Rotgrün kennt keine Anstandsgrenzen mehr. Nicht nur der vermeintliche Staatsfeind Nummer eins der selbst ernannten „demokratischen Parteien“, die Alternative für Deutschland (AfD), sondern immer mehr auch Millionen ihrer Wähler werden von Links diffamiert und hart angegriffen. Peter Fischer, „Ehren“präsident von Eintracht Frankfurt, ist so ein radikaler Verbal-Aktivist. Er ging mit seiner Tirade gegen Andersdenkende sogar über bloßen Hass hinaus.
Wir erinnern uns: Anfang Februar dieses Jahres wiegelte der Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt (2000–2024) Peter Fischer in einem RTL-Interview regelrecht Bürger gegen die AfD-Wähler auf: „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“, forderte Fischer mit rotem Kopf. „Das ist mir scheißegal!“ Das war nicht nur Hass, sondern auch ein Gewaltaufruf, und konnte nicht nur als „emotionaler Vulkanausbruch“ klein geredet werden.
Laut Kölner Staatsanwaltschaft offensichtlich schon. Der verbalradikale Fischer bleibt straffrei und kommt ungeschoren davon. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, lehnt die Kölner Justiz jetzt eine Strafanzeige der sächsischen Bundestagsabgeordneten Barbara Benkstein (AfD) ab. Wie Tichys Einblick berichtete, hatte Benkstein im Februar sofort Strafanzeige gegen Eintracht Frankfurts „Ehren“präsidenten erstattet.
„Peter Fischers Aufruf zur Gewalt gegen Wähler der AfD ist primitiv und gefährlich. Hausfriedensbruch und Schläge ins Gesicht sind keine Kavaliersdelikte“, begründete Benkstein gegenüber Tichys Einblick vor neun Monaten ihren Schritt. „Ich habe Anzeige erstattet, um unsere Wähler vor derartigen Auswüchsen zu schützen. Denn sie sind nicht wie Fischer von Hass, sondern von Sorge um unser Land getrieben.“
Die Staatsanwaltschaft Köln räumt in ihrem Schreiben, das Tichys Einblick vorliegt, an die Bundestagsabgeordnete Benkstein vom 12. November zwar ein:
„Sie sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben mit Hinblick auf ein Interview des Herrn Peter Fischer – welches Anfang Februar 2024 von der RTL Group geführt und sodann auf der Internetpräsenz von ntv und RTL Sport ausgestrahlt wurde – Strafanzeige erstattet. Sämtliche Strafanzeigen aus dem Bundesgebiet wurden sodann im weiteren Verlauf des Verfahrens im Sinne des § 7 Abs. 2 StPO im Hinblick auf den Sitz der RTL Deutschland Group in Köln in hiesiger Zuständigkeit bearbeitet.“
Dennoch lassen die zahlreichen Proteste und Strafanzeigen die Kölner Staatsanwaltschaft völlig unbeeindruckt. Mit schwülstiger Begründung, damit der Normalbürger wohl nicht gleich versteht, worin die höchst fragwürdigen Begründungen bestehen, erteilten sie dem offensichtlichen verbalradikalen Fischer aus dem linken Lager einen Freibrief für Hasstiraden auf Millionen AfD-Wähler. Das sei von Meinungsfreiheit gedeckt. Lesen Sie hier:
„Sämtliche Aussagen des von Ihnen angezeigten Peter Fischer sind im Rahmen des emotional konnotierten und aufgeladenen politischen im Rahmen einer umfassenden und kontextualisierten Gesamtwürdigung der tatgegenständlichen Aussagen vollumfänglich von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.“
„Es liegen weder die rechtlichen Voraussetzungen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach §111 StGB noch die Voraussetzungen einer Volksverhetzung mi Sinne des § 130 StGB, einer Beleidigung nach § 185 StGB oder anderer, wesensähnlicher Delikte vor.“
Es kommt noch besser:
„Für das Vorliegen einer ‚Aufforderung zu einer Straftat‘ im Sinne des § 111 des Strafgesetzbuches kann weder eine nur allgemeine Befürwortung bestimmter Taten oder schädlicher Folgen, noch die nur psychische Unterstützung eines fremden Tatentschlusses genügen. Verlangt wird vielmehr eine Kundgebung mit konkretem und ernsthaftem sowie konkretisiertem ‚Appellcharakter‘, indem durch Einwirkung auf andere Personen der Wille des Täters erkennbar wird, dass von den Adressaten seiner Äußerung strafbare Handlungen begangen werden.“
Peter Fischers Hasstiraden sind also für die Kölner Staatsanwalt völlig legitim: „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht! Das ist mir scheißegal!“
Staatlicher Schutz für radikalverbale Angreifer von Links
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Barbara Benkstein kritisiert im Gespräch mit Tichys Einblick zu Recht den Schutz der linken Szene durch die Kölner Staatsanwaltschaft: „Unsere Justiz misst scheinbar mit zweierlei Maß. Während ein linker Promi beleidigen und zu Gewalt aufrufen darf, wird es für normale Bürger teuer, wenn sie einen gescheiterten Minister als Schwachkopf bezeichnen. Ein Unding, dem ich entgegentrete.“
In der Tat ist es schon fast ein Justizskandal, wenn solche linken Radikalen freigesprochen, und wütende Bürger, die für sich berechtigt mit Schärfe, Volksmund und Satire Ampelpolitiker für ihr Versagen im Dienst deftig kritisieren – denn die Ampel von SPD, FDP und Grünen ist völlig gescheitert. Q.e.d.
Zweierlei Maß wird in Deutschland zum Rechtsprinzip
Gegen solch vermeintlichen „Angriffe“ aus dem Wahlvolk fahren Politiker und Regierende sofort schweres Geschütz auf. Sie überziehen prostierende Bürger mit Strafanzeigen für zum Teil alltägliche Äußerungen oder auch „im Rahmen des emotional konnotierten und aufgeladenen politischen im Rahmen einer umfassenden und kontextualisierten Gesamtwürdigung“ gelegen, wie die Kölner Staatsanwaltschaft meint.
Meist handelt es sich um Lächerliches wie „Schwachkopf“ für Robert Habeck, „Drecksack“ für Cem Özdemir, „dümmste Außenministerin der Welt“ über Annalena Baerbock (alle Grüne) oder kleine Kackhäufchen-Emojis vom Handy. Nur mal zum Vergleich: Der Obergrüne Joschka Fischer rief seinem Bundestagspräsidenten Richard Stücklen (CSU) beim Herausgehen nach: „Herr Präsident, sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!“ Die einst verbalradikalen Grünen gehören heute zu den größten Anklägern, getreu nach dem Motto: „Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.“
„Keiner zeigt so viele Bürger an wie Minister Habeck“, titelte Bild. 805 Strafanzeigen stellte der sich schwerst beleidigt glaubende Grüne. In dieser Rechnung fehlt Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), die nach Auskunft alleine fünf Staatsanwälte mit ihren Anzeigen gegen Bürger beschäftigt. Auch andere Politiker, die sich hart kritisiert für ihre dürftige Arbeit fühlen, wie zum Beispiel die international umstrittene grüne Außenministerin Baerbock (513 Anzeigen), der umtriebige Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP/26 Anzeigen), Ex-Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP/24 Anzeigen), Agrarminister Özdemir (Grüne) oder Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit je zehn Strafanzeigen. Häufig bekommen sie von Staatsanwälten und Gerichten schnell Recht bis hin zu Hausdurchsuchungen. „Wer über Habeck witzelt, bekommt Hausbesuch von der KriPo“, berichtete Tichys Einblick jüngst.
Sehr verwunderlich sind solche Entscheidungen im rot-grünen wie woken Köln nicht. Dort wollten weder Medien noch Politik Silvester 2015 tagelang nichts von schwersten sexuellen Belästigungen und Angriffen auf weit mehr als 600 Frauen und Mädchen durch nordafrikanische und muslimische Männer und Jugendliche wissen, um die unbegrenzt wie unkontrolliert einrollende Flüchtlingswelle aus Nahost nicht in Misskredit zu bringen und zu gefährden. Gefährder hingegen wollte der rotgrüne Mainstream hingegen verharmlosen und schützen.
Allerdings werte Staatsanwälte aus dem rotgrünen Köln – es gilt im Grunde immer noch: wenn schon, dann Gerechtigkeit für alle! Die Bundestagsabgeordnete Benkstein will sich diesen staatlichen Schutz für linksradikale Sprücheklopfer nicht gefallen lassen. Denn mit solchen „Freisprüchen“, wie die Kölner Staatsanwaltschaft Peter Fischers Tiraden verteidigt, können scharfe Kritiker der Regierenden ganz und gar nicht rechnen:
„Es sei schließlich angemerkt, dass in der freiheitlich-demokratischen Bundesrepublik Deutschland eine strafrechtliche Verfolgung von lediglich als provokant oder lästig empfundenen oder politisch unliebsamen Meinungen – insbesondere auch im Hinblick auf die historische Bedeutung der Meinungsfreiheit unter Beachtung der in der Vergangenheit im nationalsozialistischen Unrechtsstaat begangenen Ächtung und Verfolgung von sogenannten ‚Feindmeinungen‘, – von Rechts wegen und nach dem Leitgedanken des Grundgesetzes ausgeschlossen ist.“
Das klingt wie Hohn für Menschen, die Ampelminister fast harmlos als „Schwachkopf“ kritisieren für ihre fehlerhafte Politik.
Deswegen will die AfD-Digitalexpertin im Bundestag jetzt nachhaken, Druck machen und weiter klagen. Sie hat am 26. November Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen deren fragwürdige Entscheidung unter dem Aktenzeichen AZ 121 JS 375/24 eingereicht.
„Ich habe nun Beschwerde eingereicht. Sie könnte in einem sogenannten Ermitlungserzwingungsverfahren enden. Dann würde die Staatsanwaltschaft gerichtlich dazu gezwungen werden, die von mir angezeigte Straftat zu verfolgen. Die Kaperung des Rechtsstaats von Links ist für mich keine Option“, begründet Barbara Benkstein gegenüber Tichys Einblick ihre Beschwerde. Es würden zudem „erkennbar auch die Mandatsträger der AfD in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht“, heißt es in ihrem Schreiben.
Vor allem aber kann sich der Rechtsstaat durch solche einseitigen Wertungen wie durch die Kölner Staatsanwaltschaft in der breiten Öffentlichkeit nur selber diskreditieren.