Kommt es nun zum Verbotsverfahren gegen die AfD, das eine parteiübergreifende Bundestags-Parlamentariergruppe um den scheidenden CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz beantragen will? Siebzehn Verfassungsrechtler – unter ihnen allerdings kein einziges Schwergewicht – erklären öffentlich, dass sie die Chancen für ein Verbot durch Karlsruhe als hoch einschätzen. Ein weiterer Professor, der im linksradikalen „Verfassungsblog“ ein Verbot der AfD forderte, musste nun allerdings eine peinliche Niederlage hinnehmen: Auch dieser Jurist Mathias Hong von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl begründete die Notwendigkeit des AfD-Verbots mit der Behauptung, dass Correctiv in einem Text über ein Treffen in Potsdam im November 2023 den Plan von „Massendeportationen auch von Deutschen mit Migrationshintergrund und deren massenhafte Abschiebung“ enthüllt habe.
Abgesehen davon, dass es sich bei der Zusammenkunft in Potsdam nicht um eine AfD-Veranstaltung handelte, sondern um ein privates Treffen, an dem auch CDU-Vertreter teilnahmen: Für die Behauptung einer dort angeblich geplanten „Massendeportation auch von Deutschen“ erbrachte „Correctiv“ keinerlei Beleg; es handelte sich vielmehr, wie ein Vertreter von „Correctiv“ selbst in einem Gerichtsverfahren schon Anfang 2024 einräumte, lediglich um „Wertungen“ – beziehungsweise geschickt platzierte Suggestionen.
Gegen die Behauptung Mathias Hongs ging der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der an dem Potsdamer Treffen teilnahm, mit einer Abmahnung vor. Der Rechtsprofessor löschte daraufhin seine Falschbehauptung, gab eine Unterlassungserklärung ab und erstattete die Verfahrenskosten. Der Vorgang zeigt, auf welchem wackligen Grund die Erklärung auch jener 17 Verfassungsrechtler steht, ein AfD-Verbotsantrag habe in Karlsruhe wahrscheinlich Erfolg.
Das entsprechende Kurzgutachten der Rechtsprofessoren, kommentiert Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der das Verfahren für Vosgerau führte, „ist hinsichtlich der Recherche und der juristischen Qualität schlampig, was sich daran zeigt, dass als ein wesentlicher Grund für Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens angeführt wird, Correctiv habe Pläne in Potsdam recherchiert, deutsche Staatsbürger abzuschieben. Tatsächlich gab es solche Pläne nicht, und derartige Behauptungen wurden Medien verboten. Hätten die Verfassungsrechtler auch nur ansatzweise recherchiert, wäre Ihnen dies klar gewesen.“
Vor kurzem setzte sich Vosgerau auch direkt gegen „Correctiv“ vor Gericht durch. Die teils steuerfinanzierte Plattform versuchte den Spieß diesmal umzudrehen: Vosgerau hatte öffentlich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Insinuation von „Correctiv“, in Potsdam sei die Vertreibung deutscher Staatsbürger geplant worden, um keine Tatsache handelt, sondern um eine wertende Darstellung ohne Faktengrundlage. Dagegen klagte „Correctiv“ mit der kuriosen Begründung, eine solche Behauptung habe man nie aufgestellt. Nur: Damit blitzte die Plattform in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Berlin ab.
„Correctiv ist nun vor dem Landgericht Berlin gescheitert, seinen schärfsten Kritiker, Dr. Ulrich Vosgerau, mundtot zu machen“, kommentiert Anwalt Brennecke den bizarren Vorgang. „Das Landgericht Berlin hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, sodass Dr. Vosgerau weiterhin verbreiten darf, dass die Aussagen von Correctiv im Zusammenhang mit den angeblichen Ausweisungsplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner Wertungen sind und ihnen die Tatsachengrundlage fehlt.“
In rund einem Dutzend Fälle gegen Sender und Portale erlitt „Correctiv“ schon Schiffbruch.