Anerkannte Asylbewerber müssen als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mit den zuständigen Jobcentern eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung abschließen. Diese enthält unter anderem die Verpflichtung, gemäß § 3 des Sozialgesetzbuchs II an einem Integrationskurs teilzunehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das deutsche Aufenthaltsgesetz. Dort ist in § 44a unter anderem festgehalten:
(1) Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert.
(2) Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Ein Integrationskurs besteht gemäß dieser Verordnung aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs von zusammen 600 Unterrichtsstunden sowie einem Orientierungskurs von 100 Unterrichtsstunden. In ihm werden unter dem Titel „Leben in Deutschland“ zusätzlich zu den Sprachkenntnissen Kenntnisse über die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten vermittelt. Grundlage der beiden Sprachkurse ist der vom Europarat erlassene „Gemeinsame europäische Referenzrahmen“ für Sprachen, der insgesamt sechs Kompetenzniveaus (A1, A2, B1, B2, C1, C2) festlegt.
Ergänzend zum Integrationskurs werden den Asylbewerbern inzwischen auch Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung angeboten, die auf den Integrationskursen aufbauen. Auch hier gilt wiederum, dass für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Teilnahme an solchen Kursen gemäß § 45a des Aufenthaltsgesetzes verpflichtend ist.
Das von der Integrationsverordnung verlangte Kompetenzniveau B1 soll nach etwa einem Jahr Sprachkurs erreicht werden und ist folgendermaßen definiert:
- Hören: das Wesentliche von Unterhaltungen und Nachrichten verstehen, wenn langsam gesprochen wird
- Sprechen: in einfachen zusammenhängenden Sätzen Erfahrungen, Ereignisse beschreiben und Meinungen wiedergeben
- Lesen: Texte aus der Alltags- und Berufswelt verstehen
- Schreiben: persönliche Briefe schreiben
Darunter liegt das Kompetenzniveau A2, das folgendermaßen definiert ist:
- Hören: einfache Alltagsgespräche und das Wesentliche von kurzen Mitteilungen verstehen
- Sprechen: kurze einfache Gespräche in Situationen des Alltags führen
- Lesen: kurze einfache Texte, z.B. Anzeigen, Speisekarten verstehen
- Schreiben: kurze Notizen und Mitteilungen abfassen
Auf Grundlage dieser Kriterien ist in den Jahren 2006 bis 2009 im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Goethe-Institut und der telc GmbH (The European Language Certificates) eigens ein standardisierter „Deutsch-Test für Zuwanderer“ entwickelt worden, anhand dessen die Prüfungen im Integrationskurs zu erfolgen haben. Sie werden von speziell dafür zugelassenen Kursträgern durchgeführt. Bei bestandener Prüfung auf dem Niveau B1 erhalten die Teilnehmer ein nicht benotetes „Zertifikat Integrationskurs“. Bei nicht bestandener Prüfung wird den Teilnehmern ein A2-Zertifikat mit Nennung der in der Prüfung erreichten Punktzahl ausgehändigt, sofern diese der Mindestpunktzahl für das Kompetenzniveau A2 genügt. Wer im Bereich „Sprechen“ unter dem Niveau A2 liegt, ist auf jeden Fall durchgefallen und erhält kein Zertifikat.
Mehrere Probleme gleichzeitig wurden dadurch für die Integrationskurs-Durchführung und die Qualität ihrer Abschlüsse generiert. Zum einen stehen für die Durchführung der Integrationskurse bis heute nicht ausreichend Kapazitäten an geeigneten Kursträgern und Lehrkräften zur Verfügung. Das führt nicht nur bei den Asylbewerbern, sondern auch bei den anderen Teilnehmern zu langen Wartezeiten, sofern sich das BAMF bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht mit eher ungeeigneten Kursträgern, Lehrkräften behelfen, um die extrem gestiegene Nachfrage auch nur einigermaßen befriedigen zu können. Die Qualität der Kurse und die Sprachkompetenzen der Teilnehmer nehmen damit, wie zum Beispiel ZEIT online vom 28.03.2017 berichtet, erkennbar ab, was die BA wie folgt begründet: „Um eine möglichst große Zahl an Bildungsträgern zu gewinnen, wurde auf dezidierte Vorgaben zu Inhalten, Methodik, Durchführung und Anforderungen an die Qualifizierung der Lehrkräfte verzichtet.“
Angesichts dieser Entwicklung geraten die Kursträger und Lehrkräfte in das folgende Dilemma. Halten sie an den offiziellen Anforderungen der Sprachtests fest und verfolgen damit das Ziel, nur denjenigen Prüflingen das „Zertifikat Integrationskurs“ auszustellen, die den B1-Anforderungen auch wirklich entsprechen, steigen die Zahlen der Absolventen mit niederwertigen oder gar keinen Zertifikaten. Deren Anteil an allen Absolventen wäre in diesem Fall vermutlich noch niedriger als in den aktuellen Statistiken ausgewiesen. Ein solches auf Qualität und Selektion ausgerichtetes Vorgehen verringert allerdings die Chancen vieler Teilnehmer am Arbeitsmarkt.
Wird das vorgegebene Sprachniveau von zunehmend mehr Teilnehmern nicht erreicht, stehen diese vor allem in Hinblick auf qualifizierte Stellen und Ausbildungsberufe bei den Unternehmen vor weitgehend verschlossenen Türen. Damit gerät wiederum der Erfolg des Integrationskonzepts der Bundesregierung in Gefahr. Es stellt vor allem auf die Vermittlung von Sprachkompetenzen ab, auf deren Grundlage die Vermittlung in Arbeit gelingen soll und wird in Gestalt des BAMF letztlich vom Innenministerium verantwortet. Dessen Interesse liegt angesichts des politisch höchst brisanten Integrationsthemas vor allem in Erfolgsmeldungen was die Entwicklung der Sprachkompetenzen der stetig wachsenden Anzahl von Fluchtmigranten und deren damit einhergehende Vermittelbarkeit bzw. tatsächliche Vermittlung in Arbeit betrifft. Je höher die entsprechenden Zahlen sind, desto erfolgreicher läßt sich die bisherige Flüchtlings- und Integrationspolitik der Bundesregierung öffentlich präsentieren.
Ein solches Vorgehen ist nicht nur bei „Deutsch-Tests für Auswanderer“, sondern bei allen Prüfungen möglich, in denen mehr oder weniger große subjektive Bewertungsspielräume für die Prüfer bestehen. Wir kennen dies von Abiturnoten ebenso wie von den Noten für bestimmte akademische Abschlüsse, bei denen Noten schlechter 2,0 so gut wie nicht mehr vorkommen. Nicht selten wird den ausführenden Instanzen seitens der verantwortlichen Institutionen sogar informell nahegelegt, keine allzu hohen Maßstäbe anzulegen. Ein entsprechendes Absenken der Bewertungsmaßstäbe wird „von oben“ zwar nicht offiziell verlangt, aber durchaus gerne gesehen und stillschweigend toleriert. Wenn, wie im Falle der Integrationskurse, zudem maßgebliche Interessenlagen dafür sprechen, bestehende Spielräume auch zu nutzen, um im Sinne von „Masse statt Klasse“ Erfolgsquoten zu verbessern, ergibt sich leicht eine „Erfolgs-Drift“ nach oben, hin zu den höheren Zahlen. Diese liegen mit derzeit 55,2% B1-Absolventen, 36,6 % A2-Absolventen und nur 8,2 % Durchfallern trotz der eingangs beschriebenen Veränderungen nach wie vor überraschend hoch.
Die skizzierte „Erfolgs-Drift“ zeigt ihre ersten Wirkungen jedoch nicht nur bei den Betrieben, sondern inzwischen vermehrt auch bei den staatlichen (Berufs-)Schulen. Sie qualifizieren die Asylbewerber in sogenannten Vorbereitungsklassen (VABO) ebenfalls für das A2- und B1-Niveau. Die entsprechenden Schulungen finden allerdings nicht auf Basis des „Deutsch-Tests für Zuwanderer“, sondern anhand eigener, von den jeweiligen Regierungspräsidien erlassenen Schulungs- und Prüfungsvorgaben statt. Diese schreiben bei in der Regel kleineren Klassen und einer einer doppelt so langen Schulungszeit einen rund doppelt so hohen Stundenaufwand für A2 wie B1 als die „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ vor. Die Kursteilnehmer staatlicher (Berufs-)Schulen beherrschen, bei formal gleichwertigen Zertifikaten, die deutsche Sprache daher in der Regel weit besser als die Kursteilnehmer privater Kursträger.
Diese führen deswegen als vorbeugende Vorsichtsmaßnahme eigene Eingangstests für Bewerber durch, die sich mit A2-Zertifikaten privater Kursträger für die Teilnahme an B1-Kursen bewerben, um so deren tatsächliches Sprachniveau zu ermitteln. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, dass sie sprachlich noch weitgehend inkompetente Schüler mit sprachlich deutlich kompetenteren in einen Kurs stecken. Ein solcher Mix mag vielleicht gängigen pädagogischen Vorstellungen von „Diversität“ und „Inklusion“ entsprechen, den betroffenen Schülern und Lehrkräften hilft er aber nicht, wenn der eine Schüler vom Unterricht wenig bis nichts versteht und der andere durch ihn in seinem Fortkommen nur behindert wird.
Kurzum: die „Bildungsnation Deutschland“ tut sich mit der Vermittlung von Deutschkenntnissen inzwischen keineswegs nur an ihren Grundschulen, sondern auch an ihren Volkshochschulen, Sprachschulen und Berufsschulen schwer, an denen heute schwerpunktmäßig die Deutschkurse für Ausländer stattfinden. In beiden Bereichen spielt das Thema Massenzuwanderung eine maßgebliche Rolle. Es macht deutlich, dass die stetige Zunahme an gering qualifizierten Immigranten aus fremden Sprach- und Kulturkreisen allmählich die Funktionsfähigkeit unseres bestehenden (Aus-)Bildungssystems überfordert und dessen Qualität zunehmend gefährdet. Nicht nur deswegen ist es dringend notwendig, die Zuwanderung quantitativ wie qualitativ anders als heute zu steuern und sprachliche Zugangshürden zu den Arbeitsmärkten für alle Beteiligten anforderungsgerecht zu gestalten und zu handhaben. Ob die sich abzeichnende Jamaika-Koalition dazu in der Lage sein wird, steht derzeit in den Sternen.
Roland Springer arbeitete als Führungskraft in der Autoindustrie. Er gründete im Jahr 2000 das von ihm geleitete Institut für Innovation und Management. Sein Buch Spurwechsel – Wie Flüchtlingspolitik wirklich gelingt erhalten Sie in unserem Shop www.tichyseinblick.shop