Vor knapp einem Jahrzehnt, im Juni 2010, hatte der Europarat eine gigantische Idee. Um die Gleichstellung der Geschlechter in der Sprache voranzubringen, sollten die Begriffe „Vater/Mutter“ bzw. „father/mother“ usw. durch „Elter1/Elter2“ bzw. „parent1/parent2“ usw. ersetzt werden. Soweit man diese sprachliche Hyperventilation des Europarates damals überhaupt registrierte, nahm man sie eher als offenbar unbeabsichtigten Kalauer wahr. Aber es war wirklich eine sehr ernst gemeinte Angelegenheit, die der Europarat mit dem Dokument 12267 beschlossen hatte. Eine Abgeordnete aus der Schweiz (!) stand dahinter. Für sie war bereits der Begriff Mutter diskriminierend, weil er die Vorstellung von Frau als Sexobjekt implizierte.
Es ist ein wenig Gras über die Sache gewachsen. Aber nur vorübergehend. Denn die Sache entwickelte sich nach einer gewissen Inkubationszeit international. Engländer marschierten voran. In manchen Kommunen gab es bald einen Leitfaden für Lehrer: Man durfte nicht mehr von „Mum and Dad“ sprechen. Es könnte ja schließlich Kinder geben, die statt „Mum and Dad“ eben „Dad and Dad“ oder „Mum and Mum“ als Bezugspersonen kennen. Ein englischer Uni-Kindergarten wollte ebenfalls Eltern, Mütter und Väter nicht mehr erwähnt haben, um nicht gleichgeschlechtlich orientierte Erziehende von Adoptierten zu diskriminieren. Auch die EU erwärmte sich für „Elter 1“ und „Elter 2“. In Spanien möchte die sozialistische Regierung nicht mehr Vater und Mutter haben, sondern progenitor A und progenitor B. Die Niederlande basteln an „ouder 1“ und „ouder 2“. Da fehlt nur noch – auch das bereits ein Vorschlag – dass Neugeborene geschlechtsneutrale Namen bekommen, damit sie später ihr Geschlecht selbst auswählen können.
Und jetzt auch noch die Franzosen, die ja dem ganzen Gendermurks Ende 2017 wenigstens sprachlich den Garaus machen wollten. TE berichtete darüber. Aus Rücksicht auf gleichgeschlechtliche Elternpaare soll künftig an allen staatlichen französischen Schulen nicht mehr von „père“ und „mère“ die Rede sein, sondern nur noch von „parent 1“ und „parent 2“. So sieht es ein Gesetzentwurf mit dem Titel „Eine Schule des Vertrauens“ vor, über den an diesem Dienstag (19. Februar 2019) in der Nationalversammlung in erster Lesung abgestimmt wurde. Es ist eine Steilvorlage für die angeblich rund 1 bis 1,5 Prozent der Bevölkerung repräsentierende LSBTTI-Lobby (LSBTTI = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle). Eine Steilvorlage aber auch für Marine Le Pen – und dies wenige Wochen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament.
Was sind die Folgen solcher Verirrungen? Kurz: Die Kinder werden total verwirrt. Szenario I – ziemlich gängig: Ein ganz normales Elternpaar mit Kindern trennt sich. Beide heiraten neu oder liieren sich neu. Ihre Kinder haben jetzt zwei Mamas und zwei Papas. Genauer: Eine Mama, eine Stiefmutter, einen Papa und einen Stiefvater. Aber damit beginnt sich schon die Stirn der Genderisten zu runzeln. Denn diese Kinder haben Elter 1 und Elter 2, Stiefelter 1 und Stiefelter 2. Halt, schon wieder diskriminierend: „Stief…“ geht gar nicht, also haben diese Kinder Eltern 1 und 2 und 3 und 4.
Szenario II: Ein erwachsenes menschliches Wesen, biologisch als Frau existent, sich aber nicht als Frau fühlend, liiert mit einem anderen Wesen diversen Geschlechts, will ein Kind. Sie will nicht einfach ein Kind adoptieren. Sie will ein Kind von dessen Anbeginn an, Paragraph 218 und 2019 umschiffend, damit aber biologisch nichts zu tun habend. Also lässt sie sich auch kein Ei aus ihrem eigenen Eileiter entnehmen, sondern sich von einer „Eizellenarbeiterin“ ein solches zur Verfügung stellen und von einem anonymen Samenspender befruchten. Weil sie nicht Frau und damit auch nicht schwanger sein will, sucht sie sich für die Schwangerschaft eine Leihmutter, pardon: eine Eizellenausträger*in.
Zwischenbilanz Szenario II: Jetzt haben wir bereits Elter 1 (Eizellenarbeiter*in), Elter 2 (Samenspender, geht nur ohne *), Elter 3 (Eiszellenausträger*in), Elter 4 (Kinderwunschinhaber*in) und Elter 5 (Lebenspartner*in). Denken wir genealogisch zurück: Das Kind hat 5mal Großelter 1 und 5mal Großelter 2, 10mal Urgroßelter1 und 10mal Urgroßelter 2. Oder noch viel mehr, wenn nämlich in den vorausgehenden Generationen auch schon mal gegendert fortgepflanzt wurde. Denken wir weiter: Die Liaison von Elter 4 und Elter 5 geht in die Brüche. Elter 4 und Elter 4 gehen – getrennt natürlich – eine vergleichbare Liaison mit einen/einer Partner*in ein und bringen dorthin das Kind mit. Elter 6 und Elter 7 also (früher „Stief…“ usw.)
Machen wir Schluss mit diesem mittlerweile real möglichen Irrsinn, der sich eigentlich in nichts mehr von Aldous Huxley „Brave New World“ unterscheidet.