Tichys Einblick
Steinhöfel mahnt ab

Bei Beleidigung fix, ansonsten lax: Habecks Lockerheit in rechtlichen Dingen

Der grüne Kanzlerkandidat muss kurz hintereinander zwei peinliche Abmahnungen hinnehmen. Eine betrifft seinen Youtube-Kanal, der das erste „Küchentisch“-Gespräch zeigt.

IMAGO / Willi Schewski

In manchen Dingen nimmt es Robert Habeck sehr genau. Gegen den Rentner Stefan Niehoff stellte er persönlich Strafantrag, weil der Mann eine Grafik auf X lediglich weiterverbreitet hatte, das ein Foto des Ministers zusammen mit einer veränderten Shampoo-Werbung zeigt. Dort hieß es: „Schwachkopf professional“. Bei Niehoff rückte die Polizei zur Haussuchung an. Ausgesprochen locker geht der grüne Kanzlerkandidat dagegen mit rechtlichen Angelegenheiten um, die seine Selbstdarstellung betreffen. Den Wahlkampf startete er kürzlich mit dem ersten seiner so genannten „Küchentisch-Gesprächen“, einer sorgsam inszenierten Konversation mit einer Erzieherin namens Isabell. Das Video lässt Habeck in seinem neu eingerichteten Youtube-Kanal ausstrahlen. Allerdings: dort fehlt, was selbst Schüler mit eigener Webseite beachten müssen – ein Impressum.

Der am 2. Oktober 2024 eingerichtete Kanal mit seinen 21.000 Abonnenten verfügt über keinerlei Angaben zum Betreiber. Stattdessen erscheint dort, wo die verpflichtenden Daten stehen müssten, nur ein ominöses „Wir für euch“. Der prominente Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel richtete am Montagmorgen ein Schreiben jeweils an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, in denen er auf die bußgeldbewehrte Unterlassung hinweist.

Mit dem grünen Spitzenkandidaten befasste sich Steinhöfel vor wenigen Tagen schon einmal. Denn Habeck warb auf der Webseite der Firma „SO DONE“, die das Netz automatisiert nach vorgeblichen Beleidigungen durchsucht, mit einem Statement, einem Foto, dessen Rechte beim Bundeswirtschaftsministerium liegen, und seiner Amtsbezeichnung als Ressortchef. Bei „SO DONE“ handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Gründung von drei FDP-Politikern. Anwalt Steinhöfel mahnte Habeck wegen der unzulässigen Reklame ab: denn der Einsatz für ein Unternehmen mit der Amtswürde eines Kabinettsmitglieds ist rechtswidrig. Eine ähnliche Aktion kostete dem damaligen Wirtschaftsminister Jürgen Möllemann bekanntlich sogar das Amt. Der grüne Minister reagierte auf die Abmahnung, entfernte die Amtsbezeichnung und tauschte das ministerielle Foto gegen ein anderes aus. Nun wirbt er nur noch in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter für „SO DONE“. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der ursprünglich auf der Seite des Unternehmens ebenfalls unter voller Amtsbezeichnung mit einer werblichen Stellungnahme erschienen war, ließ Bild und Text sogar komplett löschen.

Der Jurist Steinhöfel macht Habeck jetzt ein versöhnliches Angebot. „Ich bin bereit, die Anzeigen bei den Landesmedienanstalten zurückzunehmen“, so der Anwalt zu TE, „wenn Habeck seine Anzeige gegen den Rentner Niehoff zurückzieht.“


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