Tichys Einblick
Nils Annen muss informieren

Twitter ist nicht Privatvergnügen von Politikern – blockieren blockiert

Twitter wird zum Ernstfall: Das bei Politikern so beliebte "blocken" von kritischen Journalisten klappt nicht mehr: Es ist ein Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit.

Niels Annen (SPD) im Bundestag

imago/Metodi Popow

Ein Staatsminister im Auswärtigen Amt sperrt einen israelischen Journalisten der Jerusalem Post auf Twitter, weil dieser über den deutschen Sozialdemokraten im Zusammenhang mit Glückwünschen zum Jahrestag der iranischen Revolution berichtet hat. Was war da passiert?

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Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel schickte Niels Annen, so heißt besagter Staatsminister, jedenfalls vorsorglich eine Abmahnung, die dann schnell dafür sorgte, dass der blockierte Journalist auf Annens offensichtlich dienstlichem Twitter-Account wieder entsperrt wurde. So weit, so gut. „Aber“, so der Anwalt nun weiter, „das genügt nicht. Wir verklagen jetzt das Auswärtige Amt und Annen.“ Steinhöfel will hier einmal explizit einen Präzedenzfall schaffen.

Am Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Hamburg-Eimsbüttel, ehemaligem Juso-Vorsitzenden und Atlantik-Brücke-Stipendiaten Annen soll wohl ein Exempel statuiert werden. Soll einmal durchexerziert werden, was es beispielsweise für Israel bedeutet, wenn Vertreter der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes eine wohlwollende bzw. opportunistische Haltung gegenüber der islamischen Republik Iran einnehmen.

Der renommierte israelische Politikjournalist Benjamin Weinthal hatte seinen Bericht in der Jerusalem Post so überschrieben: „German Foreign Ministry celebrates Iran’s Islamic revolution“. Im Artikel selbst fasste er im Prinzip Fakten zur pro-iranischen Politik des deutschen Auswärtigen Amtes zusammen und informierte seine Leser über deutsch-iranische Begegnungen: Insbesondere richtet sich die Kritik Weinthals gegen die Ignoranz und die erstaunliche Laissez-faire-Haltung deutscher Politiker, wenn es darum geht, Irans antisemitische und antiisraelische Haltung und Vernichtungsdeklarationen öffentlich zu kritisieren.

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Weinthals „Vergehen”, das offensichtlich zur Sperre auf dem Account des SPD-Staatsministers führte: Er hatte die deutsche Tageszeitung Bild zitiert. Damit machte er international bekannt, dass Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt in der iranischen Botschaft mit den Mullahs in Berlin den 40. Jahrestag der islamischen Revolution feierte.

Für Joachim Steinhöfel ein klarer Fall: „Natürlich ist dies ein rechtswidriger und inakzeptabler Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit. Journalisten, deren Haltung einem nicht passt, vom Informationsfluss abzuschneiden, ist einer Demokratie unwürdig“, stellt der Anwalt des Betroffenen fest. Die Pressefreiheit sei durch das Amt verletzt. Und es soll sogar weitere hochrangige Beamte des Auswärtigen Amtes geben, die eine ganze Reihe kritischer Journalisten blockieren, die den Iran-freundlichen Kurs Deutschlands kritisieren.

Das Urteil hat große Bedeutung: Twitter und andere soziale Medien sind nicht das Privatvergnügen von Politikern, es sei denn, sie trennen strikt zwischen Amt und Person. Missliebige Journalisten können dann nicht einfach amtlich ausgesperrt werden.

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