Die in Brandenburg beschlossene Frauenquote für das Landesparlament bricht offen mit dem demokratischen Grundsatz ‚One Man, One Vote‘, damit auch mit ‚One Woman, One Vote‘, weil es im Ergebnis die Wünsche der Wähler missachtet. Die Erfolgsaussichten der Kandidaten werden nach Geschlecht gewichtet.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Mann, der in den Wahlen viele Stimmen bekommen hat, einer weniger erfolgreichen Frau unterliegt, nur weil sie Frau ist.
Das werden die Verfassungsgerichte zu verhindern wissen? Das ist zu bezweifeln.
Die Berufung der nach links streitbaren Juli Zeh an das brandenburgische Verfassungsgericht gibt klar die Richtung vor. Die Frage ist nur: Welche anderen Quoten werden dann noch möglich? Und welche Folgen hat das? Roland Tichy und Achim Winter wagen den Blick in die Zukunft.