Tichys Einblick
Dokumentation

NetzDG – Pressemitteilungen FDP, Nicola Beer und Die Piraten

Die Freien Demokraten und die Piratenpartei gaben Erklärungen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab, die wir hier ungekürzt dokumentieren. Der Deutsche Anwaltverein plädiert (nur) für eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

Screenshot: phoenix
Zur Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärt heute die Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer:

„Das Vorhaben der Bundesregierung, das von Minister Maas stümperhaft vorbereitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den Bundestag zu peitschen, ist demokratie- und bürgerfeindlich. Sie leistet damit den Populisten rechts und links Vorschub. Das Maas ist voll.

Meinungsfreiheit ist ein zu hohes Gut, als dass ihre Sicherstellung in einem demokratischen Rechtsstaat privaten Unternehmen anvertraut werden kann. Vielmehr muss die Justiz so ausgestattet werden, dass sie schnell und wirksam auf Strafrechtsverstöße reagieren kann.

Wer annimmt, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz werde die bestehenden Probleme lösen, ist naiv oder zynisch: Die beanstandeten Informationen werden auf anderen Plattformen, die weniger kontrolliert werden, wieder auftauchen. Minister Maas muss den Gesetzentwurf zurückziehen, eine transparente Anhörung mit Fachleuten und Vertretern der Zivilgesellschaft durchführen und dann einen neuen Aufschlag machen. Hate Speech bekämpfen ja, aber im Rahmen unseres Rechtsstaates.“

Quelle: FDP


Auch zum NetzDG erklärte heute Pascal Hesse, Bundespressesprecher der Piratenpartei: Trotz massiver Kritik wurde heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in erster Lesung beraten – vor halb leeren Sitzreihen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zensur ja, Interesse an Diskussion nein

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik in der ersten Lesung das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beraten. [1] Die Piratenpartei lehnt den heute eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken in der jetzigen Form entschieden ab. Der Gesetzentwurf wurde bereits ausführlich kommentiert [3].

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichten, potenziell strafbare Äußerungen auf ihren Plattformen innerhalb streng vorgegebener Zeitfristen zu löschen. Privaten Anbietern wird somit eine Prüfpflicht übertragen, also die Einordnung in zulässige und möglicherweise strafbare Äußerungen, die nicht leicht umzusetzen ist. Bisher wird dies sorgfältig von ordentlichen Gerichten durchgeführt. In der geplanten Formulierung des Entwurfs ist davon auszugehen, dass mehr gelöscht wird als rechtlich notwendig ist. Anbieter werden eine strittige Aussage lieber entfernen, als das Risiko eines Bußgeldes von bis zu 50 Millionen Euro zu riskieren. Automatisierte Zensur-Algorithmen bieten sich dann schnell als scheinbar elegante Lösung für ein wie vom Gesetz gefordertes „wirksames und transparentes Verfahren“ an. [2]

Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, formuliert punktgenau: „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber unter Beachtung der Freiheitsrechte, die das Grundgesetz uns garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

„Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden“ ergänzt Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

Das Gesetz mus erheblich nachgebessert werden

Den erheblichen Änderungsbedarf bestätigt – ebenso wie zahlreiche unabhängige Verbände – auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wenn Sie fordert, dass das Gesetz erheblich nachgebessert werden müsse. Schliesslich sei das Ziel nicht Zensur, sondern Opfern von Hass zu ihrem Recht zu verhelfen. [5]

„Dass Herr Maas diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur Anhörung vorlegt, obwohl der Antrag zur Notifizierung bereits bei der EU-Kommission vorgelegt wurde zeigt außerdem , dass die Entscheidung des Bundestages für ihn nur eine Formsache zu sein scheint. Eine tatsächliche Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung wird von Anfang an als entscheidungsirrelevant angesehen“ [6] so Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. „Der nun in Eile eingebrachte Vorstoß stellt aber einen erheblichen Eingriff in unsere Grundrechte dar. Anstatt ihn in aller Schnelle zu beschliessen, muss der Entwurf sorgfältig überarbeitet und die möglichen Folgen intensiv diskutiert werden. Und das nicht vor halb leeren Sitzreihen!“, so Schiffer weiter.

Quellen:

[1] Bundestag: Geplanter Ablauf der Plenarsitzungen am 18.05.: http://www.bundestag.de/blob/189966/f89198473d091065604f71eab8693570/ablaufplan-data.pdf
[2] Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812356.pdf
[3] Piratenpartei: Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz!
[4] Netzpolitik.org: Vorsicht Beruhigungspille: Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht unverändert in den Bundestag
[5] https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-netzdg-muss-erheblich-nachgebessert-werden
[6] Notifizierungsangabe NetzDG bei EU Kommission http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2017&num=127&mLang=DE

Quelle: Die Piraten

………………………………………………………………………………………………………………………

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert dafür, „das Vorhaben mit der gebotenen Gründlichkeit und einem hierfür ausreichenden Zeitansatz anzugehen. Dies kann wegen der nur noch sehr knappen Zeit vor Ende der laufenden Legislaturperiode im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren nicht mehr erfolgen. Das Vorhaben sollte zurückgestellt werden.“
Die mobile Version verlassen