Wie kürzlich bekannt wurde, sammelt die Deutsche Post ausgiebig Daten über alle deutschen Haushalte und verkauft diese auch an Parteien für Wahlkampfzwecke. Laut Bericht der Bild am Sonntag verfügt die Deutsche Post über 1 Millarde Einzelinformationen von 20 Millionen Gebäuden und 34 Millionen Haushalten, das heißt im Schnitt über 29 Einzelinformationen pro Hauhalt. Darunter befinden sich demnach Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und PKW-Besitz.
Man kann sich denken, wie die Deutsche Post diese Informationen generiert: Die Hauptaufgabe der Deutschen Post ist es, Briefe und Pakete von A nach B zu schicken, sie weiß also genau, wer von wem Post erhält. Dadurch kann man leicht sehr viel Information über den Einzelnen bekommen: bei welcher Bank man ist, welche Kreditkarten man hat, welchen Internet-, Handy- oder Stromprovider, welcher Partei, Gewerkschaft oder Vereinigung man angehört, welche Zeitungen man abonniert, von wem man Rechnungen und Lieferungen kriegt, usw. Man bekommt also ein ziemlich detailliertes Bild über die einzelnen Haushalte. Laut Bericht der Bild am Sonntag lässt sich mit Hilfe dieser Daten auch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, welcher Partei der Hauhalt nahesteht. Dass die Deutsche Post diese Daten überhaupt sammelt und auswertet und dann auch noch verkauft, ist zweifellos ein Skandal. Da es sich aber bei der Deutschen Post AG um eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft handelt und nicht mehr wie bei der ehemaligen Deutschen Bundespost um eine staatliche Einrichtung, ist dies fast nicht zu vermeiden.
Wahlfälschung für Fortgeschrittene
Denkt man aber zu Ende, was man als Partei mit diesen Daten machen kann, so ist ein noch wesentlich größerer Skandal möglich: Wahlfälschung im großen Stil. Daher im folgenden eine Anleitung zur Wahlfälschung für Fortgeschrittene. Einige Beispiele, wie man mit den Daten der Deutschen Post Wahlen beeinflussen kann.
Dazu werden lediglich folgende Einzelinformationen benötigt, die der Deutschen Post mit Sicherheit bekannt sind:
- Welcher Haushalt erhält Wahlbenachrichtigungen
- Welcher Haushalt erhält Briefwahlunterlagen
- Welcher Haushalt erhält keine relevante Post
Nehmen wir an, es gibt einen Haushalt, der im Zeitraum vor einer Wahl keine relevante Post bekommt, also keine Rechnungen, keine Lieferung usw., also nichts was darauf hindeutet, dass an dieser Adresse derzeit jemand wohnt. Vielleicht ist der Bewohner verzogen, vielleicht im Altersheim, oder vielleicht verstorben. Was ist nun wenn dieser Haushalt eine Wahlbenachrichtigung bekommt? Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird diese nicht zum Wählen verwendet werden. Man könnte also die Wahlbenachrichtigung aus dem Briefkasten dieses Haushalts nehmen und damit wählen gehen. Meist genügt ja eine Wahlbenachrichtigung zur Wahl und man muss sich nicht zusätzlich noch ausweisen.
Achillesferse Wahlbenachrichtigung
Viel einfacher wäre es aber, mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen anzufordern und damit zu wählen. Diese Form der Wahlfälschung ist völlig ohne Risiko und die Wahrscheinlichkeit damit aufzufliegen geht gegen Null. Man muss einfach die Wahlbenachrichtigung aus dem Briefkasten holen, ausfüllen, warten bis die Briefwahlunterlagen dorthin geliefert werden und diese dann ausgefüllt abschicken. Dies könnte man für jeden Haushalt in Deutschland machen, der keine relevante Post bekommt, aber eine Wahlbenachrichtigung. (Und natürlich kann das alles eine Agentur im großen Stil tun wie der Einzelne im Viertel im kleinen.)
Wenn man bedenkt, dass im Jahr ca. 800.000 Deutsche sterben, ca. 280.000 auswandern und ca. 3 Millionen pflegebedürftig sind, und viele davon sicherlich noch eine Wahlbenachrichtigung erhalten, so erkennt man das große Manipulationspotenzial das sich durch die Daten der Deutschen Post ergibt.
Eine andere Möglichkeit zur Wahlmanipulation ist die gezielte Sabotage von Wählern politisch unliebsamer Parteien oder politischen Gegnern. Weiß man, welcher Haushalt einer politisch unliebsamen Partei oder einem politischen Gegner zugeneigt ist (dies ist laut Bild am Sonntag mit den verfügbaren Daten statistisch möglich), so könnte man deren Wahl sabotieren, in dem man Wahlbenachrichtigungen oder Briefwahlunterlagen aus deren Briefkästen entfernt. Wird dies gemacht, so müssten diese Wähler mit einigem Extraaufwand neue Wahlunterlagen anfordern. Es ist wahrscheinlich, dass sich manche vor dem Extraaufwand scheuen oder es zu spät bemerken und daher nicht wählen können. Dies würde die Anzahl der Stimmen für politisch unliebsame Parteien oder politische Gegner reduzieren.
Eine noch effektivere Variante der Wahlfälschung ist die, dass man eine Zeitlang wartet, nachdem entweder Wahlbenachrichtigung oder Briefwahlunterlagen geliefert wurden. Sind diese dann immer noch im Briefkasten, sind die Bewohner vermutlich nicht anwesend, z.B. im Urlaub. Das Risiko, dass die Bewohner das Fehlen der Wahlbenachrichtigung oder der Briefwahlunterlagen merken und rechtzeitig neue anfordern können, ist dann wesentlich geringer und man könnte in diesem Fall sogar die gestohlenen (und eventuell selbst angeforderten) Briefwahlunterlagen zur Wahl verwenden. Je näher am Wahltermin Briefwahlunterlagen noch im Briefkasten sind, desto geringer das Risiko, dass es auffällt, diese zu stehlen und damit zu wählen. Dazu muss man sich nicht einmal auf Haushalte beschränken, die politisch unliebsamen Parteien oder politischen Gegnern nahestehen.
Bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 verlor die AfD massiv durch den sehr geringen Anteil an Briefwahlstimmen. 2013 hatte dies die Konsequenz, dass sie dadurch die 5%-Hürde nicht schaffte und nicht schon 2013 in den Bundestag einzog.
Ein geringerer Anteil an Briefwahlstimmen ist an sich nichts ungewöhliches, auch die SPD und Die Linken haben bei jeder Wahl einen wesentlich geringeren Anteil an Briefwahlstimmen im Vergleich zu Urnenstimmen. Jedoch hatte die AfD bei der Europawahl 2014 einen höheren Anteil an Briefwahlstimmen als Urnenwahlstimmen. Es ist also offensichtlich nicht der Fall, dass AfD-Wähler eine stärkere Präferenz für die Urnenwahl haben, so wie es bei SPD und Der Linken ist. Der wesentlich geringere Anteil an Briefwahlstimmen für die AfD bei beiden Bundestagswahlen könnte also durchaus eine direkte Konsequenz der oben beschriebenen Möglichkeiten zur Wahlfälschung und Sabotage sein, die durch die Daten der Deutschen Post ermöglicht werden.
Auffallend wenig ungültige Briefwahlstimmen bei Ü-70
Ein weiteres Indiz, das für solche Manipulationen spricht, ist die hohe Wahlbeteiligung von über 70-jährigen in einigen Bundesländern, dabei insbesondere der sehr hohe Briefwahlanteil, sowie der sehr geringe Anteil an ungültigen Briefwahlstimmen im Vergleich zu ungültigen Urnenstimmen bei dieser Altersgruppe (siehe dazu Seite 23/24 und Seiten 31 ff in Heft 4 der Wahlstatistik). Es ist anzunehmen, dass diese Altersgruppe besonders häufig in die Kategorie fällt, keine relevante Post mehr zu bekommen, aber noch eine Wahlbenachrichtigung.
Die Deutsche Post und auch die Parteien, die diese Daten gekauft haben, betonen nun natürlich, dass man im Einklang mit dem Datenschutzrecht gehandelt und nur anonymisierte Daten genutzt habe. Ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen.
Gut, personenbezogene Daten sind aber gar nicht nötig, es genügt, zu wissen, welcher Briefkasten betroffen ist. Ein Briefkasten hat vermutlich keine Persönlichkeitsrechte. Die Daten bezögen sich auch nicht auf einzelne Haushalte, sondern auf sogenannte Mikrozellen aus im Schnitt 6,6 Haushalten. Auch dies ist kein großes Problem.
Wenn man weiß, in welcher Mikrozelle sich ein Briefkasten befindet, der zwar eine Wahlbenachrichtigung, aber sonst keine relevante Post enthält, dann muss man eben einmalig alle Briefkästen der Mikrozelle durchsuchen.
Wie man sieht, könnten mit den verfügbaren Daten der Deutschen Post massiv Wahlen und dabei besonders die Briefwahl beeinflusst werden. Bringt man dies in Verbindung mit der Analyse des Briefwahlverhaltens bei bisherigen Bundestagswahlen und dabei entdeckten Auffälligkeiten, so ist nicht ausgeschlossen, dass die sich bietenden Möglichkeiten tatsächlich angewendet wurden. Man sollte daher in Betracht ziehen, der Deutschen Post zu verbieten, Daten dieser Art zu sammeln, auszuwerten und weiterzugeben.
Viel effektiver wäre es aber, Gesetze zu erlassen, dass sowohl Briefwahl als auch Urnenwahl nur persönlich und nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments bei der Stimmabgabe möglich ist. Dadurch würden die beschriebenen und noch viele weitere Möglichkeiten zur Fälschung der Briefwahl ein für alle Mal unterbunden werden.
Der aktuelle Datenskandal der Deutschen Post und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Wahlfälschung sollten Anlaß genug sein, diese Gesetzesänderungen zu veranlassen.
Noch einmal: Es sind Möglichkeiten, die hier aufgezeigt werden und die gewisse Auffälligkeiten bei Briefwahlergebnissen erklären könnten, aber nicht müssen. Um auch nur den Verdacht der Manipulation auszuschließen, sollten die oben beschriebenen Änderungen vorgenommen werden.