Tichys Einblick
Ursula Nonnemacher

Die schnellste Exekution in Brandenburg

Mit einem schlichten Zettel auf dem Flur des Bundesrats wurde die Brandenburgische Noch-Gesundheitsministerin Nonnemacher von ihrem Ministerpräsidenten Woidke entlassen. Sie hatte im Bundesrat gegen Lauterbachs Krankenhausreform gestimmt. Man muss kein Mitleid mit ihr haben, findet Saskia Ludwig, MdL, die für die Corona-Aufarbeitung kämpft.

Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grünen), ehemalige Gesundheitsministerin Brandenburgs, Berlin, 22.11.2024

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

In großen weißen Lettern ist auf rotem Hintergrund zu lesen: „Ursula Nonnemacher, Ehemalige Gesundheitsministerin Brandenburgs“. Was war passiert? Die kleine Frau von Bündnis90/Die Grünen inszenierte 18 Tage vor dem formalen Abgang aus dem Ministerium ihren persönlichen Heldentod. Das personifizierte Böse in Form des 1,96 m großen Ministerpräsidenten Woidke auf der einen und der arme, hilflose Öko-Troll als unschuldiges Opfer auf der anderen Seite.

Die Kommentatoren vom Rundfunk Berlin-Brandenburg und den Potsdamer Tageszeitungen nehmen diese durchschaubare Nonnemacher-Inszenierung dankbar auf und stricken an der Legende noch fleißig weiter. Hannibal Lecter, Darth Vader oder Lord Voldemort, alles blutige Amateure im Vergleich zur „einzig wahren Glatze“. Im vergangenen Landtagswahlkampf hatte SPD-Ministerpräsident Woidke kurz vor der Stimmabgabe am 22. September 2024 auf einmal seine nicht vorhandene Haarpracht wiederentdeckt. Man wolle keine „rechten Glatzen“, „sondern wenn Glatze, dann Woidke“, hieß es aus der Staatskanzlei in Potsdam.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Und genau diese unbarmherzige Glatze hatte jetzt die vermeintlich unschuldige 67 Jahre alte Hessin erbarmungslos abrasiert. Nicht auf ein oder zwei Zentimeter, nein null Zentimeter, also die sofortige Entlassung. Dabei erhob der SPD-Ministerpräsident aber nicht seine Stimme oder bekam einen cholerischen Tobsuchtsanfall, wie es bei Frau Nonnemacher am Rednerpult im Parlament oder auch im Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg mehrfach der Fall war. Nein, die mit hohen Pensionsansprüchen sanft abgefederte Kündigung wurde formvollendet mit einem Zettel persönlich übergeben.

Diesen Sachverhalt musste sogar das selbsternannte „Opferlamm“ vor den Mikrofonen in die Kameras der Pressevertreter zugeben: „Er hat mir dann um 10 Uhr meine Entbindung am Rande im Flur des Bundesrates überreicht.“ Andere SPD-Ministerpräsidenten, wie ein Matthias Platzeck, hätten ihre Bluthunde vorgeschickt, um die Drecksarbeit von anderen verrichten zu lassen. Man erinnere sich noch an den legendären Rainer Speer, der seinem Meister stets den Rücken freigehalten hat. Nicht so Ministerpräsident Woidke. Ohne zu zucken, ist er persönlich an die Frau herangetreten, die für Bündnis90/Die Grünen und große Teile der Medienvertreter in Brandenburg versucht hat Jeanne ’Arc als Hobby-Schauspielerin zu inszenieren.

Aber was hat die Frau, die bis auf 18 Tage als „Frau Ministerin“ die gesamte Legislaturperiode demütig die Befehle des amtierenden SPD-Ministerpräsidenten exekutiert hat, zu diesem unsäglichen Schritt bewogen? War es das allgemeine schlechte Gewissen, welches kurz vor Toresschluss durchgebrochen ist? Oder all die Untaten, die sie als Corona-Ministerin seit 2020 zu verantworten hatte? Unvergessen ihr Krieg gegen die ungeimpfte Zivilbevölkerung im Land Brandenburg. Die vermeintliche Metamorphose der nach Brandenburg zugewanderten Ex-Ministerin 18 Tage vor ihrem politischen Aus ist gespenstisch. Und damit sind nicht die schon fast als „normal“ anzusehenden Verhaltensweisen all jener Opportunisten gemeint, die vom Politikbetrieb von jeher wie magisch angezogen werden.

Wer sich all die Verordnungen zu Covid-19 im Land Brandenburg noch einmal anschaut, die von der grünen Corona-Ministerin in Brandenburg implementiert wurden, kann ihre Täterakte schwarz auf weiß nachlesen. Auszug aus § 4 Bußgeldtatbestände: Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 nicht einer regelmäßigen Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterzieht, ohne dass eine Ausnahme nach § 3 Absatz 2 vorliegt. Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Absatzes 1 können mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Oder in Ton und Bild beim Rundfunk Berlin-Brandenburg: Titel: „Gesundheitsministerin schießt in Wutrede gegen Corona-Leugnerei“. Man wünscht der Ex-Ministerin, dass sie nun genug Zeit findet, um sich all jenen Bürgern zuzuwenden, die bis heute unter ihrer Regentschaft leiden: Impf-Geschädigte, psychisch kranke Kinder und Jugendliche, zerrüttete Familien und Menschen, deren wirtschaftliche Existenz von Frau Nonnemacher vollständig vernichtet wurde. Diese Menschen können sich nicht auf 10.000 Euro monatlich ausruhen und ein Leben in Würde und finanzieller Auskömmlichkeit verleben. Sie kämpfen um das nackte Überleben! Ihnen Zuspruch und Unterstützung anzubieten, wäre das Mindeste, was Frau Nonnemacher von nun an leisten kann.

Anzeige
Die mobile Version verlassen