Tichys Einblick
Kein "MASTERPLAN MIGRATION"

Spurwechsel: Fachkräftezuwanderung erklärt den Bankrott der Einwanderungspolitik

Das neue „Fachkräftezuwanderungsgesetz“, eine Bankrotterklärung der Einwanderungspolitik, ändert nichts an den gravierenden Fehlkonstruktionen: Statt Fach- sollen Hilfskräfte angeworben werden. Der Autor des Buches "Spurwechsel" über die neuen Pläne.

OMER MESSINGER/AFP/Getty Images

Deutschland ist von der Organi­sation für wirtschaftliche Zu­sammenarbeit und Entwicklung (OECD) als das Land mit der größten Anzahl an Zuwanderern hinter den USA eingestuft worden. Ein stetig wachsender Teil aller Migranten, die in Deutschland leben, stammen inzwi­schen aus Ländern außerhalb der EU. Die Mehrzahl von ihnen reist als Asyl­bewerber ein, die in erheblichem Um­fang die Sozialsysteme belasten, bevor wenigstens Einige in Arbeit kom­men. Deutschland ist damit inzwischen zu einer Art europäischem Mekka für einen neuen Typus von Zuwanderern geworden: die vom Aufnahmestaat rundumversorgten Arbeitsmigranten mit Asylstatus.

Spurwechsel?

Diese Entwicklung will Bundesinnen­minister Horst Seehofer nun durch den „Masterplan Migration“ stoppen. Der soll dazu führen, dass sich weni­ger Asylbewerber nach Europa und Deutschland auf den Weg machen oder an „sicheren Orten“ in außereuropäi­schen Transitländern verbleiben, wo sie dann ihre Asylanträge für Europa stellen können. Geschaffen werden soll hierfür ein „Gemeinsames Europäi­sches Asylsystem“ (GEAS) mit EU­-wei­ten einheitlichen Asylstandards, beschleunigtem Dublin-­Verfahren und einer fairen Lastenverteilung zwischen allen Mitgliedsstaaten.

Viele der von Seehofer beschriebenen Maßnahmen sind dringend erforder­lich. Aber schon innerhalb Deutsch­lands ist das asyl-­ und migrations­politische Gegeneinander zwischen den drei Koalitionären im Bund und den verschiedenen Landesregierungen im Bundesrat erkennbar größer als das Miteinander, ganz zu schweigen vom Europarat mit seinen 28 Nationalregie­rungen.

An einer der wichtigsten Säulen der deutschen Migrationspolitik, dem Prinzip der Arbeitskräfterekrutierung mithilfe des Asylrechts, hält auch See­hofers Masterplan fest. Im Kapitel „Integration“ ist dort zu lesen: „Wir wol­len, dass sich Menschen, die mit einem Schutzstatus länger in Deutschland bleiben, in unsere Gesellschaft integrieren.“ Dafür will Seehofer die Zuwan­derung über den Asylweg eindämmen. Integration kann seiner Meinung nach nämlich „nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung“.

Diese Begrenzung soll offenkundig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jeder befristet bleibeberechtigte Asylbewerber einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen kann und damit eine der zentralen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für die Beantragung und Gewährung einer dauerhaften Niederlassung in Deutschland erfüllt. Ziel der Seehofer’schen Migrationspolitik ist somit nicht der vorübergehende, sondern der dauerhafte Verbleib anerkannter Asylbewerber in Deutschland.

Selbst Asylbewerber, über deren Asylantrag noch nicht entschieden oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist, dürfen seit den drei Asylpaketen der Jahre 2015/2016 arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen. Letzteres schützt abgelehnte Asylbewerber sogar vor einer Ausweisung oder Abschiebung. Als Arbeitssuchende genießen alle Asylbewerber gegenüber anderen arbeitssuchenden Ausländern darüber hinaus das Privileg der Übernahme ihrer gesamten Unterhalts- und Wohnkosten, ihrer Krankenversicherungskosten sowie der Kosten für ihre Sprachqualifizierung durch den deutschen Staat ohne jegliche Rückerstattungsverpflichtung.

Mehr Migranten. Noch ein Gesetz

All diese Anreize will Seehofer offenkundig belassen. Zudem sollen weitere Wege einer „legalen Zuwanderung“ eröffnet werden. Mithilfe eines „bedarfsorientierten Fachkräftezuwanderungsgesetzes“ sollen Migranten aus unsicheren Herkunftsländern dazu motiviert werden, nicht den Asylweg, sondern den Weg der normalen Arbeitsmigration nach Deutschland zu nehmen. Der legale Weg nach Deutschland stand Fachkräften aus diesen Ländern allerdings bisher auch schon offen, Stichwort „blaue Karte“.

Auch Fachkräfte mit einer nichtakademischen Berufsausbildung können einen Aufenthaltstitel erlangen. Insgesamt sieht das geltende Recht derzeit 50 Möglichkeiten vor, in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Arbeitserlaubnis zu erhalten. Diese vermeintlich komplizierten Regelungen sollen zusammengefaßt werden. Allerdings muss ein Arbeitsmigrant ohne akademischen Abschluss einen Arbeitsvertrag in einem deutschen „Engpassberuf“ sowie eine Berufsausbildung nachweisen, die deutschen Ausbildungsstandards gleichwertig ist. Sein Jahreseinkommen muss zudem so hoch sein, dass er seinen persönlichen Lebensunterhalt und den seiner Familie komplett selbst bestreiten kann. Erst dann kann er einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Erfüllung solcher Anforderungen fällt gut qualizierten Migranten naturgemäß leichter als gering qualifizierten. Letzteren blieb der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt über das Aufenthaltsgesetz daher bislang faktisch weitgehend versperrt.

Erleichterung der Arbeitskräfte-Zuwanderung

Das soll sich mithilfe des angekündigten neuen Fachkräftezuwanderungsgesetzes nicht nur auf Wunsch des Innenministers, sondern auch des Arbeitsministers Hubertus Heil ändern. Heil plädiert für eine verstärkte Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte für die Pflegeberufe, in denen ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften und Auszubildenden herrscht. Dieser Mangel soll verstärkt durch ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende ausgeglichen werden. Sie sollen, sofern sie schon über einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber verfügen, sofort einen Aufenthaltstitel erhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, sollen sie per Visum für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen können, um sich hier ohne Anspruch auf staatliche Unterstützung eine Arbeit zu suchen. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Das Bestehen eines Arbeitsvertrags soll somit zum Hauptkriterium für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt werden, nicht mehr ein Punktesystem nach kanadischem Muster. Vorbild hierfür sollen die heute schon praktizierten Arbeitsvisa aus den westlichen Balkanländern sein.

Allerdings: Auch weiterhin werden Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika qualfikatorisch kaum in der Lage sein, kurzfristig die Hürden des deutschen Arbeitsmarkts bei „Engpassberufen“ zu überwinden, sofern es sich bei diesen nicht um Arbeiten handelt, die die Arbeitswissenschaft als „Jedermannstätigkeiten“ bezeichnet.

Pflege durch Nichtfachkräfte?

Möglich wäre eine solche Überwindung allenfalls, wenn nicht nur die Bundes- regierung, sondern auch die Unternehmen die Hürden so weit absenken würden, dass sie auch von gering qualifizierten Bewerbern ohne deutsche Sprachkenntnisse genommen werden können. Dass dies auch im Interesse der Kunden der entsprechenden Unternehmen, also zum Beispiel der Pflegebedürftigen, liegt, steht wohl eher in Zweifel.

Alle bislang sowohl vom Innenminister als auch vom Arbeitsminister getroffenen Ausführungen zum neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz sind zwar recht nebulös, weisen aber in der Tat in die Richtung, dass bestehende Hürden des Aufenthaltsgesetzes abgesenkt werden sollen, um die Arbeitsmigration nach Deutschland jenseits des Asylwegs zu erleichtern. Das gilt vor allem auch für weniger qualifizierte ausländische „Fachkräfte“.

Ihnen sollen in Zukunft gewissermaßen zwei Wege in den deutschen Arbeitsmarkt offenstehen: Wem der Asylweg zu teuer, zu gefährlich oder zu ungewiss ist, der kann es auf dem Arbeitsmigrationsweg versuchen; und wer es auf diesem Weg trotz abgesenkter Hürden nicht schafft, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, der kann weiterhin auch den Asylweg beschreiten.

Dafür soll dann wiederum der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. „Gut integrierte Asylbewerber“ ohne Aussicht auf Anerkennung sollen zu „Fachkräfte-Migranten“ umdefiniert werden. Der Kreis schließt sich: Wer nicht Fachkraft ist wird eben Asylbewerber und erhält als Asylbewerber automatisch die Anerkennung als Fachkraft.

Genau dies müsste jedoch unterbunden werden, soll der immer weiter um sich greifende Missbrauch des Asylgesetzes zum Zwecke der Arbeitsmigration wirksam beendet werden.

Damit ergeben sich eine Reihe von Fragen und Feststellungen zu solchem Spurwechsel:


Dieser Beitrag ist in Ausgabe 09-2018 von Tichys Einblick erschienen.


Roland Springer arbeitete als Führungskraft in der Autoindustrie. Er gründete im Jahr 2000 das von ihm geleitete Institut für Innovation und Management. Sein Buch Spurwechsel – Wie Flüchtlingspolitik wirklich gelingt erhalten Sie in unserem Shop www.tichyseinblick.shop >>>

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