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Ein Bürger spricht

Schnellreparatur des UN-Migrationspakts?

Der UN-Migrationspakt ist im englischen Original eine 34 DIN A4-seitige Zusammenballung verschwurbelt formulierter Verpflichtungen. Was im Pakt besonders fehl-konzipiert ist, welche Reparaturmaßnahmen in Frage kämen und ob der Pakt überhaupt sinnvoll ist, führt Physiker Volker Voegele aus.

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In Deutschland weiß man, wenn der Flieger der Kanzlerin erst einmal in der Luft ist, ist der globale oder bilaterale Vertrag beschlossen. Am 9. oder 10. Dezember 2018 wird der Airbus ‚Bundesrepublik Deutschland‘ nach Marokko unterwegs sein, wo der UN-Migrationspakt verabschiedet werden soll. Bis dahin könnte das Dokument zum Vorteil einer halbwegs funktionierenden Migration komplettiert werden. Es bleiben wenige Tage für notwendige Schnellreparaturen. Oder sollte man dem Pakt nicht doch besser ganz fernbleiben?

Den UN-Migrationspakt in deutscher Übersetzung findet man z.B. hier.

Die zwei Hauptfehler des UN-Migrationspakts

1. Der UN-Migrationspakt ist zum Nachteil der Einwanderer-Staaten formuliert.
In Summe werden die Einwanderer-Staaten dazu verpflichtet, ihre Bildungssysteme, Arbeitsmärkte und Sozialsysteme den Einwanderern zu öffnen. So weit so klar, doch es fehlen klare Formulierungen zu den Leistungen, die Migranten erbringen müssen, damit die Integration in den Einwanderer-Staaten gelingen kann.

Hauptzielländer der Migranten sind vor allen Dingen Europa und speziell Deutschland. Die wirtschaftliche Stärke, die Freiheiten und sozialen Absicherungen locken. Dass sie auf Bildung und Arbeitsethik beruhen, dürfte vielen potentiellen Migranten aus Afrika und aus dem Nahen & Mittleren Osten, also den Staaten mit hohem Migrationsdruck kaum bekannt sein und auch sonst kaum interessieren.

2. Der UN-Migrationspakt ist inhärent zum besonders obszönen Vorteil derjenigen Auswanderer-Staaten fehl-konzipiert, die „unerwünschte“, „unbrauchbare“ oder „überschüssige“ Personen und Volksgruppen loswerden wollen. Mit dem UN-Migrationspakt haben diese Staaten eine vertragliche Handhabe so zu agieren.

Der Bevölkerungsüberschuss dieser Staaten ist einer massiven Bevölkerungsexplosion geschuldet, die religiös und staatlich unterstützt wird. Sie würde sicher zum baldigen Zusammenbruch dieser Staaten oder zu Bürgerkriegen führen, bestünde nicht die Perspektive, eine kontinuierlich hohe Emigration in Gang zu bringen. Mit dem UN-Migrationspakt können die Auswanderer-Staaten den Bevölkerungsüberschuss nun weltweit exportieren, sogar unter Beibehaltung von dysfunktionalen Kulturen, mithin von Kulturen, die nicht kompatibel zu denen der Einwanderer-Staaten sind.

Anmerkung: Hoher Migrationsdruck hat auch weitere Gründe wie z.B. Misswirtschaft, Versagen des Bildungswesens, Unterdrückung von Menschen & Volksgruppen und Gewaltkonflikte. Welche Gründe es immer auch sind, es wäre zuvorderst die Aufgabe des Staates, diese Missstände zu beseitigen und sie nicht per Migration zu verschleiern oder zu verschleppen. Ein positives Beispiel war die Ein-Kind-Politik Chinas.

Mögliche Schnellreparaturmaßnahmen des UN-Migrationspakts

Mindestens fünf elementare Vereinbarungen sollte der UN-Migrationspakt zusätzlich enthalten, um Missinterpretationen und Missbräuche auszuschließen.

1. Migration ist explizit kein Menschenrecht.

2. Der UN-Migrationspakt gilt explizit nicht für Massenemigration.
Massenemigration liegt vor, wenn auf jährlicher Basis die kleinere (!) Zahl von 100.000 Emigranten bzw. 1% der Bevölkerungsanzahl des Auswanderer-Staats erreicht/überschritten wird.

Der Auswanderer-Staat ist verpflichtet, die Gründe für Massenemigration umgehend zu beseitigen.

3. Der Auswanderer-Staat gewährt seinen Emigranten verbindlich das normale Recht auf Passverlängerung und das damit verbundene Rückkehrrecht in seinen Heimatstaat.

Der Auswanderer-Staat verpflichtet sich, seine eventuell von Einwanderer-Staaten abgewiesenen Emigranten ohne Vorbehalte wieder aufzunehmen.

Der Auswanderer-Staat gewährt seinen Emigranten verbindlich, dass die Migranten-Rechte des UN-Migrationspakt auch in seinem Staatsgebiet gelten.

Anmerkung: Die letztgenannte Verpflichtung soll formal verhindern, dass die Migranten nicht erst bei Verlassen des Auswanderer-Staates ihre grundlegenden Rechte wahrnehmen können.

4. Die Einwanderer-Staaten sind frei ihre Einwanderer-Konditionen national festzulegen.

Im UN-Migrationspakt sind den Einwanderer-Staaten diverse Verpflichtungen auferlegt. Es fehlen bisher die expliziten Rechte der Einwanderer-Staaten und solange diese Rechte nicht berücksichtigt sind, ist der Einwanderer-Staat frei, diese Rechte national zu gestalten.

In jedem Fall ist der Einwanderer-Staat explizit frei dysfunktionale, kulturell inkompatible und integrationsunwillige Immigranten auszuweisen bzw. direkt an seinen Grenzen abzuweisen.

Die Formulierung der Ausweisungs- bzw. Rückweisungsgründen liegt in der freien Entscheidung der Einwanderer-Staaten, sollte sich aber an der UN-Menschenrechts-Charta orientieren.

5. Der Einwanderer-Staat ist frei die jährlichen Obergrenzen der Einwanderung festzulegen.

Diese sollten sich aber nach einem vernünftigen, machbaren Mindestwert orientieren. 0,25% der Bevölkerungszahl des Einwanderer-Staats ist ein Richtwert. Der Einwanderer-Staat ist frei, dieses Kontingent nach den Staaten der potentiellen Auswanderer aufzuschlüsseln. Findet der Einwanderer-Staat keine passenden Immigranten, muss das Kontingent nicht ausgeschöpft werden.

Die Asymmetrie der Interessen der Auswanderer-Staaten und Einwanderer-Staaten

Wenn man den UN-Migrationspakt in seiner jetzigen Form liest, kommt einem das kalte Grausen. Einerseits ob der vermeintlichen Sachkompetenz von sogenannten Fachleuten, Ministerialbeamten und Politikern, andererseits vor den massiven Auswirkungen eines dysfunktionalen Pakts, mit dem höchstwahrscheinlich viele Migranten-Ströme ausgelöst werden.

Aber wie auch immer man den gegenwärtigen UN-Migrationspakt ergänzen und umformulieren könnte, es bleibt der starke Eindruck, dass bestenfalls nur ein halbwegs brauchbares Dokument resultieren könnte. Rechtlich und vertraglich kompliziert wäre es in jedem Fall, denn die gewaltige kulturelle und gesellschaftliche Asymmetrie zwischen den prominenten Auswanderer-Staaten und den prominenten Einwanderer-Staaten steht einem Ausgleich entgegen.

Die gegenwärtig prominenten Auswanderer-Staaten sind in der UNO in der klaren Mehrheit und ihre Migrations-Agenda ist und wird dysfunktional bleiben. Vereinfacht aber korrekt gesagt, sie wollen nur Menschen loswerden und davon profitieren. Ansonsten kümmern sie sich um Menschenrechte wenig.

Die gegenwärtig prominenten Einwanderer-Staaten sind in der UNO in der Minderheit. Es sind Staaten aus dem westlichen Kulturkreis, die mindestens im Prinzip die Ideale von Aufklärung, Bildung, Emanzipation, Humanität, Menschenrechten und freier Entfaltung des Individuums befolgen.

Die Auswanderer-Staaten aus Afrika und aus dem Nahen & Mittleren Osten wollen diese Werte ihren Völkern nicht gewähren. Die große Mehrzahl der dortigen Menschen kennen diese aufgrund der schlechten Bildung und kulturellen Prägung auch nicht.

Der Westen ist in der Migrationsfrage gespalten. Der eine Teil des Westens will dysfunktionale Zuwanderung explizit per Gesetz und Grenzkontrollen verhindern. Der andere Teil des Westens, das ist die Mehrheit von EU-Europa, setzt auf einen Vierklang von teiloffenen Grenzen, einem vermeintlich guten Integrationswillen der Migranten, diversen Integrationsangeboten und separaten Abkommen mit den Auswanderer-Staaten. Als wäre diese Strategie nicht schon ambitioniert genug, käme der erforderliche Abgleich innerhalb der EU der Quadratur des Kreises nah.

Große „klassische“ Einwanderer-Staaten wie USA und Australien bleiben dem UN-Migrationspakt fern, ihre Einwanderungsgesetze sind eindeutig national und lassen keine unerwünschte Einwanderung zu.

In Deutschland und Europa andererseits sind gegenwärtig die ‚Willkommenskultur‘-Protagonisten politisch mächtig und es gibt diverse nationale und internationale Organisationen, die Migration fördern, siehe z.B. hier.

Der UN-Migrationspakt ist kein Gemeinschaftswerk der UN-Staaten. Es dürften sehr wenige Staaten sein, die an der Ausarbeitung des Pakts direkt mitbeteiligt waren. Der Migrations-Lobbyszene kann es recht sein.

Wohl nicht zuletzt dank der Unterstützung Deutschlands konnte die Migrations-Lobby die diversen Verpflichtungen in den UN-Migrationspakt einbringen, die die Einwanderer-Staaten erfüllen sollen.

Der Einfluss der westlichen Industrieverbände ist zwielichtig. Die Industrie will stetig expandieren, dazu braucht es zum einen neuer Arbeitskräfte, zum anderen neue Abnehmer ihrer Produkte, in beiden Fällen Einwanderer, und die Industrie tut das so kund.

Migration ist keine positive Qualität an sich

Dass Migration für alle Beteiligten, also die Auswanderer-Staaten, die Einwanderer-Staaten und die Migranten gleichermaßen von Vorteil sein könnte, ist ein Sonderfall bei qualifizierten, arbeits- und integrationswilligen Migranten zwischen kulturell kompatiblen Staaten und bei moderaten Migranten-Zahlen.

Für diese funktionale Migration braucht es eigentlich keinen UN-Migrationspakt, sondern bilaterale Abkommen.


Volker Voegele ist promovierter Physiker und lebt in der Schweiz. Er hat über 20 Jahre Berufserfahrung in der Leittechnik für Großkraftwerke in aller Welt und ist seit 2017 pensioniert.


Mehr zum Thema:
Roland Tichy (Herausgeber), Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen. Tichys Einblick, 112 Seiten, 12,00 €.
Soeben erschienen und EXKLUSIV im Tichys Einblick Shop >>>

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