Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mimt gerne forsch Dynamik, es bleibt aber jedes Mal nichts als Verbalaktionismus. Und bei schlichten Erklärungen. Über den Terrorfahrer von Magdeburg „weiß“ sie: Einzig gesichert sei, dass er „islamophob“ sei. Das ist nun mal Faesers 08/15-Schema. Dass diese Aussage falsch ist, hat Kollege Alexander Wendt nachvollziehbar dargelegt:
Nach „Magdeburg“ tut sich Faeser nun mit der Forderung hervor, ausstehende Gesetzentwürfe zur inneren Sicherheit dringend zu beschließen. Sie meint damit offenbar dreierlei.
Erstens möchte sie eine Novellierung des „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG)“ durchbringen. Ob diese Novellierung verfassungsrechtlich das Gelbe vom Ei ist, darf mehr als bezweifelt werden. TE hatte am 15. August 2024 davon berichtet, dass Faeser dem Bundeskriminalamt zukünftig das Recht einräumen möchte, heimlich Wohnungen zu betreten und durchsuchen zu dürfen. Was das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung zu tun hat, scheint die „Verfassungsministerin“ nicht zu interessieren.
Zweitens hat Faeser Gesetzentwürfe zur „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (BT-Drucksache 20/12806) und zur „Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (BT-Drucksache 20/12805) vorgelegt. Beide Entwürfe wurden im Oktober 2024 vom Bundesrat abgelehnt. Der Union gingen die Maßnahmen nicht weit genug.
Drittens hatte Faeser nach den insgesamt vier islamistisch motivierten Morden von Mannheim und Solingen Ende Mai 2024 bzw. Mitte August 2024 angekündigt (für „Magdeburg“ freilich irrelevant), die Klingenlänge eines mitgeführten Messers im Waffengesetz (WaffG § 42a) von maximal 12 auf 6 Zentimeter zu reduzieren. Wobei man auch mit einer 3-Zentimeter-Klinge oder einem Schraubendreher ….. usw.
Auch sonst überbieten sich nun mehr oder weniger Berufene mit Forderungen nach mehr Befugnissen für Sicherheitsbehörden und gesetzlichen Verschärfungen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will eine deutliche Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, zum Beispiel mehr Online-Durchsuchungen, die Überwachung von Telefongesprächen über das Internet, die Gesichtserkennung mithilfe von KI-Software usw. „All dies muss sofort auf den Prüfstand und neu geregelt werden“, sagte GdP-Vorsitzende Roßkopf. Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, fordert mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden und eine stärkere Einbeziehung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Wir können uns nicht länger damit zufriedengeben, dass Hinweise auf Gewalttäter und Terroristen oftmals nur von ausländischen Diensten kommen“, sagte Krings dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Auch die Befugnis und die Pflicht zur behördlichen Zusammenarbeit und zum Datenaustausch ist zu verbessern“, forderte Krings.
TE-Anmerkung: Was Roßkopf und Krings nicht aussprechen, ist, dass die Ermittlungsdienste mit Tausenden von Strafanzeigen von dünnhäutigen Politikern oft lahmgelegt sind (allein 800 + 500 solcher Anzeigen der „grünen“ Bundesminister Habeck und Baerbock.)
Den Mörder Taleb al-Abdulmohsen hatten Behörden über mehr als zehn Jahre auf dem Schirm
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen weiß man, dass der 2006 nach Deutschland gekommene Saudi Taleb al-Abdulmohsen (damals 32) seit mehr als zehn Jahren immer wieder massiv mit Gewaltdrohungen und Gewaltphantasien aufgefallen ist.
In Kurzfassung: Von 2011 bis 2016 durchlief er in Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) eine Facharzt-Ausbildung. Welche ärztliche Vor-Qualifikation er hatte, ist bislang nicht bekannt. T.A. inszenierte Streit mit der Ärztekammer, die für die Anerkennung von Facharzt-Zertifikaten zuständig ist. Taleb stieß terroristische Drohungen aus („eine Tat, die internationale Beachtung finden wird“; mit Anspielung auf das Boston-Attentat vom 15 April 2013 mit drei toten Marathonläufern), beleidigte Richter als Rassisten, wurde zu Geldstrafen (90 Tagessätzen) verurteilt, kündigte Rache an. 2013 und 2014 fanden „Gefährderansprache“ statt. 2016 bekam er den Asylstatus als politisch Verfolgter.
Einiges von dem, was T.A. seither an zum Teil sehr konkreten, aber auch wirren Drohungen in den Netzen von sich gab, ist ebenfalls bekannt. Zuletzt wurden seine Posts immer radikaler. „Ich erwarte ernsthaft, dieses Jahr zu sterben“, hieß es auf seinem X-Account im Mai 2024. „Ich werde Gerechtigkeit um jeden Preis herbeiführen.“ Die deutschen Behörden würden alle Wege zur Gerechtigkeit blockieren. Vor rund einem Jahr übrigens kam in Deutschland ein Warnhinweis zu Taleb A. aus Saudi-Arabien an. Das Königreich stellte ein Auslieferungsgesuch.
Im Spätsommer 2023 kam es erneut zu einer Gefährderansprache. Weil T.A. aber nicht persönlich angetroffen worden war, erfolgt diese „Ansprache“ nur schriftlich. Konsequenzen? Keine!
Fragen über Fragen über Fragen über …
Warum trauten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKA) T.A. bis zuletzt keine Gewalttat zu? Warum sind alle diese Informationen nicht im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit seinen 4.400 Beschäftigten zusammengelaufen? Das ist eine Behörde, die Bundesinnenministerin Faeser unterstellt ist. Oder sind die dortig vorhandenen Energien zu sehr vom „Kampf gegen rechts“ vereinnahmt? Anschlussfrage: Bedarf es nicht einfach der konsequenten Zusammenarbeit und eines Austausches der Behörden? Ohne weitere Gesetzesänderungen? Und noch eine Anschlussfrage: Wagen es die Behörden nicht, bestimmte, von Zugewanderten ausgehende Drohungen konsequent zu verfolgen, weil sie sich nicht den allgegenwärtigen Vorwurf des „Rassismus“, des „racial profiling, zuziehen wollen?
Warum ließ die Salus-Klinik Bernburg Teleb D. dilettieren?
Seit 2020 ist T.A. an der Salus-Klinik Bernburg (50 Kilometer südlich von Magdeburg) als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie tätig. Diese Klinik gehört der Salus-GmbH; sie hat in Bernburg 297 Betten, auf Vollzeitstellen umgerechnet 17,85 Fachärzte; im Jahr 2022 waren es 3.193 vollstationäre Patienten und 3.110 ambulant betreute Patienten.
T.A., der seit Oktober 2024 abwesend oder krankgeschrieben war, fiel dort mit kuriosen Behandlungspraktiken auf. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ zitiert einen Mitarbeiter: „Er heißt bei uns ‚Dr. Google‘.“ Vor jeder gestellten Diagnose habe er im Internet nachschauen müssen. Die Visite habe er grundsätzlich alleine absolviert und Gespräche mit Mitarbeitern möglichst vermieden. Zudem hätte sein schlechtes Deutsch für Missverständnisse gesorgt. Auch seine Behandlungspraktiken hätten demnach unter der Belegschaft teils für Verwirrung gesorgt. So hätte er mehrfach Medikamente verschrieben, deren Einnahme die Patienten in Lebensgefahr gebracht hätten. Nur die Belegschaft hätte Schlimmeres verhindert. Neuen Patienten habe er auf die Frage, wie sie von ihrer Rauschgiftsucht loskommen, immer wieder geraten: „Alkohol gut, Honig schlecht“.
Natürlich ist diese Klinik nicht verantwortlich für die Amok-Morde in Magdeburg. Aber warum ging die Konzern- bzw. Klinik-Leitung den „ärztlichen“ Methoden des T.A. nicht auf den Grund? Warum gab es keine Zweifel an seiner Qualifikation? Hatte man Angst, sich den Vorwurf rassistischer Diskriminierung zuzuziehen? Hatte man Angst, dieser „Arzt“ könnte das politische gepflegte Narrativ vom Fachkräftemangel, der durch Zuwanderung gedeckt werden müsse, zertrümmern?