Seit der Hausdurchsuchung wegen eines Habeck-Memes nehmen die Meldungen kein Ende mehr, die von überzogenen Maßnahmen berichten, bei denen Internetpostings, Bildcollagen, Polemiken oder Beleidigungen eine Rolle spielten. So stellten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock Anzeige gegen eine Frau wegen Falschzitats, was ebenfalls zu einer Hausdurchsuchung führte.
TE berichtete am Montag über einen weiteren Betroffenen, dessen Wohnung nach einem X-Post durchsucht wurde. Allen Beispielfällen ist gemein, dass das Bamberger Amtsgericht involviert ist.
So verhält es sich auch beim neuesten Fall. Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, bekam ebenfalls Post aus Bamberg. Sie enthielt zwei Strafbefehle. Die relevanten Dokumente liegen TE vor.
Zum einen wurde dem Deutschland-Kurier vorgehalten, dass er einen Post des Abgeordneten des EU-Parlamentes Maximilian Krah (AfD) kopiert hatte, zusammen mit dem Bild des Syrers, der während seiner Messerangriffe auf spielende Kinder in Annecy (Frankreich) gefilmt wurde. Krah hatte geschrieben: „#Annecy Wir erleben eine Invasion schrecklicher Wilder. Und es sind die Linken und Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwache ausliefern. Masseneinwandeurng tötet.“
Bendels wurde vorgeworfen, damit gezielt Vorurteile gegen Menschen mit arabischen Wurzeln zu schüren und zum Hass gegen diese anzustacheln. Er habe die Reichweite seines Accounts genutzt, um „das friedliche Zusammenleben mit Migranten zu stören“. Maximilian Krah ist einer der Stammautoren des Deutschland-Kuriers. Bendels selbst gilt als AfD-nah.
Im selben Strafbefehl erstatte zudem Bundesinnenministerin Nancy Faeser schriftlichen Strafantrag. Bendels Deutschland-Kurier hatte in einem Artikel eine Bildcollage erstellt, die den körperlich entstellten AfD-Stadtrat Andreas Jurca zeigte. Hinter ihm posierten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, mit Baseballschlägern. Innenministerin Faeser war daneben abgebildet. Der Deutschland-Kurier hatte den dazugehörigen Artikel mit dem Titel belegt: „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben mitgeprügelt“.
Mit dieser Äußerung habe der Deutschland-Kurier bewusst die Reputation der drei abgebildeten Personen beschädigen wollen. Bendels sei bewusst gewesen, dass keine der drei Personen zur Gewalt gegen die AfD aufgerufen hätten. Das Gericht beschuldigte ihn deswegen der Volksverhetzung und Verleumdung. Bendels drohen deswegen insgesamt 270 Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Noch mehr Sprengkraft hat allerdings der zweite Strafbefehl. Hier droht das Gericht mit 210 Tagessätzen. Es geht wieder um Verleumdung. Auch in diesem Fall hat Faeser schriftlich Strafantrag gestellt, nachdem die Kriminalpolizeiinspektion der Innenministerin einen Internetpost gezeigt hatte.
Auch hier geht es um ein Bild. Faeser hatte am 27. Januar 2024 zum Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus ein Schild hochgehalten, auf dem „#WE REMEMEBER“ stand und dieses in sozialen Medien geteilt. Der Account des Deutschland-Kuriers ersetzte den Schriftzug durch „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Die Tat sei dazu geeignet, das öffentliche Wirken der Ministerin zu erschweren.
Bendels selbst ordnete die Strafbefehle als „Frontalangriff der Bundesinnenministerin auf die Meinungs- und Pressefreiheit“ ein. „Frau Faeser stellt die Fakten auf den Kopf, wenn sie eine offenkundig und für jedermann erkennbar satirisch-kritische Fotomontage zum Vorwand nimmt, um Strafantrag wegen ‚Verleumdung‘ zu stellen.“ Er warf ihr vor „ein massiv gestörtes Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit“ vor. „Ganz offensichtlich soll hier das Strafrecht instrumentalisiert werden, um Regierungskritiker und insbesondere die freien und alternativen Medien einzuschüchtern und zum Verstummen zu bringen“, so Bendels in einer Stellungnahme.
Die Strafbefehle seien „absurd und nicht nachvollziehbar. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden dagegen mit allen juristischen Mitteln vorgehen.“ Bendels hat bereits Einspruch eingelegt.