Was die linksradikalen Mitläufer-Generationen in den sechziger und siebziger Jahren nicht geschafft haben, nämlich die sozialistische Enteignung vorallendingen von Produktionsmitteln, aber auch von Grund und Boden, vollstrecken die letzten Altvorderen samt ihrer in diesem Geist sozialisierten nachahmenden „linken“ Amtsträger heute. In den längst kapitalistisch gewendeten Luxuslinken steckt, das ist Teil der linken Schizophrenie, immer noch und unauslöschbar, ein sozialistischer Schläfer, der die große Internationale samt des globalen Einheitsmenschen und der Weltregierung immer noch für das letztendlich höchste Ziel des Menschseins hält.
Eine Ideologie, die zumindest unterbewusst oder gewissermaßen „säkularisiert“ immer noch das beherrschende Grundsatzprogramm in den Köpfen ist. Ja, man muss in die Psychologie der Akteure einsteigen. So und nur so ist die affenartige Geschwindigkeit zu erklären, mit denen grün-rote Akteure zum Beispiel in Berlin und Hamburg jetzt das uralte kommunistische Thema „Enteignung“ in Angriff nehmen.
Ohne Skrupel, gegen das Grundgesetz und mit missionarischem Eifer. Die menschenverachtende, aber bislang erfolgreiche Tabuisierung jeder Bezugnahme auf die Realität der Zuwanderer und der sogenannten „Flüchtlingspolitik“ macht die linken Fuzzis, die die Mainstreampolitik aktuell durchsetzen, ( samt der Adapteure dieser Politik, vorne voran einer gewissen Angela Merkel) jetzt glauben, dass sie ihren sozialistischen Durchmarsch – natürlich nicht wirklich, aber doch ernstgemeint – jetzt durchziehen können. Dabei fallen aktuell zwei Rechtsinstitute besonders ins Gewicht:
Die miese Nummer mit dem „Eigenbedarf“ des Staates im Mietrecht
Das kleinere gesetzliche Rechtsinstitut ist die Nummer mit dem Eigenbedarf im Mietrecht, der aktuell immer häufiger Platz greift. Diese Ausnahmeprivilegierung des kleinen Eigentümers, des kleinen Vermieters einer kleinen Wohnung oder eines kleinen Häuschens, ist sicher verfassungskonform. Sie privilegiert das Eigentum gegenüber dem Mietbesitz. Das ist problematisch genug. Schließlich kann ein Vermieter von der Mieteinnahme der von ihm selber vermieteten Wohnung auch seinerseits irgendwo anders für sich oder die Seinen eine Bleibe anmieten. Dass aber der Staat, der keine natürliche Person ist und daher auch keine natürlichen Verwandten hat, als omnipotenter Vermieter von Wohnungen, in die Rolle des privaten Vermieters schlüpft und dann seine furchtbare Selektion beginnt und sagt, Dich, einheimischer Kleinmieter, schmeiße ich raus, und das darf ich, denn ich melde „Eigenbedarf“ (§573 BGB) an und will Deine Wohnung entsetzen, um meine Lieblingswirtschaftszuwanderer darin unterzubringen, ist im Sinne des Rechtes mit dem Wort absurd nicht mehr zutreffend beschreibbar. Es ist absurd in Potenz.
Der Anonymus Staat kann schlechterdings keinen „Eigenbedarf“ haben, geschweige denn geltend machen. Eigenbedarf des Staates ist ein Fremdkörper im Recht des privatrechtlichen Eigenbedarfs.
Schon die Liste der privilegierten Verwandten ist eingeschränkt. Eine Kündigung mit dem Argument, ich will dich Mieter rausschmeißen, um die Wohnungen des Hauses besser in Eigentumswohnungen umwandeln zu können, ist ausgeschlossen. Auch wenn der Vermieter einfach nur kündigt, um von einem anderen Mieter eine höhere Miete zu kassieren, ist seine Kündigung unwirksam. Der Verkauf eines Mietshauses lässt die Mietverträge rechtlich unangetastet. Kein Wunder, dass der deutsche Mieterbund das staatliche Vorgehen scharf kritisiert.
Und was sagen einzelne Medienwichtigtuer? Die sagen reflexartig, dass die Kritik an der völlig absurden Eigenbedarfskündigung der Kommunen nur irgendwelchen imaginären „rechten Hetzern“ in die Hände spielte. So argumentieren allerdings hetzende (juristische) Laien, deren Gequatsche die Basis dafür ist, dass einzelne Gemeindevertreter sich auf den „Eigenbedarfs“-Irrsinn einlassen, der allerdings am Gesetz vorbei konstruiert ist.
Schon vergessen? Es waren die nämlichen Linken, die heute „Eigenbedarf“ für den inzwischen von ihnen selbst beherrschten Staates anmelden, die traditionell bis dato gegen die ihrer Meinung nach kapitalistische Eigenbedarfsregelung im Gesetz Sturm gelaufen sind.
Offenbar fühlen einzelne Mandatsträger nicht mehr an Recht und Verfassung, sondern nur noch an sozialistische Wahnvorstellungen gebunden. Grün-rote Alleswisser müssen schnellstens und oberdringlich lernen, dass sie nicht auf jeden „Topf“ einfach Flüchtling drauf schreiben können und dann dieserhalb mit Blaulicht überall Vorfahrt haben.
Die miese Nummer mit der Enteignung von Grundstücken
Der größere rechtliche Kasus ist ein verfassungsrechtlicher. Es geht um einen ersten die Tore öffnenden Angriff auf die Eigentumsgarantie, die im deutschen Grundgesetz in Art. 14 geregelt ist und zwar unabschaffbar. Eine Tatsache, die dem linken Lager und seinen Protagonisten, die oft selbst genug Eigentum gescheffelt haben, seit der ersten Stunde des Grundgesetzes 1949 ein Dorn im Auge ist und in ihrer linken Hirnhälfte zum Ausrasten bringt.
Allerdings gilt: Keine Grundrechtsgarantie kann absolut und grenzenlos sein. Es gibt die immanenten Schranken der Grundrechte, (die im Fall des Grundrechtes der Religionsfreiheit allerdings zunehmend sträflich übersehen werden) und es gibt spezielle Einschränkungen, die in der Verfassung geregelt sind, wie dies für Artikel 14 zutrifft: Noblesse oblige, sagte sich der Verfassungsgeber und auferlegte dem noblen Eigentümer die berühmte Sozialbindung seines Eigentums, eine Einschränkung, die das linke Lager jahrzehntelang, und das steckt bis heute in den Köpfen, als eine Art Abschaffung der Eigentumsgarantie missverstanden haben.
Gegen Zahlung einer kleinen lästigen Entschädigung, so das linke Phantasma, und nur eine solche hässliche Mini-Entschädigung wäre angemessen, könnte der Staat, wenn er denn wollte, sämtlichen Grundbesitz in Deutschland abschaffen, also alle Grundstücke, die es gibt, an sich bringen. Gegen derlei ideologischen und volkswirtschaftlichen Unsinn gibt es die Rechtsweggarantie, die der Verfassungsgeber gleich mit in die Verfassung reingeschrieben hat. Ganz am Ende von Artikel 14 steht, fest und unverrückbar, eine eigens formulierte, gleichsam ganz spezielle „Rechtsweggarantie“ zu Gunsten des Eigentümers gegen den Staat.
Und dieser Staat rückt den Eigentümern von Grund und Boden jetzt mit dem Enteignungsknüppel auf die Pelle, in dem zum Zwecke der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Wirtschaftszuwanderer Gebäude samt der entsprechenden Grundstücke beschlagnahmt werden sollen, sprich hoheitlicher Wohnraumbewirtschaftung zugeführt oder sonst teilenteignet und am liebsten total enteignet werden. Schließlich stünde der Winter vor der Tür und die Flüchtlinge bräuchten festen Wohnraum, „vorübergehend“ für immer. Wer die Geschichte der Bundesrepublik kennt, weiß, wie nervös der Finger der linken Protagonisten am Abzughebel der Enteignung saß und latent sitzt. Endlich mal Stress machen und diesmal nicht für mittellose Deutsche oder den berühmten „ kleinen Mann“ oder den „Arbeiter“ – für den Obdachlosen sowieso nicht – sondern sich darin sonnen Stress im Namen des „höchsten Rechtsgutes“ der Menschheitsgeschichte, nämlich der Wirtschaftszuwanderer! Endlich machen zu können, ja regelrecht zu müssen, was man immer wollte, das hat doch was! „Wir sprechen nicht von Enteignung.“
Weil es das deutsche Grundgesetz ausdrücklich untersagt, dass die Exekutive, also Merkel und die Ministerpräsidenten in den Bundesländern, eigenhändig Grundeigentümer enteignen und verjagen und weil das Grundgesetz positiv und unabdingbar regelt, dass Enteignung nur „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ ist, weil das GG unabdingbar vorschreibt, dass „Enteignung nur durch Gesetz oder nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf“ sind vor allem die grün-roten Landesregierungen emsig damit beschäftigt, ihre Parlamente endlich ein probates Enteignungsgesetz beschließen zu lassen und den Enteignungsgedanken, vorläufig auf leer stehende Gewerbeimmobilien fokussiert, ins deutsche Recht zu implementieren.
Klar, die von den Linken immer für unangenehm gehaltene Verpflichtung des Staates zur Zahlung einer gerecht abgewogenen Entschädigung, also im Prinzip eines Marktwertausgleiches an den Enteigneten, soll nolens volens in die derzeit überall wachsenden Enteignungsgesetze gerade noch hinein geschrieben werden. Insoweit ist man bereit der entsprechenden Verpflichtung der Verfassung Genüge zu tun. Allerdings gibt es eine inhaltliche Voraussetzung für rechtmäßige Enteignung: Eine Enteignung ist nämlich nur „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ (Art.14,3 erster Satz)
Art. 14 „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“
Die allgemeinen Grundsätze des Rechts, wie zum Beispiel Verhältnismäßigkeit, die Wahl des mildesten Eingriffes, das Zurverfügungstellen von minder schweren Alternativen usw. gelten ohnehin.
Wenn es Hallen und Kasernen gibt, in denen Menschen menschenwürdig leben können, dann kann der Staat als gigantischer Grundeigentümer Menschen zum Beispiel auch dort unterbringen, um nur ein Beispiel zu nennen.
Staatlicher Eingriff in die Rechte seiner Bürger ist immer ultima ratio. Das ist geltendes Verfassungsrecht im gesamten Westen, nicht nur in der Bundesrepublik. Frage: Sind Wirtschaftszuwanderer allein kraft ihrer Zuwanderung bereits „Allgemeinwohl“ und, wenn ja, in welchem Umfang, zu welchen Bedingungen? Sind Menschen, die der Wirtschaft nichts anbieten, weil sie nichts anzubieten haben, Wirtschaftszuwanderer oder Sozialzuwanderer? Wäre das von Bedeutung im Rahmen von Enteignungseingriffen? Welche Rechte haben Zuwanderer? Welche Rechte hat die einheimische Gesellschaft? Welche Pflichten haben Zuwanderer? Welche Pflichten hat die deutsche Bevölkerung oder, wie es im Grundgesetz heißt, das deutsche Volk?
Fragen über Fragen, die die linken Enteignungseuphoriker nicht kratzen. Schließlich holen sie die besten ihrer linken Verfassungsrechtler hinzu, um den alten Enteignungstraum endlich einmal durchzusetzen. Schließlich muss das Ganze schnell gehen, niemand kann sich auf die Schnelle endgültig wirksam wehren, das Winterargument wird überdehnt, aber auf den ersten Blick ist das Winterargument natürlich durchschlagend.
Der Notstandswahn grassiert
Die linken Menschen sind gut, weshalb sie nicht mit der diffamierenden Vokabel „Gutmenschen“ beleidigt werden dürften. Auf diesem unintellektuellen Verblödungsniveau ist der politisch korrekte Mainstream bereits angekommen. Und wer gut ist, hat natürlich auch Recht und wer Recht hat, braucht auch keine Verfassung. Er braucht auch keine Realität.
Der Notstandswahn grassiert. Die fanatischen Gegner der selbstverständlichen Notstandsgesetze aus dem Jahr 1968 sind heute als Polit-Opis mit ihren Erben und Jüngern mit der scheinbaren Joker-Legitimation, diesmal des Zuwanderer-Notstandes, unterwegs die Allgemeinheit zu traktieren und in ihrer herrlichen Selbstüberzogenheit irreversible Fakten zu schaffen.
Diesen Notstand kann man ja auch selbst erzeugen, wie Angela Merkel durch ihre ständigen Aufforderungen zur Flucht nach Deutschland zeigt. Tendenziell heißt es „für vorübergehende Unterbringung“, schließlich träumt man ja davon ganze neue Städte oder Stadtteile für die überwiegend männlichen Zuwanderer zu errichten. Also nur „vorübergehende Enteignung“ oder wie soll man sich das sonst vorstellen? Das Recht eines Eigentümers sein Haus aus gutem Grund auch im Hinblick auf irgendeine zukünftige Nutzung vorübergehend leer stehen zu lassen, ist ein typisches Eigentümerrecht. Was tun, wenn die Wirtschaftszuwanderer plötzlich unaufgefordert nach dem neuen Schmusekurs mit Assad von alleine ins sonnige Syrien zurückkehren?
Die sogenannte Beschlagnahme und auch die vorübergehende Beschlagnahmung ist ein Enteignungstatbestand, auch wenn sich die Enteignungsbrüller lautstark hinstellen und sagen, dass sie nicht enteignen wollen. Für echte Asylanten und Kriegsflüchtlinge gilt das Prinzip menschenwürdiger Hilfe solange Verfolgung und Krieg anhalten.
Für Wirtschaftszuwanderer gibt es gar kein Verfassungsge-oder-verbot, wie sich die Bundesrepublik zu verhalten hat. Die überwältigende Zahl der aktuellen Zuwanderer ist nicht nur männlich, weitgehend einer Generation zugehörig, sondern auch fast ausschließlich wirtschaftlich und keineswegs kulturell und politisch am Aufenthalt in der Bundesrepublik interessiert.
Wirtschaft heißt Leistung gegen Gegenleistung. Wer, wie die meisten Zuwanderer, auch nach Einschätzung der SPD-Spitze, auf lange Sicht, wenn überhaupt je, nicht in der Lage ist seinen eigenen Unterhalt zu verdienen und seinen Beitrag zur Produktion eines gesellschaftlichen Mehrwertes zu leisten, kann schwerlich einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland erwerben, dessen Erfüllung die Bundesrepublik berechtigt und verpflichtet Grundstücke zu enteignen oder „Eigenbedarf“ anzumelden. Oder Schulen zu schließen und seiner verfassungsrangigen Beschulungspflicht nicht mehr nachzukommen. Oder Soldaten aus Kasernen rauszuschmeißen. Oder technische Hilfswerke lahmzulegen.
Wer rechtliche Privilegierungen für Wirtschaftszuwanderer will, muss das a) sagen und b) durch auf rechtlich korrektem Wege sprich durch entsprechende Verfassungsänderungen durchsetzen. Klingt im ersten Gang unheimlich menschelnd und mitfühlend für arme Zuwanderer Wohnraum auch mit Zwangsmaßnahmen gegen Altmieter und Eigentümer durchzusetzen, aber das Ganze ist weder moralisch noch rechtlich noch verfassungsrechtlich noch politisch noch wirtschaftlich durchdacht. Die gesamte Zuwanderungspolitik ist in einem überbordenden Ausmaß undurchdacht und reine Reaktion auf die Entscheidung von Menschen, die sich meist in sicheren Herkunftsländern entschlossen haben in die Bundesrepublik zu gehen.
Das Beispiel der Eigenbedarfs- und Enteignungseuphorie der politischen Wichtigtuer und moralischen Selbsterleuchter belegt, wie weit sich die reale Flüchtlingspolitik von der Realität entfernt hat. Allerdings: Im Moment mehren sich grün-rote Stimmen, die sagen, dass Europa nicht alle Wirtschaftszuwanderer aufnehmen könnte, dass also die Mehrzahl der weltweit interessierten Menschen draußen bleiben müsse. Der Gedanke, dass Wirtschaftszuwanderer in die Herkunftsländer zurück geschickt werden, scheint zunehmend gesellschaftsfähig zu werden.