Tichys Einblick
Vernichtend

Ohrfeige der Vereinten Nationen für Maas’ Zensurgesetz

Der UN-Beauftragte fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme innerhalb von 60 Tagen auf. Ob diese den gesetzgeberischen Trümmerhaufen trotzdem in den letzten Sitzungswochen erneut ins Parlament zur Verabschiedung bringt?

Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye

© Adem Altan/AFP/Getty Images

Der ebenso überflüssige wie europarechts- und verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetzentwurf, dessen Namen auch Justizminister Maas als „bescheuert“ erachtet, hat ihm jetzt auch noch eine Demütigung der Vereinten Nationen eingebracht. Die als Bedenken vorgebrachte Kritik des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, vom 01.06.2017 (Reference: OL DEU 1/2017) ist vernichtend. Das Gesetz wecke schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat.

Während es anerkannt sei, dass auch Unternehmen eine Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte haben, dürften „Zensurmaßnahmen nicht an private Rechtsträger delegiert werden“. Dies reflektiert exakt die Kritik, die auch hierzulande wiederholt laut wurde, die der Justizminister aber zu übergehen vorzog.

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Soweit der Gesetzesentwurf hohe Strafen (vorgesehen sind bis zu € 50 Mio.) für Zuwiderhandlungen vorsehe, könnte dies eine rechtswidrige Behinderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen. Die Höhe der Strafen wecke auch Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Die Strafen könnten soziale Netzwerke dazu veranlassen, auch rechtmäßige Inhalte zu löschen. Dieses Risiko erscheine umso höher, als rigide Fristen von 24 Stunden oder 7 Tagen für das Löschen vorgegeben seien. Dies könne zu einer Überregulierung führen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine solche „vorbeugende Zensur“ würde mit dem Recht, Informationen aller Art im Internet zu suchen, zu erhalten oder weiterzugeben, kollidieren.

Ferner, so der Sonderbeauftragte, habe er Bedenken wegen des Mangels an gerichtlicher Kontrolle hinsichtlich der auf die sozialen Netzwerke delegierten Pflicht zur Löschung.

„Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“

Viele Inhalte seien im übrigen nur aus dem Kontext zu verstehen, den die sozialen Medien gar nicht selbst bewerten könnten.

Nur notdürftig verschleiert verdammt der Sonderbeauftragte auch die vorgesehenen Eingriffe in die Anonymität der Nutzer, deren Daten an Personen, die eine Rechtsverletzung nur behaupten, ohne vorherige gerichtliche Prüfung weitergegeben werden sollen.

Die Vorgabe, umstrittene strafbewehrte Inhalte sowie zugehörige Nutzerinformationen für eine unbestimmte Zeit zu speichern und zu dokumentieren, erleichtere schließlich eine staatliche Überwachung der Betroffenen.

Der UN-Beauftragte fordert die Bundesregierung zu einer Stellungnahme innerhalb von 60 Tagen auf. Ob diese dennoch die Dreistigkeit besitzt, diesen gesetzgeberischen Trümmerhaufen in den letzten beiden Sitzungswochen dieser Legislaturperiode erneut ins Parlament zur Verabschiedung zu bringen?

Die Justizminister Maas eine schier unfassbare Inkompetenz bescheinigenden Ausführungen des UN-Sonderbeauftragten entsprechen in sämtlichen Punkten den auch vom Verfasser dieser Zeilen seit Monaten an verschiedenen Stellen formulierten Kritikpunkten.

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