Tichys Einblick
Landgericht Berlin

Harter Schlag für „Correctiv“: Ist bald Schluss mit dem Steuer-Privileg?

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss sich die Plattform den Vorwurf gefallen lassen, sie verbreite „dreckige Lügen“. Viel wichtiger aber: Die Entscheidung könnte auch den Gemeinnützigkeitsstatus der Kampagnenorganisation beenden.

IMAGO / Zoonar

Am Mittwoch meldete die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrice von Storch auf X: „Soeben gewonnen vor dem Landgericht: Ich darf sagen: Correctiv verbreitet dreckige Lügen.“ So hatte das Landgericht Berlin über eine Äußerung der Politikerin geurteilt, die dafür von Correctiv verklagt worden war. Storchs Bemerkung, entschieden die Richter, falle unter Meinungsfreiheit. Mit „Lügen“ könnte Storch beispielsweise die Behauptung von Correctiv-Chef David Schraven gemeint haben, der in einem FAZ-Interview behauptete, das Landgericht Hamburg habe die „Recherchen“ der Plattform zu dem ominösen Potsdam-Treffen „bestätigt“. Hatte es allerdings nicht. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der an der Zusammenkunft in Potsdam im November 2023 teilgenommen hatte, setzte erfolgreich eine mittlerweile rechtskräftige Unterlassungsforderung gegen Schraven durch.

Die stellvertretende Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit erklärte nach dem Berliner Urteil auf X, Correctiv werde diese Entscheidung nicht hinnehmen, sondern anfechten – löschte den Tweet aber kurz darauf wieder. Offenbar merkte selbst sie: Zurzeit läuft es für Correctiv nicht gut – weder vor Gerichten noch sonst. Denn eine Ausführung der Richter könnte für die teils staatsfinanzierte Plattform in Zukunft sehr wichtig werden – und vor allem teuer. Das Gericht stellte in der Verhandlung fest, dass Correctiv sich als parteiischer politischer Akteur aktiv in den politischen Meinungskampf begebe – und deswegen auch Kritik aushalten müsse, selbst wenn sie zugespitzt formuliert sein sollte.

Heute hat sich Beatrix von Storch vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen Correctiv verteidigt. Sie darf – das hat Correctiv selbst bestätigt – laut Landgericht Berlin weiter… https://t.co/T3D1OiUb54pic.twitter.com/eoC6WVtvLR

— Carsten Brennecke (@RABrennecke) December 11, 2024

Was zunächst banal klingt, müsste die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen aufschrecken. Denn genau dieser nun gerichtsnotorische Status eines kämpferischen politischen Akteurs passt nicht zu dem Gemeinnützigkeitsprivileg, das Correctiv nach wie vor genießt. Genauer: Es schließt diese Bevorzugung sogar ausdrücklich aus. Mit genau dieser Begründung, es handle sich bei ihnen um aktivistische und im politischen Meinungskampf tätige Organisationen, hatten in der Vergangenheit schon die Kampagne-Plattformen Attac und Campact ihren Gemeinnützigkeitsstatus eingebüßt. Das Privileg der Gemeinnützigkeit begünstigt zum einen private Spender steuerlich. Zum anderen dient es auch als Begründung für den Staat, eine Organisation mit Steuergeld zu unterstützen. Correctiv erhielt in der Vergangenheit mehrere Millionen aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Feststellung des Landgerichts Berlin „dürfte mit dem Status der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sein – die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs etwa in den Fällen ‚Attac‘ und ‚Campact‘ ist hier ziemlich eindeutig“, kommentiert der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau die Berliner Gerichtsentscheidung. Er sieht jetzt den NRW-Finanzminister Markus Optendrenk (CDU) in der Pflicht, den Gemeinnützigkeitsstatus von Correctiv schleunigst zu beenden.

Anzeige
Die mobile Version verlassen