Tichys Einblick
Tarnen und Täuschen

Zigtausende Türk-Deutsche können illegal wählen

50.000 Türk-Deutsche können zur Bundestagswahl gehen, obwohl sie eigentlich gar kein Wahlrecht haben. Sie haben Kraft Gesetz die Deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie die Türkische heimlich wiedererlangten.

© Sean Gallup/Getty Images

Es ist kurios: Geschätzt etwa 50.000 Türk-Deutsche können am 24. September zur Bundestagswahl gehen, obwohl sie eigentlich gar kein Wahlrecht haben. Sie haben Kraft Gesetz die Deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie die Türkische heimlich wiedererlangten. Doch die Türkei weigert sich, der Bundesregierung Namen oder aktuelle Zahlen zu nennen. Der genannte Grund: Datenschutz.

Man stelle sich vor, eine Stadt mit 50.000 volljährigen Einwohnern aus der Türkei dürfte bei der Bundestagswahl am 24. September komplett die Stimme abgeben. In einer Zeit, in der das deutsch-türkische Verhältnis so schlecht ist wie nie und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan offen Türk-Deutsche auffordert, keinesfalls Angela Merkel, Martin Schulz oder die Grünen zu wählen, hätte diese Meldung Sprengkraft. Faktisch ist es aber so: Bei der kommenden Bundestagswahl werden viele tausend Türk-Deutsche ihre Stimme abgeben, obwohl sie Kraft Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Das bestätigt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage. Wie viele es genau sind, weiß die Bundesbehörde selbst nicht.

Fehlbesetzung im Kanzleramt
Integrationsbeauftragte verweigert Auftrag
Das Staatsangehörigkeitsrecht gehört zu den komplexesten Rechtsmaterien einer Demokratie. Vor allem in Bezug auf Immigranten hat sich in den vergangenen Jahren vieles geändert. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt 1,5 Millionen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, 1,35 Millionen Bürger haben türkische Wurzeln, aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Laut Mirkozensus von 2016, der auf einer statistischen Hochrechnung basiert, leben 247.000 Bürger in Deutschland, die sowohl die deutsche, als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. In Wahrheit dürften es viel mehr sein, denn bereits 2011 wurde ein Zensus durchgeführt, also eine verpflichtende Volkszählung – damals registrierten die Bundesbehörden 530.000 Türk-Deutsche mit beiden Staatsangehörigkeiten.

Zahlreiche Türk-Deutsche haben beide Staatsangehörigkeiten, und das auch legal. Denn wer in Deutschland geborenes Kind eines deutschen und eines ausländischen Elternteils ist, darf beide Pässe besitzen, wird automatisch auch Deutscher. Seit Dezember 2014 ist das Gesetz auch so geregelt, dass Kinder ausländischer Eltern automatisch Deutsche werden, wenn ihre Eltern mehr als acht Jahre in Deutschland leben. Sie besitzen beide Pässe rechtmäßig.

Ganz anders sieht das durch die Gesetzesänderung von 2014 bei in der Türkei Geborenen aus. Viele von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit eigentlich wieder verloren – würden ihnen die Behörden auf die Schliche kommen. „Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit“, teilt ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit. „Bei der Einbürgerung in Deutschland müssen Ausländer grundsätzlich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben“, so der Sprecher weiter. Allerdings gilt das faktisch zum größten Teil nur für die Türk-Deutsche – EU-Ausländer, Schweizer, aber auch anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge dürfen ihren Ursprungspass behalten.

Ein Grund für die insgesamt hohe Zahl deutsch-türkischer Doppelstaatler dürfte sein, „dass sich ehemalige türkische Staatsangehörige, die in Deutschland lebten und die türkische Staatsangehörigkeit im Zuge der Einbürgerung in Deutschland aufgegeben hatten, sich nach türkischem Recht dort unmittelbar wieder einbürgern lassen konnten“, so das Innenministerium. Bis zum Jahre 2000 konnten sie so die türkische Staatsangehörigkeit wieder erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Von dieser Möglichkeit hatten etliche in Deutschland lebende ehemalige türkische Staatsangehörige Gebrauch gemacht. Doch nach dem Jahr 2000 war das nicht mehr möglich – sie haben mit dem Wiedererwerb der Türkischen die Deutsche faktisch wieder verloren.

2005 teilte die Türkei mit, dass bis dahin 50.000 Türken nach ihrer Einbürgerung in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben hatten. „Eine seinerzeit von den zuständigen Behörden der Länder durchgeführte Überprüfung hatte ergeben, dass etwa 21.500 Personen durch den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten“, so der Sprecher des Innenministeriums. Ihnen wurde die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen.

Märchen vom verlorenen Pass
Urlaubswelle im Irak und Syrien: Flüchtlinge auf Heimaturlaub
Seither blockt die Türkei offenbar jegliche Auskünfte über ihre Staatsbürger ab, die faktisch illegal gleichzeitig deutsche sind: „Es ist nicht auszuschließen, dass Personen, die durch Erwerb oder Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, noch im Besitz deutscher Ausweisdokumente sind. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt automatisch kraft Gesetzes ohne eine behördliche Entscheidung ein und wird daher grundsätzlich erst im Nachhinein bekannt“, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit.

„In Gesprächen mit türkischen Regierungsvertretern wurde auf dieses Problem mehrfach hingewiesen und um Informationen über Einbürgerungen deutscher Staatsangehöriger in der Türkei gebeten“, so das Innenministerium. Die Türkei sehe sich aus Datenschutzgründen aber außerstande, „die Daten der deutschen Staatsangehörigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererworben haben, mitzuteilen.“ Nach Angaben der türkischen Regierung wird von deutschen Staatsangehörigen, die die türkische Staatsangehörigkeit erwerben wollen, aber die Abgabe einer schriftlichen Bestätigung verlangt, dass sie über den hierdurch möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit informiert worden sind.

Die Androhung von Strafen indes schreckt kaum ab. Seit 2007 wird bei der Beantragung von Pässen eine Befragung vorgenommen, ob eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben wurde, die mit der Deutschen kollidiert. Falsche Angaben werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt. Verhängt wird es so gut wie nie. Jene geschätzt 50.000 Türk-Deutsche mit doppeltem Pass, die eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, machen sich indes tatsächlich strafbar, wenn sie zur Wahl gehen: Laut Bundesinnenministerium handelt es sich um Wahlfälschung nach Paragraph 107a des Strafgesetzbuches. Strafrahmen: Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.


Christian Eckl ist Lokaljournalist aus Regensburg und als freier Autor für zahlreiche überregionale Medien tätig. Er hat mit einer Arbeit über den Einfluss politischer Eliten auf Mediendebatten 2014 an der Freien Universität Berlin promoviert.

Die mobile Version verlassen