Am kommenden Wochenende, 02. und 03.12.2017, veranstaltet die AfD ihren Bundesparteitag in der niedersächsischen Hauptstadt im dortigen Congress Centrum (HCC). Nach Bekanntwerden des Termins erreichten die Polizeidirektion (PD) Hannover als zuständige Versammlungsbehörde bereits sechs Anmeldlungen von Gegenversammlungen. Eine Gegendemonstration soll schon am Vortag stattfinden, hier wurden 300 Teilnehmer angemeldet, die beiden größten Veranstaltungen wurden mit 5.000 bzw. 3.500 teilnehmenden Personen für Samstag und Sonntag angemeldet.
Die virtuelle Rubrik taz.bewegung der taz beispielsweise ruft zur Teilnahme auf mit der Information: „Die Blockade beginnt morgens um 07:00 Uhr.“ Eine Aufforderung zur Straftat? Die Pressestellen der Polizei Niedersachsen und Hannover wollen das nicht generell bestätigen. Blockaden sind nicht grundsätzlich strafbar, erst die Einzelfallprüfung durch die Staatsanwaltschaften könne hier genaueres sagen.
Die Polizei unterscheidet zwischen stationären und sich fortbewegenden Versammlungen. Schon jetzt bittet die Polizeidirektion (PD) ihre Hannoveraner darum, ihre Adventseinkäufe mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erledigen. Anwohner des Zooviertels werden zusätzlich „in Form eines Anwohnerinformationsschreibens über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.“ Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet und die PD Hannover erklärt, man werde über Einsatzmaßnahmen schon ab Freitag „laufend aktuell“ auf Twitter informieren.
Für die Bewältigung des Polizeieinsatzes erhält die PD Hannover Unterstützung aus dem gesamten Land Niedersachsen sowie aus anderen Bundesländern. Wie viele Beamte eingesetzt werden, wird aus polizeitaktischen Gründen nicht vorab mitgeteilt, weiß die Pressestelle. Jedenfalls ruft eine Vielzahl von Organisationen, Bündnissen und Parteien zu Demonstrationen bzw. Blockaden der Veranstaltung auf. Mit dabei sind beispielsweise Gewerkschaften, Attac, Jusos, Naturfreunde, Linkspartei, IG-Metall, DGB-Jugend, ver.di und der Zentralrat der Muslime.
Nun ist nicht jede Aktion strafbar oder an der Grenze zur Strafbarkeit. So eine Umzinglung eines AfD-Standes in Art und Weise eines Flashmobs mag man humoristisch finden. Ebenso die Demonstranten mit blauen Müllsäcken, die Passanten bitten, die gerade erhaltenen AfD-Flyer gleich wieder zu entsorgen. Subversiver wird es, wenn im Vorfeld Veranstaltungsortbesitzer kontaktiert werden und zu Absagen an die AfD genötigt werden sollen. Auch könnten sicher eine Reihe von Wahlkämpfern der AfD ein vielstrophiges Lied davon singen, dass es an den Ständen nicht nur bei artigen Flashmobs bleibt.
Nein, Meinungsfreiheit für die AfD lässt man nicht gelten. Begründet wird das so: Die Meinung der AfD sei ein Angriff auf unser aller Lebensweise, die AfD „will auf Geflüchtete schießen“, die AfD will, „dass Frauen an den Herd gehören“, die AfD will Frauen das „Abtreibungsrecht nehmen“, die AfD hetzt öffentlich gegen „Geflüchtete, MigrantInnen, Muslime und LGBTQ“. Deshalb müssen dagegen mit „Mitteln des zivilen Ungehorsams“ vorgegangen werden (ob die Veranstalter wissen, das ziviler Ungehorsam gegen die Obrigkeit geht, nicht gegen Andersdenkende?).
Stattfinden wird der Parteitag auf alle Fälle. Die Bewältigung der Umstände alleine dürfte den Steuerzahler wieder hunderttausende Euro kosten. Herr König, Geschäftsführer des Congress Centrums (HCC), erinnert telefonisch noch einmal daran, dass es sich beim HCC um eine kommunale Einrichtung handelt, die per Parteiengesetz keiner zugelassenen Partei verschlossen werden darf. Selbst die NPD müssen man dort theoretisch auftreten lassen, solange es kein Parteienverbot gibt.