Über den Einfluss der Regierungen auf die Medien hierzulande wird selten berichtet. Das liegt vielleicht auch daran, dass beide sich brauchen und daher ungern grundsätzlich kritisieren. Im Medienwald bildet die FAZ eine rühmliche Ausnahme. Sie widmet fast täglich eine ganze Seite dem Thema. Erst kürzlich hat sie den Interessenkonflikt der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Malu Dreyer thematisiert. Dreyer ist in Personalunion Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Chefin der Rundfunkkommission der Länder und als Ministerpräsidentin für das Landesrundfunkrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. Sie hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Kontrolle der privaten Medienkonkurrenz, die Finanzausstattung der Öffentlich-Rechtlichen und den Rahmen dessen, was ARD und ZDF auch an Online-Angeboten anbieten dürfen. Das ist schon allerhand. Es verwundert daher nicht, dass Dreyer offen für neue Online- und Streaming-Angebote von ARD und ZDF ist. Wenn sich das Nutzerverhalten ändert, dann müssen sich halt auch die Angebote verändern – koste es was es wolle.
Aber nicht nur zwischen privaten und öffentlichen Medienanbietern sondern auch untereinander findet so eine Wettbewerbsverzerrung statt. So betreiben WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung ein Recherchenetzwerk, dessen vertragliche Inhalte und finanzielle Möglichkeiten dem Beitragszahler verschlossen bleiben, das aber dennoch von ihm mitfinanziert wird. Davon profitiert der private Zeitungsverlag Süddeutsche Zeitung einseitig. Diese Quersubventionierung mit Rundfunkbeitragsmitteln ist ein grobes Foul der Münchner.
Der Anteil der Öffentlich-Rechtlichen am Online-Informationsmarkt sei gering, daher ließe sich auch eine verschärfte Wettbewerbssituation zwischen Pressemedien und Online-Angeboten der ARD nicht feststellen, so die Studie lapidar. Auch hier ist es die FAZ, die die Studie schon von ihrer Methodologie her kritisiert. Für die Reichweite von Medien gebe es anerkannte Reichweitemessungen (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW) und die ARD würde selbst ihre Onlinebesucherzahlen (Visits) veröffentlichen. Danach kämen beide unter die Top Ten der Online-Informationsmarkt und seien eben nicht unter „ferner liefen“ wie es die Studie behauptet.
Verändert sich das Verhalten der Nutzer, dann ist das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr zeitgemäß und muss zurückgeführt werden. Die Beitragszahler müssen dadurch entlastet und nicht weiter belastet werden. Denn am Ende gilt, der Wettbewerb zeigt am besten, welche Pläne falsch sind.