Tichys Einblick
Union, SPD, Linke und Grüne mauern

Bundestag: Untersuchungsausschuss

Der Innenausschuss des Bundestags kann nicht wie ein Untersuchungsausschuss Zeugen vorladen, Unterlagen aus dem Kernbereich exekutiven Handelns verlangen, Akteneinsicht durchsetzen und die Möglichkeiten der Strafprozessordnung nutzen.

Die  Debatte über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Rechtsbrüche in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flucht (BAMF) und die politischen Verantwortlichkeiten für die Massenmigration unter dem Etikett Asylantrag belegt für mich vor allem eines: Die „Obsession“ einer riesigen Parlamentsmehrheit aus Union, SPD, Linken und Grünen, die alles tut, um die direkten und indirekten Folgen ihrer blauäugigen Willkommenskultur nicht umfassend prüfen zu lassen. Schon gar nicht, wenn die AfD-Fraktion einen entsprechenden Antrag stellt und mit diesem Thema bei der Bevölkerung weiter punkten könnte.

178 Abgeordnete braucht es, um diesen Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Die AfD verfügt über 92 Mandate, die FDP über 81. AfD und FDP haben jeweils einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines PUA gestellt. Weil die AfD erklärt hat, im Zweifel für den FDP-Antrag zu stimmen, wird damit das erforderliche Quorum eines Viertels der Bundestagsabgeordneten trotzdem knapp nicht erreicht. Selbst wenn die beiden fraktionslosen Abgeordneten zustimmten, was man einem Redebeitrag von Frauke Petry entnehmen konnte, würde das erforderliche Quorum im Bundestag verfehlt.

Vor allem die FDP musste sich von allen etablierten Parlamentsfraktionen vorhalten lassen, dass „FDP und AfD Schwestern im Geiste“ (Patrick Schnieder, CDU) seien. Lars Castelluci (SPD) stieß ins gleiche Horn: „Zwischen die Anträge von FDP und AfD passt kein Stück Papier.“ Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch attackierte ebenfalls vor allem die FDP: „Sie machen die Tür zur AfD auf. Sie setzen nur populistische Akzente!“ Und die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt resümierte: „Wir sind gegen den Wahnsinn der AfD. Wir wollen kein Tribunal gegen die Solidarität und Menschlichkeit!“

Die Verantwortung liegt im Kanzleramt
Nicht das BAMF ist der Skandal - Merkel ist es
Christian Lindner hatte für seine Fraktion die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses vor allem mit dem „Vertrauensverlust in unseren Rechtsstaat“ begründet, den der Bremer BAMF-Skandal so eindringlich und aktuell belegt. In Abgrenzung zur AfD ließ er anklingen, dass man „auf Hetze und Verschwörungstheorien mit Aufklärung reagieren muss.“ Der Innenausschuss des Bundestags reiche für dieses Aufklärungsverlangen nicht aus. Der Untersuchungsausschuss könnte Zeugen vorladen, auch Unterlagen aus dem Kernbereich exekutiven Handelns verlangen, Akteneinsicht durchsetzen und die Möglichkeiten der Strafprozessordnung nutzen. Es liege an den Koalitionsfraktionen, an Linken und Grünen, dass nicht der Eindruck entstehe, die AfD sorge für die Aufklärung. „Wir jedenfalls scheuen uns nicht, das Richtige zu fordern, nur weil die Falschen zustimmen.“

Beatrix von Storch begründete für die AfD deren Antrag und erinnerte zunächst an den Untersuchungsausschuss gegen die Visa-Politik der rot-grünen Regierung im Jahr 2004. Sie zitierte den damaligen CSU-Landesgruppenchef Michael Glos, der die illegale Migration „einen Putsch gegen unsere Rechtsordnung“ und den damaligen Außenminister Joschka Fischer als „Zuhälter“ tituliert hatte. Heute sei die Dimension der illegalen Migration um ein Vielfaches größer. Sie sprach von einer „Herrschaft des Unrechts“, deren Urheber man politisch verantwortlich machen müsse. Es habe 2015 keine gesetzliche Ermächtigung für die Grenzöffnung gegeben. Was die Missstände im BAMF betrifft, adressierte von Storch direkt den auf der Regierungsbank sitzenden Innenstaatssekretär Stefan Mayer. Noch vor wenigen Monaten hätte er ihr schriftlich bestätigt, dass die Bundesregierung an ihrer Auffassung festhalte, dass das „BAMF jederzeit in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen“.

Weil die Haltung aller anderen Fraktionen auf der Regierungslinie liegt, die Aufklärung dem Innenausschuss zu überlassen, der in bisher anberaumten 3 Sondersitzungen umfassende Aufklärung leisten will, wird das Projekt Untersuchungsausschuss scheitern. Jedenfalls wurden die beiden Anträge der FDP und AfD zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

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