Es ist „nur“ Sachbeschädigung – jedenfalls bisher. Dennoch wirft der Vorfall einmal mehr ein Schlaglicht auf die völlige Verantwortungs- und zugleich Hilflosigkeit, mit der deutsche Politik, Justiz und Behörden jenen Migranten gegenüberstehen, die weder unsere Gesellschaft noch unsere Ordnung respektieren.
Ein 2015 eingereister Syrer konnte insgesamt dreimal Angriffe auf deutsche Institutionen verüben, wie die BILD berichtet: Zum ersten Mal aufgegriffen wurde er, nachdem er am 10. Januar das Bundesinnenministerium angegriffen hatte – nachdem man ihm mitgeteilt hatte, dass man ihm den von ihm geforderten Zugang zum Bundeskanzler nicht gewähren könne. Er habe sich dort über den „Genozid in Gaza“ beschweren wollen. Warum er dafür in einer Plastiktüte einen mit Fäkalien präparierten Stein mit sich führte, klärten die Beamten offenbar nicht, sondern ließen ihn wieder gehen. Und das, obwohl der Mann sich nicht nur unerlaubt in Deutschland aufhält, sondern auch polizeibekannt ist – wegen Leistungserschleichung – und von mehreren Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten gesucht wird.
Am Sonntag dann folgte eine zweite Attacke auf das Kanzleramt, am Montagnachmittag eine auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Endlich – nach dem dritten Erweis seiner kriminellen Energie und seines Willens zu zeigen, was er von dem Land hält, das ihm Obdach gewährt hat, ist er nun vorerst erneut in Gewahrsam.
Sicherlich könnte man geneigt sein, einen Mann, der vor dem Bundesinnenministerium aufkreuzt, um zum Bundeskanzler vorgelassen zu werden, als Spinner abtun. Dafür allerdings ist erstens die Sicherheitslage in Deutschland zu fragil, wie der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg deutlich vor Augen führt. Auch „Spinner“ können brandgefährlich sein. Zudem fragt man sich, wieso man in Berlin zweimal jemanden auf freien Fuß setzt, der in drei Bundesländern von Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten gesucht wird.
Wie gesagt: Zum Glück entlud sich der Hass dieses seit 2023 flüchtigen Syrers nur gegen Gebäude. Dass man ihn jedoch effizienter verfolgt hätte, wenn er sich zum Ziel gesetzt hätte, Menschen zu verletzen, ist nicht anzunehmen.
Als Bürger fragt man sich kopfschüttelnd, woran es liegt, dass Strafverfolgung und Abschiebung straffälliger Ausländer in zu vielen Fällen einfach nicht funktionieren wollen. Noch ist Magdeburg frisch im Gedächtnis, wird aber allzu schnell vergessen werden; die Wachsamkeit und das Problembewusstsein dafür, dass Deutschland im Fokus von Terroristen steht, wird erfahrungsgemäß in Windeseile nachlassen.
Und dann ist da diese unerträgliche Bräsigkeit: Es ist ja nicht Unfähigkeit, sondern Unwille, sich und die Bürger – und überdies freilich auch andere Bewohner und Besucher des Landes – zu schützen.
Dahinter steht der irrige Versuch, Fremde grundsätzlich als Opfer zu sehen, und ihnen den Täterstatus möglichst keinesfalls zuzugestehen, gleich, wie notorisch sie beweisen, dass sie hier sind, um Straftaten zu verüben.
Natürlich fällt den Vertretern dieser Haltung nicht auf, dass sie damit Einwanderern gerade nicht auf Augenhöhe begegnen, und schon gar nicht menschenfreundlich oder antirassistisch. In Wirklichkeit behandeln sie Zuwanderer wie Unmündige, indem diesen jede Verantwortung für ihr Tun so lange wie möglich abgesprochen wird.
Eine geradezu koloniale Attitüde, die nicht nur Ausdruck von unangemessenem Überlegenheitsgefühl und Provinzialismus ist, sondern die eben leider auch gefährlich werden kann und im Zweifel Menschenleben kostet.
Zudem entfaltet sie einen sarkastischen Beigeschmack, wenn man in Betracht zieht, dass die ganze Härte des Staates sehr wohl aktiviert werden kann, und zwar dann, wenn jemand in den sozialen Medien den Staat kritisiert, neudeutsch: „delegitimiert“, oder Wut und Frustration in Form von polemischen Beleidigungen Ausdruck verleiht.
Dann nämlich ist der Staat in Windeseile zur Stelle, verfolgt und sanktioniert effizient und gnadenlos, um ein Exempel nach dem anderen zu statuieren.
Und das, obwohl in solchen Fällen ja gerade nicht die demokratische Ordnung selbst Ziel der (verbalen) Attacke ist, geschweige denn das Leben der kritisierten Personen, sondern im Gegenteil, dass die Politik dem Anspruch dieser Grundordnung nicht gerecht wird, den Wählerwillen ignoriert und das Wohl des Volkes zur Disposition stellt.
Wer hingegen die demokratische Grundordnung ganz offensichtlich verachtet, und diese Verachtung in tätliche Angriffe umsetzt, kann sich, so scheint es, auf die Tat- und Ratlosigkeit der Behörden verlassen.
Kein Wunder, dass sowohl das Sicherheitsgefühl der Bürger als auch ihr Vertrauen in den Staat und seine Institutionen auf einem Tiefpunkt angelangt sind.