wie naiv die Wähler sind, die glauben, dass die Grünen eine „bürgerliche“ Partei seien. Nein, die Grünen sind nach wie vor eine strikt antikapitalistische Partei, die sofort mit Linken und SPD auf Bundesebene zusammengehen wird, wenn es eine ausreichende Mehrheit gibt. Sie werden das nur vor den Wahlen nicht sagen, um naive bürgerliche Wähler zu täuschen.

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