Jüngst erschien bei TE ein Text, in dem ich mich mit dem Wandel der Repräsentativen zur Institutionellen Demokratie beschäftigte. In diesem Text wies ich darauf hin, dass die Europäische Union (EU) von vorn herein nicht als Repräsentative, sondern Institutionelle Demokratie begründet worden war. Ein Konstrukt, bei dem der Schritt von der Institutionellen Demokratie zur Institutionellen Diktatur gleichsam längst vollzogen ist, weil es zu keinem Zeitpunkt repräsentativ gewesen ist, wird verkörpert durch die so bezeichneten „Vereinten Nationen“ oder kurz „UN“ als Abkürzung des englischsprachigen United Nations.
Mehr noch als die EU stehen diese „Vereinten Nationen“ dafür, wie eine als supranational, nongovernmental organisation (SGO) begründete Institution sich verselbständigte und ohne jegliche demokratische Legitimation sich selbst zu einer Weltregierung zu erheben sucht. Ein Prozess übrigens, der bereits an einer scheinbaren Kleinigkeit deutlich erkennbar wird. Ursprünglich gegründet als „United Nations Organization“ – also als ein Verein, in der Nationen gemeinsam zusammenarbeiten (oder auch nicht, wie im sogenannten „Sicherheitsrat“ regelmäßig belegt wird) – ist heute nur noch von „United Nations“ die Rede – also einem scheinbar legitimen Weltgremium eines gemeinsamen Wollen und einer gemeinsamen Entscheidungskompetenz aller Staaten dieses Planeten.
Weltweite Anmaßung ohne Legitimation
Den Anspruch einer Weltregierung ohne demokratische Legitimation dokumentiert diese UN mittlerweile regelmäßig, indem sie sich anmaßt, im Rahmen irgendwelcher von ihr aufgestellten, angeblich globalen Rechte und Pflichten einzelne Staaten maßregeln oder gar ächten und kriminalisieren zu können. Hierbei maßt sich diese als SGO agierende, supranationale NGO sogar noch an, aus einem angeblich höheren Recht souveräne Entscheidungen demokratisch gewählter Regierungen an den Pranger stellen zu dürfen.
Jüngstes Beispiel in einer langen Reihe ist jene Dame Michelle Bachelet, die seit dem 1. September 2018 die „Hohe Kommissarin für Menschenrechte“ der Vereinten Nationen geben darf. Sie meinte, in dieser Funktion in einem ersten Akt die EU-Länder Italien und Österreich vorführen zu müssen. Sie werde „UN-Mitarbeiter“ in diese Länder schicken, um den „Schutz von Migranten“ untersuchen zu lassen. Angeblich sei vor allem in Italien ein „starker Anstieg von Gewalt und Rassismus gegen Migranten, Menschen mit afrikanischer Abstammung und Roma“ (letztere eine in Europa bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts als Zigeuner bezeichnete, ursprünglich aus Indien stammende Nomadenpopulation) festzustellen. Auch Deutschland hat die Dame auf ihrer Liste – wegen „anti-Einwanderungs-Gewalt“ und „ausländerfeindlicher Hassreden“.
Im Original des Redemanuskripts liest sich das wie folgt:
„Prioritising the return of migrants from Europe, without ensuring that key international human rights obligations are upheld, cannot be considered a protection response. The Office expects to dispatch a team to Austria to assess recent developments in this area. We also intend to send staff to Italy, to assess the reported sharp increase in acts of violence and racism against migrants, persons of African descent and Roma. The shocking recent outbreak in Germany of anti-migrant violence, which appears to have been stoked by xenophobic hate speech, is worrying.”
Unabhängig davon, dass der dauerstrapazierte Rassismus-Begriff entgegen der bei den UN selbst niedergeschriebenen Definitionen mittlerweile zur Kampfparole der gegen Europa gerichteten Kolonialisierungspolitik der ehedem „Dritte Welt“ genannten Staaten geworden ist, indem dieser angebliche Rassismus grundsätzlich und immer nur weißhäutigen Menschen europäischen Ursprungs vorgeworfen wird, deren Zivilisation im christlichen Weltbild verankert ist, macht es an dieser Stelle Sinn, einen Blick auf diese Dame zu werfen, die sich anmaßt, über die demokratisch legitimierten Regierungen nicht nur Österreichs und Italiens den Stab zu brechen.
Was ist ein „Hochkommissar“?
Zuerst die Frage: Wie überhaupt wird man „Hoher Kommissar für Menschenrechte“ – und wie ist diese Aufgabe völkerrechtlich einzuordnen?
Das Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) mit Sitz in Genf ist ein sogenanntes Nebenorgan der UN. Solche Nebenorgane können entweder von der Generalversammlung als Vereinsvollversammlung oder dem ominösen Sicherheitsrat beschlossen werden – letzteres eine demokratisch noch weniger legitimierte Institution als die Vollversammlung, mit der sich einige weniger Vereinsmitglieder das Recht gesichert haben, über Krieg und Frieden in der Welt zu bestimmen. Dieses Menschenrechts-Kommissariat wurde erst 1993 ins Leben gerufen und entstand aus der „Division für Menschenrechte“ – ursprünglich nichts anderes als eine Verwaltungsabteilung des Vereins.
Wie alle Hochkommissare ist auch dieser dem Generalsekretär (also dem Vereinschef) unmittelbar unterstellt – weshalb sich Hochkommissare wie Weltminister in einer Weltregierung unter dem Weltherrscher „Generalsekretär“ aufführen. Tatsächlich aber sind sie nichts anderes als Erfüllungsgehilfen eines SGO-Chefs ohne jegliche völkerrechtliche Relevanz.
Die Imitation von Demokratie
Das Verfahren der Bestellung dieser Hochkommissare imitiert das Vorgehen in demokratisch verfassten Gesellschaften: Der Kommissar als Schein-Minister wird vom Generalsekretär als Vereinsvorsitzendem berufen und ins Amt gesetzt. Dann wird diese Bestellung der Vollversammlung des Vereins vorgelegt, welche sie mit einfacher Mehrheit bestätigen muss.
Da es auch, anders als beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, kein Weltgesetz gibt, welches SGO-Vereinen innerverbandliche Demokratie vorschreiben könnte (denn es gibt schließlich nichts „höheres“ als die UNO), darf also über die Bestätigung eines Hochkommissars für Menschenrechte gern auch eine Mehrheit von Menschenrechtsverachtern abstimmen – was sich übrigens auch in der Besetzung eines sogenannten Menschenrechtsrats als Vereinsgremium widerspiegelt, in welchem es sogar Menschenrechtsfeinde zur Präsidentschaft bringen können.
Wer ist Michelle Bachelet?
Diese Bestätigung durch die Vereinsvollversammlung erhielt Bachelet am 18. August 2018, nachdem der Vereinsvorsitzende Antonio Guterres sie zwei Tage zuvor bestellt hatte. Die Dame war zu diesem Zeitpunkt längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. Bereits am 14. September 2010 hatte der damalige Vereinschef Ban Ki-moon sie als Leiter (Executive Director) einer Frauen-Organisation des Vereins namens „UN Women“ berufen. Das entspricht im Weltregierungs-Selbstverständnis dieser SGO dem Rang eines Untergeneralsekretärs. Hierfür übrigens bedurfte es keiner Bestätigung durch die Vollversammlung: Unterabteilungsleiter darf der Vereinschef in seinem Laden nach seinem eigenen Gutdünken einstellen.
Wer aber ist nun diese Michelle Bachelet? Bei ihrer Amtseinführungsrede, in der sie sich zielsicher Österreich und Italien, aber auch Australien als große Menschenrechtsverachter herauspickte, präsentierte sie sich selbst als Menschenrechtsverletzungsopfer. „Ich war ein Flüchtling und eine Ärztin“, ließ sie wissen und fügte hinzu, sie sei politische Gefangene gewesen und Kind politischer Gefangener. („I have been a political detainee and the daughter of political detainees. I have been a refugee and a physician – including for children who experienced torture, and the enforced disappearance of their parents.”)
Tatsächlich hat die am 29. September 1951 im chilenischen Santiago geborene Dame eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Ihr Vater Antonio war Offizier der chilenischen Luftwaffe unter dem Kommunisten Salvador Allende, dem er auch treu blieb, als das Militär 1973 gegen die Volksfrontregierung Chiles putschte. Antonio wurde daraufhin verhaftet und offenbar gefoltert. Ob als Folge dieser Misshandlungen oder auf natürliche Weise, ist ungeklärt – jedenfalls verstarb er 1974 an einem Herzinfarkt.
Über Australien in die DDR und zurück in die Heimat
Laut eigenen Aussagen wurde auch die damals 22-jährige Michelle gefoltert. Man habe ihr eine Kapuze über den Kopf gestülpt, sie beleidigt, bedroht und auch mal geschlagen, berichtete sie einmal. Schlimmeres allerdings sei ihr erspart geblieben – und so verließ sie mit ihrer Mutter über Australien ihr nun von der Militärjunta diktatorisch regiertes Heimatland, um in der damals real existierenden Deutschen Demokratischen Republik als ehedem sozialistischem Bruderland eine vorübergehende Heimat zu finden. In Leipzig lernte sie Deutsch, in Berlin (Ost) studierte sie Medizin.
1979 kehrte sie nach Chile zurück – in ein Land, in dem damals immer noch die bis 1990 amtierende, ihr verhasste Militärjunta das Sagen hatte. Die Heimkehrerin wurde jedoch weder inhaftiert noch daran gehindert, sich den Volksfrontlern der Sozialistischen Partei anzuschließen. Dennoch ist das Erlebte ihrer Jugend derart prägend, dass Bachelet bis heute, fast 30 Jahre nach dem Ende der Junta, nicht bereit ist, über eine Versöhnung der Chilenen nachzudenken.
Politkarriere in Chile
Nachdem die Junta die zivilen Amtsgeschäfte auf Grundlage einer 1980 durchgesetzten Verfassung 1990 an eine demokratisch gewählte Regierung abgab, wurde Bachelet 1994 Mitarbeiterin im chilenischen Gesundheitsministerium. 1996 ermöglichte ihr der US-amerikanische Klassenfeind am Inter-American Defense College in Washington eine Fortbildung in Sachen Militärführung. Das wiederum prädestinierte sie, die im Jahr 2000 zur Gesundheitsministerin Chiles ernannt worden war, zwei Jahre später als Verteidigungsministerin die Leitung über jene Armee zu übernehmen, der sie den Tod ihres Vaters anlastet.
2005 nominierten sie ihre Volksfront-Sozialisten als Präsidentschaftskandidat. Nachdem im ersten Wahlgang Bachelets Stimmenanteil nicht reichte, wurde der sozialistische Regierungsapparat als Wahlkampfmaschine für die zweite Stimmabgabe eingesetzt – am 15. Januar 2006 wurde Bachelet dann mit 53,5 % der abgegebenen Stimmen Präsident Chiles. Da laut Chilenischer Verfassung eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, konnte sie anschließend ihre UN-Karriere unter Ban Ki-moon starten.
2013 beschloss die Chilenische Volksfront, sie ein weiteres Mal als Präsidentschaftskandidat zu nominieren. Und wieder musste der zweite Wahlgang her, um sie gegen die bürgerlichen Kräfte durchzusetzen. Bachelet durfte weitere Jahre als Präsident des südamerikanischen Landes fungieren.
Berufung in den Verein zu selbsternannten Weltregierung
Als dieses Mandat verfassungsgemäß ein zweites Mal endete, stand der langjährige Präsident der Sozialistischen Internationalen, Antonio Guterres, Gewehr bei Fuß. Es traf sich gut, dass die Amtszeit des Said bin Ra’ad Said alHussain, Sproß der hashemitisch-jordanischen Königsfamilie und Kritiker an der Menschenrechtssituation in seinem eigenen Land, zum 31. August 2018 endete. Da konnte nun ein Sozialist einen anderen zum Weltmenschenrechtsschiedsrichter erheben – der dann mit seiner Stoßrichtung gegen angeblich „rechtspopulistisch“ regierte, europäische Demokratien gleich zum Start die „richtigen“ Duftmarken setzte.
Als überzeugte Sozialistin weiß Bachelet, wo der Feind steht. Nicht nur in Saudi-Arabien, wo Menschen zu Tode gepeitscht werden, wenn sie die Existenz der Fiktivfigur Allah in Frage stellen, oder Nordkorea, wo missliebige Personen für immer in Todeslagern verschwinden.
Nein, es sind eben auch die bösen Länder Europas, die sich langsam gegen den von der institutionalisierten EU abgesegneten UN-Plan der Bevölkerungsverschiebung aus Afrika und Asien zu wehren beginnen, denen nun ein undemokratischer und damit totalitaristisch agierender Verein als selbsterklärte, sozialistische Weltregierung die Rote Karte zeigen möchte. Die Haltungs-Konformisten jubeln – all jene, die sich die Selbstbestimmung über ihre nationalen Demokratien erhalten möchten, wissen nun, wohin die Reise mit dieser Supra Governmental Organisation UNO als Über-NGO geht. Wer sich dem Diktat der Weltinstitution nicht unterwirft, wird an den Pranger gestellt und öffentlich diffamiert. Da sollte vielleicht nicht nur Matteo Salvini darüber nachdenken, ob sein Land die UNdemokraten noch länger mit italienischen Steuergeldern finanziert.
Bachelet fordert Realismus – recht hat sie!
Im Übrigen sei der Dame Bachelet die Empfehlung gegeben, sich ihre eigene Empfehlung zu Herzen zu nehmen. Diese formulierte sie in folgender Aussage: „Es ist im Interesse eine jeden Staates, eine Migrationspolitik zu verfolgen, die sich an der Realität orientiert – und nicht an Panik.“
Wie wahr! Denn die Realität ist, dass zunehmend mehr Völker sich gegen die von der UNO erdachten Bevölkerungsverschiebung zu wehren beginnen. Die unkontrollierte Massenmigration, die 2015 von der deutschen Frau Bundeskanzler in vorauseilendem Gehorsam, vielleicht aber auch in der Hoffnung, damit sich selbst zum UNO-Vereinschef zu qualifizieren, eingeleitet wurde, ist nicht einmal im Interesse jener Staaten, aus denen diese Personen auswandern.
Michelle Bachelet hat recht: Die Panik dieses sich zur Weltregierung aufschwingenden Vereins namens UNO, der nicht weiß, wie er der unkontrollierbaren Massenvermehrung Herr werden soll und der deshalb die ihm offenbar verhasste, europäische Zivilisation vernichten will, ist nicht im Interesse jener Staaten, die eine an der Realität orientierte Migrationspolitik verfolgen. Wenn Bachelet sich also tatsächlich um Menschenrechte sorgt und nicht ihre sozialistisch-totalitäre Egalisierungs-Agenda umzusetzen trachtet, dann sollte sie dort beginnen, wo diese Menschenrechte keine Relevanz haben und deshalb Menschen zur Auswanderung veranlasst werden. Und nicht dort, wo solche Auswanderer selbst dann, wenn sie illegal ins Land kommen, mit allen Wohltaten eines Sozialstaates empfangen werden. Aber das zu erwarten ist von einer überzeugten, durch nichts demokratisch zu ihrem Handeln legitimierten Sozialistin vermutlich zu viel verlangt.