Der deutsche Verfassungsschutz hält in einer aktuellen Broschüre den Islamismus für gefährlicher als Rechtsextremismus und Linksextremismus, wenn es um Antisemitismus geht:
„Ausgeprägter sind antisemitische Auffassungen jedoch im Islamismus, in dem sich religiöse, territoriale und/oder politische Motive zu einem antisemitischen Weltbild verbinden. Das „Feindbild Judentum“ bildet einen zentralen Pfeiler, auf den sich die Argumentationen aller islamistischen Gruppierungen stützen.“
Diese klare Zuordnung als Zäsur in der Beurteilung antisemitischer Tätergruppen ist nachzulesen in einer Broschüre des Verfassungsschutzes (Stand März 2019) mit dem unmissverständlichen Titel: „Antisemitismus im Islamismus“.
Und die Bundesbehörde weiß auch genau, wem dabei das Augenmerk gelten muss: „Eine solche Erkenntnis gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des zwischen den Jahren 2014 und 2017 erfolgten Zuzugs von mehr als 1.000.000 Muslimen in die Bundesrepublik Deutschland an Bedeutung.“
Diese Behauptungen sind für die Behörde auch keine reine Theoriefindung, sondern würden sich an Beispielen gut belegen lassen, so auch bei den Demonstrationen vor dem Brandenburger Tor im Dezember 2017, als es unter den muslimischen Teilnehmern zu antisemitischen Ausfällen kam und u.a. die vollständige Auslöschung Israels gefordert wurde.
Der Verfassungsschutz betont hier explizit die Gefahr, die davon „für das friedliche und tolerante Zusammenleben“ in Deutschland ausginge. Weiter werden Bürger, die mit Zuwanderern beruflich zu tun haben, explizit darauf hingewiesen, dass sie bei dieser Klientel auf so einen Antisemitismus treffen könnten:
„Hierzu zählen unter anderem Lehrer, Sozialarbeiter, Polizisten sowie
Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der entsprechenden Landesämter. Aber auch Mitarbeiter sozialer Organisationen und ehrenamtliche Helfer, die sich in Integrationsprojekten engagieren, können mit antisemitischem Gedankengut konfrontiert werden.“
Das Amt geht so weit, diesen Antisemitismus im Koran zu verorten und zitiert die entsprechenden Stellen. Der historische Exkurs in dem kaum fünfzig Seiten starken Papier ist an diesem Platz tatsächlich bemerkenswert. So weit gehend, dass in der Broschüre eine Aufnahme von Adolf Hitler mit dem Mufti von Jerusalem abgebildet wurde.
Der Verfassungsschutz lässt hier keinen Unterschied gelten zwischen einer Kritik an Israel und jener an Juden: „Allen islamistischen Organisationen ist gemein, dass sie kaum zwischen dem Staat Israel und dem jüdischen Volk unterscheiden, weder sprachlich noch inhaltlich.“
Die Broschüre fasst abschließend zusammen, wie düster sich das Lagebild für die Verfassungsschützer tatsächlich darstellt:
„Solche Ereignisse legen den Schluss nahe, dass das von Islamisten verbreitete antisemitische Gedankengut zunehmend auch in muslimischen Gesellschaftsgruppen außerhalb islamistischer Organisationen anzutreffen ist. Ob es sich hierbei um eine dauerhafte Erscheinung – möglicherweise sogar einen anhaltenden Trend – handelt, bleibt abzuwarten. Unabhängig von der Perspektive bleibt jedoch festzuhalten, dass das von islamistischen Gruppierungen und Einzelpersonen verbreitete antisemitische Gedankengut schon heute eine erhebliche Herausforderung für das friedliche und tolerante Zusammenleben in Deutschland darstellt.“