Bei all der Aufregung um Obergrenzen für Flüchtlinge und die Reduzierung der Flüchtlingsströme, um Merkel-Hype und Seehofer-Bashing ist irgendwie untergegangen, was die CDU in Karlsruhe nicht gewagt hat: sich für ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung einzusetzen. Der Parteitag hat in seiner Erklärung zu „Terror und Sicherheit, Flucht und Integration“ festgehalten, bei öffentlich getragenen Vollverschleierungen vermisse die CDU „die für die Integration notwendige Offenheit.“ Die Konsequenz: „Deshalb lehnen wir die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ab.“
CDU vermisst Offenheit bei Burka-Trägerinnen
Jetzt wissen wir es also: Die CDU ist gegen Gesichtsschleier, toleriert sie aber. So wie man den Regen hinnimmt, wenn die Sonne partout nicht scheinen will. Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner ist also mit ihrer Forderung nach einem „Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ nicht durchgedrungen. Ihre These, „Wer es ernst meint mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der darf Vollverschleierung hierzulande nicht dulden“, wird in der CDU zwar geteilt, doch soll Vollverschleierung nicht per Gesetz untersagt werden. Die Partei nimmt den Kampf gegen diese Unterdrückung muslimischer Frauen nicht auf, akzeptiert sie eher widerwillig als Ausdruck kultureller Vielfalt. Das kommt einem bekannt vor. Schon vor rund 15 Jahren hatte die CDU ihr Konzept der deutschen Leitkultur beim ersten kräftigen Gegenwind schnell wieder aufgegeben.
Der wichtigste Einwand der Verbot-Gegner ist nicht von der Hand zu weisen: Unser Straßenbild wird nicht von Frauen mit Niqab (Gesichtsschleier) und Burka beherrscht. Aber es werden auf unseren Straßen täglich mehr Frauen in diesem mobilen Gefängnis, weil mit den Asylbewerbern immer mehr Burka-Trägerinnen ins Land kommen. Wenn Frauen ihr Gesicht nicht zeigen dürfen, verstößt das gleich gegen drei Gebote des Grundgesetzes: gegen die unantastbare Würde des Menschen, gegen den Anspruch auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und gegen das Postulat der Gleichberechtigung.
Mit der religiösen Überzeugung ihrer Trägerinnen hat die Burka wenig gemein. Der Koran jedenfalls ist da keineswegs eindeutig. Die Vollverschleierung war beispielsweise im muslimischen Ägypten verboten, ehe die Moslembrüder dort die Macht übernahmen. Zweifellos unterstreicht die Burka die Rechtlosigkeit der Frau in einer von männlichen muslimischen Fundamentalisten dominierten Umgebung.
Symbole der Unfreiheit und Unterdrückung
Mögen fanatische Muslime auch behaupten, die Gesichtsbedeckung bringe die Frauen Gott näher, so sind Niqab und Burka – wo immer sie getragen werden und getragen werden müssen – Symbole für die Unfreiheit und Ungleichheit, für die Unterdrückung der Frau. In westlichen Ländern stehen Niqab und Burka zudem für die bewusste Abgrenzung gegenüber „Ungläubigen“, sind sie Ausdruck jeglicher Integrationsverweigerung sowie der Ablehnung westlicher Werte. Niqab und Burka stehen für die Ablehnung des Menschenbildes, wie es dem Grundgesetz zugrunde liegt. Kurz: Niqab und Burka sind die Symbole eines aggressiven Salafismus, der unsere Werte hasst und bis aufs Blut bekämpft.
Man fragt sich ohnehin, was in den Köpfen derer vorgeht, die Frauen unter ein Stück Stoff zwingen, das sie jeder Individualität und Weiblichkeit beraubt. Von den gesundheitlichen Gefahren bei einer Kunststoff-Burka bei Temperaturen von 40 Grad Celsius und mehr ganz zu schweigen. Offenbar gehen die Burka-Propagandisten von einem geradezu perversen Menschenbild aus: der Mann als rein triebgesteuertes Wesen, das schon beim Anblick eines unbedeckten weiblichen Unterarms seine Triebe nicht mehr zügeln kann, und die Frau als lüsterne Verführerin, die jeden Mann um den Verstand bringt, wenn sie ihm nur ihr Kinn oder Ellenbogen zeigt. Da muss man fast Mitleid mit den armen muslimischen Männern in unseren Breiten haben. Wer schützt sie eigentlich vor den lüsternen Blicken tief dekolletierter und kurz berockter Verführerinnen? Müssten wir dann im Zeichen gutmenschlichen Rücksichtnahme nicht auch die deutschen Frauen zumindest in lange Röcke und unter Kopftücher zwingen? Burkakultur als Fortsetzung der Willkommenskultur?
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Würde das Bundesverfassungsgericht einem Burkaverbot zustimmen? Das weiß man bei den Karlsruher Richtern nie. Aber eines wissen wir: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2014 den EU-Mitgliedern das Recht zugestanden, den Ganzkörperschleier zu untersagen. Seine Begründung: Er verstoße gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Damit wurde das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Straßburger Urteil würde es auch unseren Verfassungsrichtern schwer machen, die Burka als Inbegriff europäischer Toleranz anzusehen.
Unabhängig von allen juristischen Spitzfindigkeiten: In einem auf Recht und Gesetz basierenden Gemeinwesen kann man nicht tolerieren, dass Mitglieder der Gesellschaft nicht zu identifizieren sind. Woher soll eine Lehrerin wissen, wer die Burkaträgerin ist, die ein Kind abholt? Wie soll ein Richter überprüfen, ob sich hinter dem Gesichtsschleier tatsächlich die vorgeladene Zeugin verbirgt? Wenn Motorradfahrer in den meisten öffentlichen Gebäuden und Tankstellen ihren Helm abnehmen müssen, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat, warum soll es dann ein Privileg für die vollverschleierten Sklavinnen muslimischer Fundamentalisten geben?
Machen wir uns nichts vor: Mit einem Burka-Verbot würden sich die Integrationsprobleme vieler muslimischer Zuwanderer nicht in Luft auflösen. Aber ein Burkaverbot wäre ein Symbol – ein starkes Zeichen, dass wir die Prinzipien nicht auf dem Altar multikultureller Beliebigkeit zu opfern bereit sind. Doch die „moderne“ Merkel-CDU huldigte in Karlsruhe lieber dem Zeitgeist: Anything goes.
Post Scriptum: Wenn die erste Attentäterin die todbringende Kalaschnikow unter einer Burka abgefeuert hat, werden sich alle fragen, warum die Vollverschleierung nicht längst verboten ist – spätestens dann.