Tichys Einblick
Berliner Zeitung klagt

Rufmord im Spiegel?

Der Streit zwischen dem einstmals angesehenen Hamburger Nachrichtenmagazin und der „Berliner Zeitung“ nebst Verleger Holger Friedrich wird zu einer unterhaltsamen Schlammschlacht. Nach Schmähartikeln und gegenseitigen Beschimpfungen geht es jetzt vor Gericht. Popcorn, bitte!

IMAGO

Am Anfang war der Text. Geschrieben hat ihn Stefan Kuzmany: Das ist der Mann, der dann ausrückt, wenn sie beim „Spiegel“ irgendwen besonders hinterhältig niedermachen wollen. Diesmal nahm sich Berufspöbler Kuzmany gewohnt unkollegial die „Berliner Zeitung“ und deren Verleger Holger Friedrich vor.

Die Hamburger Speerspitze der hochnäsigen Belehrungsbourgeoisie ließ eine ungenannte Quelle die Konkurrenz aus dem Berliner Verlag als ein „ostdeutschtümelndes Wutbürger-Organ jenseits von Gut und Böse“ diffamieren.

Auch über Verleger Friedrich wusste der „Spiegel“ nur Schlechtes zu berichten: Der habe ja schon mit Ende 20 sein erstes IT-Unternehmen gegründet – ein Unternehmer also, igitt. Die Firma hat er dann für 25 Millionen verkauft – ein erfolgreicher Unternehmer also, igittigitt. Jetzt fährt er Ferrari, hat eine Villa am Wannsee und eine auf einer griechischen Insel – ein Selfmade-Reicher also, Todesurteil.

Dass es die „Berliner Zeitung“, den Berliner Verlag und alle dazugehörigen Jobs ohne Friedrich schon längst nicht mehr geben würde, unterschlägt der Text geflissentlich.

Die Redaktionsspitze der „Berliner Zeitung“ reagierte zunächst mit einem Offenen Brief an die, nun ja, Kollegen vom „Spiegel“. Der wichtigste Satz lautet: „Warum ist es so schwer, fair über Andersdenkende zu berichten?“ Tja, warum nur?

In dem Schmähtext von Kuzmany kamen vor allem ehemalige Mitarbeiter der Zeitung zu Wort. Die kritisierten fast ausschließlich anonym die Ausrichtung der Zeitung und den Führungsstil von Friedrich. Im Offenen Brief kritisiert die „Berliner Zeitung“ ihrerseits, dass gar keine Zitate von aktuellen Mitarbeitern vorkommen – weil sie vermutlich „nicht in das vorgefasste Narrativ gepasst“ hätten. Der „Spiegel“ habe eine „regelrechte Lust daran, Akteure des Berliner Verlags mit taktischen Fouls aus dem Spiel zu nehmen“.

Der „Spiegel“ wies alle Vorwürfe brüsk zurück, und so schaukelte sich der Streit munter hoch. Verleger Friedrich bot der Chefredaktion des Magazins noch eine Aussprache über die „diskreditierende Berichterstattung“ an. Doch dazu kam es nicht mehr.

Jetzt hat die „Berliner Zeitung“ den „Spiegel“ erstmal verklagt.

Der „Spiegel“ habe, so der Vorwurf, mehrere Monate im Umfeld der „Berliner Zeitung“ recherchiert – „offenbar mit der Absicht, die Redaktion als Konkurrenten zu schädigen. Im Ergebnis wurde ein Stück publiziert, das aus Sicht der Berliner Zeitung und des Verlags schwere journalistische Defizite aufweist“. Die Unterlassungsklage jetzt soll die Hamburger dazu zwingen, Falschbehauptungen und die Verbreitung eines „massiv ehrenrührigen Gerüchts“ zu unterlassen.

Das Magazin erklärt dagegen: „Wir publizieren stets rein aus Gründen des Berichterstattungsinteresses und nie in Schädigungsabsicht, egal, über wen wir berichten.“ Unabhängig vom konkreten Fall hat diese Aussage für Branchenkenner durchaus humoristischen Wert.

Ende Oktober gibt es erst einmal einen Gerichtstermin.

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