Ich sage „Ja“ zum Vollverschleierungsverbot! Im Namen der Menschlichkeit, Demokratie und Frauenrechte fordere ich ein gesetzliches, bundesweites Verbot für dieses „Mobile Stoffgefängnis“ in Deutschland. Inzwischen hat der höchste europäische Gerichtshof nicht nur das Vollverschleierungsverbot in Frankreich für rechtens erklärt, sondern auch das entsprechende Pendant dazu in Belgien. Es ist also möglich, in Deutschland die Vollverschleierung zu verbieten! In Bayern ist dies bereits geschehen. Diesen Gesetzentwurf auf Bundesebene zu übertragen, sollte kein Problem darstellen. Wir dürfen unsere Religionsfreiheit nicht länger als Deckmantel und Ausrede nehmen, um salafistischen Vorstellungen einen Zutritt zu unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Worauf wollen wir noch warten? Wir sind gerade gegenüber dem islamistischen Extremismus immer noch zu sorglos und zu naiv. Nur wirksame Verbote können unsere Demokratie schützen, ansonsten werden unser Grundgesetz, unsere Freiheit und alle anderen demokratischen Errungenschaften durch radikale Prediger und Vorschriften langsam aber sicher ausgehöhlt. Belgien ist dem Vorbild Frankreichs gefolgt und hat die Vollverschleierung im öffentlichen Raum durch ein Gesetz verboten. Daraufhin klagten zwei Musliminnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Ergebnis war eindeutig und sie blieben erfolglos.
Ich finde es gut und wichtig, dass dieses Verbot besteht und von den höchsten Gerichten akzeptiert wird. Wir müssen aber nachziehen, um zu verdeutlichen, dass Vollverschleierungen in unserer demokratischen und freien Gesellschaft keinen Platz haben.
Ich bin kein Islamwissenschaftler oder islamischer Theologe. Ich habe mich aber bei vielen Imamen, Muftis oder islamischen Gelehrten erkundigt. Sie sprechen alle die gleiche Sprache: Burka, Niqab und andere Verschleierungen haben nichts mit islamisch religiöser Tradition zu tun. Sie sind ein Symbol der Unterdrückung von Frauen. Deswegen ist es für mich wichtig, die Vollverschleierung zu verbieten, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern und um Frauen zu helfen, die Burka oder Niqab nicht freiwillig anziehen, sondern dazu genötigt werden.
Wer sich zur Demokratie bekennt, der braucht sein Gesicht nicht zu verstecken. Daher fordere ich bereits seit Jahren ein Vollverschleierungsverbot in ganz Deutschland und auch in Europa. Es ist möglich, ohne gegen das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes oder gegen die Religionsfreiheit zu verstoßen.
Manche werfen mir vor, mit der Forderung, die Vollverschleierung zu verbieten, eine „Scheindebatte“ ausgelöst zu haben. Nein, im Gegenteil. Es ist keine Scheindebatte, sondern eine Debatte um unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Manche sprechen sogar von Populismus und dem Versuch, am rechten Rand zu fischen. Schwachsinn! Wir haben einen Rechtsstaat, wir leben in einer Demokratie, die wir jeden Tag aufs Neue schützen müssen.
Vor zehn Jahren haben wir über Kopftücher diskutiert, dann über den Turban. Wer diskutiert heute darüber? Beides ist bereits Realität. Heute ist die Vollverschleierung das Thema. Sollen wir uns auch an diese mobilen Hüllen gewöhnen und sie tolerieren? Die Vollverschleierung darf nicht verharmlost und als Bagatelle abgetan werden.
Wenn wir weiterhin darin keine Gefahr sehen, machen wir die salafistische Gesinnung nur hoffähig. Genau das ist der Ansatz der in Deutschland lebenden Islamisten: Sie nutzen unsere demokratischen Freiheiten aus und greifen damit in unseren Rechtsstaat ein. In vielen Städten gehört diese Kleidung längst zum Straßenbild. Wir können Burka-Trägerinnen allein mit Geldstrafen nicht sanktionieren. Denn Menschen, die eine politische Ideologie haben, können wir damit nicht erreichen. Man kann aber beim Hebel des Aufenthaltsstatus ansetzen. Wer solche Kleidung trägt, muss Rechenschaft ablegen und die Frauen müssen an Integrationskursen teilnehmen.
Für mich steht bei aller Freiheit das Grundgesetz an oberster Stelle. Es ist wichtig, klar zu machen, dass Burka und Niqab nicht zu Deutschland und seinen Werten passen. In Hessen haben wir bereits durchgesetzt, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Das schadet der Kommunikation und der Integration. Im entsprechenden Gesetz steht der begrüßenswerte Satz: „Die Beschäftigten dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.“
„Eine offene Kommunikation ist vollverschleiert nicht möglich, für hessische Dienstzimmer aber unabdingbar“, sagt auch CDU Innenminister Peter Beuth. Das ist genau der richtige Ansatz!