Die Schule 4.0 soll nach Vorschlägen der Roland-Berger-Stiftung ohne Sitzenbleiben auskommen. Da hat man allerdings nur eine Seite der Medaille bedacht. Das Sitzenbleiben ist nicht nur für die, die es betrifft, von Bedeutung. Die Gefahr des Sitzenbleibens ist ein Abbild des richtigen Lebens, auf das die Schule vorbereiten muss.
„Also lautet ein Beschluß, / Daß der Mensch was lernen muß. / Nicht allein das Abc / Bringt den Menschen in die Höh’; / Nicht allein in Schreiben, Lesen / Übt sich ein vernünftig Wesen; / Nicht allein in Rechnungssachen / Soll der Mensch sich Mühe machen, / Sondern auch der Weisheit Lehren / Muß man mit Vergnügen hören. / Daß das mit Verstand geschah, / War Herr Lehrer Lämpel da.“
Mit seiner Einleitung des vierten Streichs der Buben „Max und Moritz“ hat Wilhelm Busch unsere heute noch auf breiter gesellschaftlicher Basis ruhende Vorstellung von nicht nur Bildung, sondern auch Schulpflicht sehr fein auf den Punkt gebracht. Kindheit und Jugend sind nämlich unwiderruflich prägend für die Sozialisierung in einem Gemeinwesen. Und „daß das mit Verstand“ geschieht, sprich die staatstragenden Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dabei gelten, lässt sich auch in einem freien Gemeinwesen die Pflicht zum Schulbesuch rechtfertigen. In den öffentlichen Schulen bekommen die Heranwachsenden den Stallgeruch der eigenen Herde (in Zeiten der zunehmenden Individualisierung von Freizeitwelten, dem Zerfall von nachhaltigen Familien- und Gemeindestrukturen und nach der Abschaffung der Wehrpflicht vielleicht der letzte Ort dafür). Neben Bildung wird in der Schule kulturelle Identität gestiftet.
Wenn nun in diesem Sinne Schulpflicht durchaus auch als eine Verpflichtung des Gemeinwesens gegenüber dem Schüler verstanden werden muss, kann es doch nicht einfach Bespaßung durch den Staatszirkus bedeuten. Schule geht über die bloße Berieselung im öffentlichen Unterrichtsangebot hinaus. Neben der demokratischen Identitätsstiftung ist Schule nämlich außerdem der Ausdruck unseres gemeinschaftlichen Willens die Heranwachsenden und ihre Familien institutionell zu fördern, dass sie zum eigenverantwortlichen Leben und zum eigenständigen Broterwerb befähigt werden. Ein solcher Wille entstammt nicht sozialromantischem Gutmenschentum, sondern der schlichten Einsicht, dass ein Gemeinwesen umso mehr gedeihlich fortbestehen wird, umso mehr seine Teilhaber arbeits- und verantwortungsfähig sind. In diesem Sinne ist die Eigenverantwortlichkeit die grundlegende Konvention einer freien Gesellschaft.
Die Schulpflicht verlangt also nicht nur Anwesenheit, sondern wenigstens Bemühen. Bemühen ist die unterste Stufe der Herausforderung, das kann und muss jedem abverlangt werden. – Es wird ja eh schon genug Gehätschel betrieben und vorauseilend vor der Lernverweigerung kapituliert. Vereinfachte und bebilderte klassische Texte als Lektüre, Schreiben nach Gehör und die Inflation der anerkannten Lese-/Rechtschreib-Schwächen oder die Forderung von Elternverbänden zum Beispiel nach der Abschaffung eines verpflichtenden Mathe-Abiturs – weil das so schwer ist – zeugen davon.
Die anschwellende Flut von gerichtlichen Klagen gegen Zensuren zeigt die Spitze des Eisberges, wie häufig inzwischen die Lehrer- anstatt der Schülerleistung für den Lernerfolg verantwortlich gemacht wird. Allerorts wird von Eltern die Verfügbarkeit des real existierenden Nürnberger Trichters vermutet, der bloß von den unfähigen Lehrern aus Böswilligkeit gegenüber dem Kinde nicht zum Einsatz kommt (am Rande: ein Biotop, in dem dann tatsächlich unfähige Lehrer wunderbar, weil schwierig von den Engagierten unterscheidbar, gedeihen).
Inzwischen ist im voranschreitenden Aufweichen der schulischen Verpflichtetheit auch das Ende des Sitzenbleibens allerorts auf die Tagesordnung gekommen. Hamburg und Berlin haben es schon abgeschafft. Andere experimentieren, überlegen und planen schon länger. Und nun spricht dem also auch die Roland-Berger-Stiftung in ihrer Studie „Schule 4.0: Bildungsgerechtigkeit als Basis für sozialen Frieden, Wachstum und Wohlstand“ das Wort. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner hat den dahinterstehenden Grundgedanken schon 2013 wunderbar auf den Punkt gebracht: „Die Schule muss sich nach den Kindern richten, nicht die Kinder nach der Schule.“
In diesem Sinne können wir dann gleich Zeugnisse, Noten und Abschlüsse abschaffen. Welches Kind mag schon Zensuren und Prüfungen. Bei derzeit 7,5 Millionen funktionaler Analphabeten in Deutschland und weiteren 13,3 Millionen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die Deutsch allenfalls auf Grundschulniveau beherrschen, wäre auch das Fach Deutsch zumindest an weiterführenden Schulen längst hinfällig. Fragt man die rund sechs Prozent der Schüler, die nach wie vor jedes Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen, könnten wir wohl den Schulschmarr’n gleich ganz bleiben lassen.
Allein man sieht die Schulen in der Pflicht, Verantwortung für die Schüler zu übernehmen. Einmal abgesehen davon, was die denn bisher anderes gemacht haben, klingt das sehr danach, dass die Lehrer den Kindern die Weisheit mit Löffeln einflößen sollten. Aber selbst wenn das ginge, müssten die Kinder wenigstens noch selber den Mund aufmachen und schlucken. In einer demokratischen Gesellschaft lässt sich per se die persönliche Verantwortung nicht gänzlich an gemeinschaftliche Institutionen delegieren. Die Demokratie bedarf des Willens aller – und damit auch der Schüler und Eltern – Verantwortung für sich und für einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Beitrag zum Gemeinwesen zu tragen. „Die soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrunde liegende geistige Haltung, d. h. also die Bereitschaft, für das eigene Schicksal Verantwortung zu tragen, und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche soziale Maßnahmen auf benachbarten Gebieten zum Absterben verurteilt wird“, schrieb Ludwig Erhard in „Wohlstand für alle“ 1957. Freiheit und Wohlstand sind nicht trennbar von der Verantwortung des Einzelnen dafür. Freiheit und Wohlstand verpflichten zur Eigenverantwortung.
Das Sitzenbleiben darf man dementsprechend als Mahnung des Gemeinwesens an den Einzelnen verstehen. Sitzenbleiben drückt aus, dass die Mindestanforderungen an die gesellschaftliche Teilhabefähigkeit eines Gesellschafters nicht erfüllt sind. Gewiss keine Sanktionskeule, zumal man es eh mit vielfachen Angeboten der Intensivierung und Förderung zu vermeiden sucht und die Ehrenrunde ja ohnehin eigentlich keine Strafe, sondern die Chance, Versäumtes nachzuholen, ist – die man dann freilich auch wahrnehmen wollen muss. Die Möglichkeit des Sitzenbleibens ist die im Heranwachsen unerlässliche Lehre, dass jedes Zusammenleben nicht nur Rechte, sondern immer auch Pflichten beinhaltet. Dass es im wirklichen Leben Grenzen gibt, jenseits derer nicht mehr diskutiert wird, sondern Konsequenzen folgen.
Wenn jemand an solchen Forderungen scheitert, dann verlangt das nach unserer Solidarität und genauso nach dem besten Überlegen über prophylaktische Verbesserungsmöglichkeiten. Deswegen die Forderungen zu senken, würde aber eine Abwärtsspirale ingangsetzen.
„Aber das bedenke stets: / Wie man’s treibt, mein Kind, so geht’s.“