Grüne und CDU in Hessen wollen nicht überprüfen lassen, ob Fahrverbote auf richtigen Luftmessungen beruhen. Die Hessische Landesregierung lehnte jetzt eine Überprüfung der Luftmessstellen in Städten ab.
Die stehen so, dass sie mitunter von hoch gefährlicher Luft künden, auch wenn nachweisbar keine Autos gefahren sind. Oder sie sind häufig so aufgestellt, dass sie möglichst hohe Werte einfangen.
Fahrverbote, die auf solchen messtechnischen Wundern beruhen, stehen juristisch auf mehr als wackligen Beinen. Deshalb hatten Bundesverkehrsminister und Konferenz der Verkehrsminister der Länder im April mehrheitlich beschlossen, Lage und Funktion der Messstationen zu überprüfen.
Doch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hessen haben diesem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt. Wörtlich: »Wenn in einzelnen Ländern Anlass besteht, soll eine Überprüfung durch die zuständigen Landesbehörden und Umweltministerium erfolgen.« Merkwürdige Begründung: »Dies stärkt das Vertrauen in Verwaltungshandeln und politische Handlungsfähigkeit.« Klartext: Fehler zugeben senkt Vertrauen.
Diese vier Länder wenden sich gegen eine »Instrumentalisierung der Debatte um Messstellen« und sprechen sich deutlich dafür aus, den Fokus auf die wirksamen Maßnahmen zur Reduktion der Luftbelastung zu legen.
Im Klartext: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hessen gefallen sich darin, mit Fahrverboten hunderttausenden von Autofahren zu schaden.
In Nordrhein-Westfalen haben erste Überprüfungen der Messstationen zu Beanstandungen geführt. Das hat das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet. Der Deutsche Wetterdienst und TÜV untersuchen Messstationen in ausgewählten Städten. Antwort des Ministeriums: »Bei drei der Messstellen wurden jedoch technische Veränderungen der Anlagen empfohlen.«
In Baden-Württemberg hat es der grüne Verkehrsminister abgelehnt, die Messstationen zu überprüfen. (»Die standet richtig!«) Er hatte es sich von einem Workshop bestätigen lassen, dass alles mit rechten Dingen zugehen – auch an der am meisten umstrittenen Messstation Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt.
Wenig überraschendes Ergebnis: »Die Messungen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg erfüllen alle bundesgesetzlichen Anforderungen der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV).« Und: »Der Workshop hat bestätigt, dass keine begründeten Zweifel an der Qualität, dem Umfang und den Standorten der Messungen zur Luftqualität bestehen.«
Beteiligt waren Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt, darunter auch die neue Präsidentin der für die Messungen zuständigen LUBW Landesanstalt für Umwelt, die grüne Ernährungswissenschaftlerin und frühere Verbraucherschützerin Eva Bell: »Die LUBW ist sich der Relevanz der Standortauswahl bewusst.«
In Niedersachsen hat Umweltminister Olaf Lies (SPD) angekündigt, verkehrsnahe Messstationen in Niedersachsen durch eine externe Stelle überprüfen lassen zu wollen. Dabei könne zum Beispiel untersucht werden, ob überhaupt alternative Standorte in Frage kommen, die ebenfalls die Vorgaben der 39. Bundesimmissionschutzverordnung erfüllen. Wichtig sei es dabei zu klären, welche echte Aussagekraft derartige Messungen für das Verhängen von Fahrverboten haben.
Lies: »Die Messcontainer wurden vor vielen Jahren aufgestellt, um die Luftqualität in unseren Städten generell zu dokumentieren. Fraglich jedoch ist, ob die Messergebnisse tatsächlich herangezogen werden können, um Fahrverbote zu verhängen. Die Messungen können eine große Bandbreite haben und werden auch von architektonischen Gegebenheiten, wie engen, dicht bebauten Straßenabschnitten beeinflusst. Sie sind also schon stark vom Messort abhängig. Der Gedanke, wir sperren Diesel-Pkw aus der Stadt aus und alles ist gut, greift also zu kurz.«
»Die Stickstoffdioxidbelastung ist in den niedersächsischen Städten im letzten Jahr deutlich zurückgegangen.« In Niedersachsen gebe es nur noch vier Städte, in denen punktuell der Stickstoffdioxidgrenzwert knapp überschritten wird. »Hier sind Fahrverbote nicht verhältnismäßig und das falsche Mittel.«
In Hessen werden die Messstellen also nicht überprüft. Das erinnert an vergangene Zeiten, als man an den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen die jeweiligen Machtverhältnisse in Wiesbaden ablesen konnte. Saßen Grüne mit in der Regierung, waren Tempo 120-Schilder auf den Autobahnen angeschraubt.
Die Verkehrsminister-Konferenz hat das Bundesverkehrsministerium gebeten, zur nächsten Sitzung der gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder über den Fortgang der Untersuchung zu berichten. Die findet im Frühjahr 2019 statt.
Währenddessen lautet das Motto der Grünen und auch von Teilen der CDU Hessens: Wir lassen uns doch unseren Kampf gegen das Auto nicht von schnöden Messergebnissen kaputtmachen.
Wahlwette Hessen:
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Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (28.10.2018 ) um 16:30 Uhr. Das Wettergebnis wird am Wahlsonntag um 17.45 Uhr veröffentlicht.
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