Tichys Einblick
Meldestelle in ARD-Doku

Trusted Flagger ließen bereits 2021 nicht strafrechtlich relevante Inhalte löschen

Eine Reportage von ARD alpha aus dem Jahr 2021 zeigt die Meldestelle REspect! – Deutschlands ersten Trusted Flagger – bei ihrer Arbeit. Stolz erzählt der Leiter der Meldestelle, dass man sich auch um die Löschung nicht strafrechtlich relevanter Meinungen bei Providern bemühe.

Screenprint via X

Das Vertrauen in die Trusted Flagger der Meldestelle REspect! muss bei der Bundesnetzagentur groß sein, denn die Meldestelle war bereits 2021 – inmitten von Corona – Teil einer ARD Reportage. In den nun wieder aufgetauchten Aufnahmen ist zu sehen, wie der Leiter der Meldestelle, Ahmed Gaafar, erklärt, wie die Meldestelle arbeitet.

Eingegangene Beschwerden würden erst einmal geprüft und bei strafrechtlicher Relevanz direkt an die Polizei und das Landeskriminalamt weitergeleitet. Interessant wird es aber, wenn Gaafar darüber berichtet, dass bei nicht strafrechtlich relevanten Fällen „schon ein Löschantrag beim Provider“ gestellt würde. Diese Info beruhigte dann auch den ARD-Reporter, der abschließend allen angehenden Blogwarten Mut machte:

„Es wird schon was bringen: Entweder wird’s gelöscht, es wird darauf hingewiesen, dass es nicht richtig ist, oder es wird sogar, wenn’s strafrechtlich relevant ist, eine Anzeige in die Wege geleitet.“

Bemerkenswert ist daran, dass diese Praxis der Einschränkung der Meinungsfreiheit derart unverhohlen in die Öffentlichkeit gestellt wurde. Bei der Prüfung der Meldestelle auf ihre Tauglichkeit als „Trusted Flagger“ dürfte diese dubiose Praxis also ebenso wenig abschreckend auf die Bundesnetzagentur gewirkt haben.

Stärker noch, als die WELT den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Interview auf genau solche Zensur unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ansprach, verkündete Müller, dass man die Trusted Flagger genau in dieser Frage gründlich geprüft habe. Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner bezeichnete dies als „institutionelle und rechtswidrige Meinungsunterdrückung“ und kündigte an, „verwaltungsgerichtliche Klagemöglichkeiten“ zu erwägen.

„Ich möchte d. Zulassungsbescheid der Bundesnetzagentur sehen“, forderte Lindner auf X. „Sind da Auflagen, etc. enthalten? Wegen der massiven Bedrohung der Meinungsfreiheit hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Kenntnis des Bescheids.“ Einige Zeit später stellte Lindner „vorbeugende Unterlassungsklagen gegen Trusted Flagger” als eine Option in den Raum, sich gegen die Blockwarte zur Wehr zu setzen.

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