Tichys Einblick
Leserbrief an Darmstädter Echo

Briefwahlstimmen werden morgen ab 15 Uhr sortiert

Für Briefwahlstimmen beginnt die Auswertung öffentlich nicht ab 18.00 Uhr, sondern gegen 15.00 Uhr mit dem Öffnen der roten Briefwahlumschläge. Abgewiesene Wahlbriefe gehen unerkennbar in die Zahl der Nichtwähler. Diese Zahlen tauchen später in keiner Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf.

IMAGO / osnapix

Liebe Echo-Redaktion, dies ist kein Leserbrief, sondern ein Schreiben eines Abonnenten des Darmstädter Echo nur der Papierversion. Ihren Beitrag „Bundestagswahl 2025: „Unser digitales Angebot“ habe ich gerade gelesen. Sie schreiben da unter Anderem: „Ab Sonntagfrüh sind unsere Reporter aller Lokalredaktionen im Einsatz, beobachten den Urnengang und sammeln erste Eindrücke“.

Dazu eine konkrete Anregung: Ihre Lokalreporter sollten nicht nur – wie geschildert – das Wählen beobachten, sondern auch das Zählen bzw. das Auswerten der Stimmzettel. Für die Briefwahlstimmen beginnt die Auswertung öffentlich nicht erst ab 18.00 Uhr, sondern gegen 15.00 Uhr mit dem Öffnen der roten Briefwahlumschläge und Überprüfung des ordnungsgemäßen Inhalts. Dafür gibt es strenge Regeln nach der Bundeswahlordnung. Da haben Ihre Reporter z.B. für weit über 20 Briefwahlstimmbezirke des Wahlkreises Darmstadt die Chance vor schon 18.00 Uhr die Zahl der angelieferten Wahlbriefe und die Zahl der dann zugelassenen noch verschlossenen blauen Stimmzettelumschläge (=Wahlstimmen) in zu Erfahrung bringen. Die Differenz sind keine formal ungültigen Stimmen, sondern zurückgewiesene Wahlbriefe, die unerkennbar in die Zahl der Nichtwähler untergehen. Diese Zahlen tauchen später in keiner Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf.

Als zweites empfehle ich Ihnen, die ebenfalls öffentliche Sitzungen der Wahlausschüsse aller Wahlkreise in Ihrem Verbreitungsgebiet zu besuchen. Nur da werden die endgültigen amtlichen Ergebnisse in den Wahlkreisen nach Bundeswahlordnung ein paar Tage nach Beendigung der Wahl beraten und beschlossen. Die Wahlausschüsse sind die einzige mögliche externe Kontrollinstanz der Ergebnisermittlung für das endgültige amtliche Wahlergebnis. Das alles schreibe ich Ihnen ausdrücklich nicht vertraulich.

Bei einem möglicherweise knappen Ausgang des Erststimmenergebnisses im Wahlkreis Darmstadt kann es durch Zweifel an dem vorläufigen Ergebnis zu einer Neuauszählung der Wahlstimmen kommen. Dazu gehört dann auch die Überprüfung der zurückgewiesenen Wahlbriefe kommen, die nur auf dem Papier der Wahlniederschriften und als Anlage dazu vorhanden sind, nicht aber elektronisch nicht erfasst und summiert sind.

Mit freundlichen Grüßen


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