„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“
Diese Aussage stammt nicht aus einer Bundestagsrede von Alexander Gauland oder Alice Weidel von der AfD im Jahr 2017, sondern aus einer Rede von Angela Merkel, die sie im Jahr 2003 auf dem Leipziger Parteitag der CDU gehalten hat. Sie steht heute, rund 15 Jahre später, in eklatantem Widerspruch zu ihrer eigenen Politik der Massenzuwanderung via Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention.
Vor allem die Annahmen in Sachen Arbeit und Integration sind inzwischen als reines Märchen zu widerlegen. Laut dem aktuellen Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar 2015 bis Oktober 2017 rund 1,5 Millionen Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt, etwa 190.000 davon zwischen Januar und Oktober 2017. Rund 506.000 Antragsteller erhielten inzwischen ein Bleiberecht als Kriegsflüchtlinge nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylgesetzes, während davon nur rund 8.000 Antragstellern der Status eines politisch Verfolgten nach Artikel 6a des Grundgesetzes zuerkannt worden ist.
Von 100 arbeiten gerade mal 15
Rund 245.000 Antragsteller genießen einen subsidiären Flüchtlingsschutz gemäß Paragraf 4 des Asylgesetzes und weitere 62.000 Antragsteller unterliegen einem Abschiebeverbot aufgrund Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes. Damit genießen bislang rund 813.000 der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber auf verschiedenen Rechtsgrundlagen ein vorerst befristetes Bleiberecht.
Bei rund 476.000 wurden die Asylanträge hingegen vom BAMF abgelehnt. Die Mehrheit der Abgelehnten hat das Land bislang aber nicht verlassen, sei es, weil sie sich auch ohne rechtliche Grundlage weiter in Deutschland aufhalten dürfen, sei es, weil inzwischen rund 220.000 Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten eingegangen sind, die eine Abschiebung bis zu einer endgültigen Entscheidung aussetzen.
Per 31. März 2017 sind bei der BA rund 140.000 Personen aus den Asylherkunftsländern als sozialversicherungspfichtig beschäftigt gemeldet, davon rund 65.000 als vollzeitbeschäftigt. Rund 60.000 der 140.000 Beschäftigten werden seitens der BA als Helfer, weitere 60.000 als Fachkraft und rund 20.000 als Spezialisten oder Experten geführt. Bezogen auf die 813.000 bleibeberechtigten beziehungsweise geduldeten Asylbewerber entspräche dies einer Integrationsquote von 17 Prozent. Da ein Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allerdings schon lange vor dem Jahr 2015 nach Deutschland kam, bedarf diese Quote einer gewissen Korrektur. Realitätsnäher als Bezugsgröße ist daher die Anzahl aller Asylbewerber, die seit 2010 ein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben. Diese Zahl liegt laut BAMF bei rund 912.000 Personen, woraus sich eine Integrationsquote von etwa 15 Prozent ergibt.
Von 100 seit zehn Jahren ins Land eingewanderten Asylbewerbern gehen somit 15 inzwischen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. 85 dagegen sind noch auf Arbeitssuche oder haben diese inzwischen aufgegeben.
Dieses Zahlenverhältnis sagt zwar nichts darüber aus, wie lange ein Asylbewerber im Durchschnitt benötigt, um in Arbeit zu kommen, verdeutlicht jedoch, wie schleppend sich die Integration in Arbeit insgesamt vollzieht. Die BA selbst geht davon aus, dass innerhalb von fünf Jahren im günstigsten Fall nur jeder zweite Asylbewerber in Arbeit gebracht worden ist. Diese Erfahrungswerte decken sich mit Zahlen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Schweden.
Armee von Hartz-IV-Empfängern
Die Fortführung der Massenzuwanderung ist vor diesem Hintergrund ein staatliches Förderprogramm für die Zunahme von Hartz-IV-Beziehern. Diese haben dementsprechend laut dem BA-Bericht über die „Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“ im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 83 Prozent zugenommen. Im selben Zeitraum ist die Beschäftigung von Zuwanderern mit einer Zunahme von 86.000 Personen dem gegenüber nur um 56 Prozent gestiegen. Die Zuwachsrate der Beschäftigung liegt somit deutlich unter der Zuwachsrate der Arbeitslosigkeit. Die Anzahl an Hartz-IV-Empfängern kann bei den Asylbewerbern so nicht sinken. Dies ist nur möglich, wenn die Beschäftigung von Asylbewerbern dauerhaft deutlich stärker zunehmen würde als die Anzahl arbeitsloser Asylbewerber.
Der zwischen CDU und CSU vereinbarte Richtwert von 200.000 Asylbewerbern pro Jahr wird somit die Zunahme von asylberechtigten Hartz IV-Empfängern nicht stoppen, sondern weiter steigern, selbst wenn die Zahl der pro Jahr in Arbeit vermittelten Asylbewerber im Schnitt auf über 100.000 steigen sollte.
Bleibeberechtigte Asylbewerber gelangen im Lauf der Zeit zwar durchaus in Arbeit und können in bestimmten Bereichen sogar bestehende Arbeitskräftebedarfe stillen; der ungebrochene Nachschub von jährlich mehreren hunderttausend Asylbewerbern führt jedoch nicht zu der von Merkel versprochenen Integration aller bleibeberechtigten Asylbewerber in den deutschen Arbeitsmarkt und deren Transformation in „neue Deutsche“.
Es wächst vielmehr eine industrielle Reservearmee gar nicht, prekär oder schwarzarbeitender Angehöriger einer neuen, ethnischen Unterschicht mit unsicherem Aufenthaltsstatus heran. Krisenphänomene wie wachsende Spaltung der Gesellschaft, materielle und kulturelle Armut sind nicht mehr zu übersehen. Von einer erfolgreichen Integration kann keine Rede sein.