Wenn die Öffentlich-Rechtlichen jubeln, stöhnt der Bürger: Heute hat das Bundesverfassungsgericht erneut über die Rundfunkgebühren entschieden – und dem Bürger ein klitzeklitzekleines Geschenk gemacht, ganz gnädig aus Karlsruhe: Für Zweitwohnungen wird keine Rundfunkgebühr fällig. (Man ahnt schon, dass die Linke diese Entscheidung als unsozial geißeln wird – wieso werden Reiche entlastet?)
ARD und ZDF bleiben unangetastet
Aber im Gegenzug wird das System, welches Deutschland den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt beschert, von den Verfassungshütern wieder einmal bestätigt. Die Urteilsbegründung ist allerdings reichlich undurchschaubar. Dass der Beitrag überhaupt erhoben werden darf, unabhängig von Nutzungswillen oder –fähigkeit der Bürger, begründen die Richter mit der flächendeckenden Verfügbarkeit der Öffentlich-Rechtlichen.
Eigentlich sind zwar heute alle Medien überall und flächendeckend verfügbar; vermutlich haben die Damen und Herren im roten Talar das Internet noch nicht wirklich entdeckt. Auch nicht die vielen anderen Medien und Fernsehsender mit insgesamt hunderten von Kanälen, deren bloße Existenz die Unbedingtheits-Behauptung der Öffentlich-Rechtlichen Lügen straft. Großmütig verkündeten die Richter, dass Zweitwohnungen von Rundfunkbeiträgen ausgenommen seien, denn sonst würde ein Individuum gleich zweimal belastet. Ein klitzekleiner Sieg: Wer in einer Wohnung ist, kann halt in der anderen nicht schauen. Immerhin eine Art Nano-Fortschritt in Richtung: Wer nicht schaut, zahlt nicht.
Für die Richter steht das allerdings nicht im Widerspruch zu ihrem Urteil, dass Firmen für Geschäftsniederlassungen und Fahrzeuge trotzdem Gebühren zahlen müssen, obwohl doch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Gäste und Nutzer der Fahrzeuge und Einrichtungen schon daheim „ihren“ Beitrag für die Finanzierung dieses Medien-Monstrums geleistet haben. Die Richter imaginieren wohl, dass wer fährt, daheim UND im Auto TV genießen kann. Für ein Unternehmen wie Sixt, das gegen genau diese Regelung geklagt hatte, entsteht daraus eine Belastung von 300.000 Euro im Monat. Denn für jeden Mietwagen, jede Vermietungs-Niederlassung, müssen weiterhin Teil-Beiträge geleistet werden. Und das landet natürlich auf der Rechnung des Endkunden.
Wie angemessen ist die Rundfunkgebühr?
Was nicht beurteilt wurde, ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines Beitrages von 17,50 pro Monat, der den Öffentlich-Rechtlichen jährlich circa acht Milliarden Euro in die Kassen spült. Im Vergleich dazu betrug laut Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft der Netto Werbe-Umsatz der privaten Fernsehsender etwa 4,2 Milliarden Euro im Jahr. Doch auch ARD und ZDF schalten Werbung und setzen so zusammen noch einmal 224 Millionen Euro um, das entspricht 1.280.000 Rundfunkgebühren-Zahlern.
Diese absurd hohen Zahlen werden mit dem Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Programme begründet. Bildungsauftrag? Laut ARD erhalten das Erste und die Spartenprogramme 70 Prozent jedes gegebenen Beitrages (12,37 Euro). Davon werden insgesamt 2,33 Euro als Ausgaben für „Politik und Gesellschaft“ sowie „Kultur und Wissenschaft“ ausgewiesen. Für „Sport“, „Film“ und „Unterhaltung“ werden allerdings insgesamt 2,71 Euro ausgegeben. Außerdem kosten die diversen Musikensembles, die von den Öffentlich-Rechtlichen finanziert werden, 42 Cent, ähnlich viel wie die Verwaltung, die 46 Cent kostet. Die Sendungen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ kosten zusammen 14 Cent im Monat, das Korrespondentennetz, laut eigener Aussage „das Rückgrat der ARD-Nachrichtensendungen“ lässt man sich nur unwesentlich mehr kosten: 16 Cent. Wer einmal tagsüber ARD anschaut, der sieht hauptsächlich: Wiederholungen. Klar die Privaten Fernsehsender machen das auch; die verlangen aber auch nicht 17,50 Euro im Monat.
In seinem Gutachten von 2014 kritisierte der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen, dass die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Auftrag – Formate bereit zu stellen, die in Privaten Medien keinen Platz finden – versagen; im Gegenteil, man „beobachtet den Bieterwettbewerb der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten um Sendeformate, die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind.“
Als Beispiel werden dafür nicht nur Sport und Diskussionsformate erwähnt, sondern auch der Hörfunk, in dem die Liedauswahl bei Öffentlich-Rechtlichen und großen Privat-Sendern quasi deckungsgleich ist. Aber all das kümmert die Richter ebenso wenig wie die Intendanten. Statt darüber zu diskutieren, ob man Kosten sparen, Bürger entlasten oder die Qualität der Inhalte verbessern könnte, bittet man zur Kasse. Denn 17,50 Euro monatlich entsprechen ja nur zwei Mindestlohn-Bruttostunden, die man zahlen muss, weil man das ZDF ja anschauen könnte, wenn man denn nur wollte.
Den Sendern kann der Verlust der Einnahmen aus Zweitwohnungen ohnehin egal sein. Sie werden ja nach einem selbstermittelten Bedarf finanziert, den sie in einer Kommission mit dem bezeichnenden Titel „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ feststellt. Ist der Bedarf erst mal festgelegt, wird daraus die Beitragshöhe abgeleitet. Und wenn die freigestellten Zweitwohnungen eine Lücke in die Kasse reißen, holt man es sich durch eine Erhöhung, die meist im Vorgriff für mehrere Jahre getroffen wird. Es darf also weiter kassiert werden – nur scheinbar bei einem Bisschen nicht.