Tichys Einblick
Ersatzteillager Mensch

In welchem Zustand Organe entnommen werden dürfen (sollen)

Nun will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahmen, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.

picture alliance / imageBROKER | Porten

Im Einblick am Morgen schrieb ich gestern: »Eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme will die FDP im Bundestag. Künftig soll auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein, bisher musste der Hirntod konstatiert werden (Welt). – Leute, mir graut’s vor euch. Schon der „Hirntod“ ist eine mehr als fragwürdige Konstruktion.«

Dass die Grünen dem heute mit einer populistischen Begründung – „insbesondere in Bezug auf das Vertrauen der Bevölkerung“ – widersprachen, ist weder beruhigend noch darauf Verlass.

Auf die Gefahr hin, welche übersehen zu haben, habe ich auf TE 13 Beiträge zur Organentnahme gefunden.

Verborgene Wahrheiten
Bei Anne Will: "Ersatzteillager" Mensch – gemanagt von SPD und CDU?
»Die sogenannte „Doppelte Widerspruchslösung“«, schrieb Stephan Paetow im September 2018 auf TE, »ist eine Idee des Gesundheitsministers Jens Spahn, beziehungsweise eine Wiedervorlage. Spahn wirbt für eine Neuregelung der Organspende: Jeder Deutsche soll Spender sein – wenn er nicht ausdrücklich widerspricht … Was im Klartext heißt, wer nicht ausdrücklich „Nein“ sagt (wo und wie regelt ein noch zu erarbeitender Beipackzettel), wird zum „Ersatzteillager.” Doppelt heißt, Verwandte können ein Veto einlegen, wer keine Verwandten mehr hat, oder mit denen im Streit liegt, hat schlechtere Karten.«

Paetow dokumentierte für die Nachwelt das – tja, wie soll ich es nennen, vielleicht einfach unchristliche – „Argument“ des evangelischen Ex-Bischofs Wolfgang Huber, „5.000 Fälle, also 0,5 Prozent von einer Million Toten pro Jahr … Und wegen 5.000 Fällen wollen Sie 80 Millionen Menschen mit einer solchen Gewissensfrage belasten?“

Hatte der Kleriker nie von der Freiheit und Unverletzlichkeit des einzelnen und seiner Menschenwürde gehört?

Medizinisches Ersatzteillager
Wie wir zu Zwangsspendern gemacht werden sollen
»Mit einem verharmlosend „Widerspruchslösung“ genannten Flatrate-Organspendenvorschlag möchte die Bundesregierung jeden zum Zwangsspender machen«, berichtete Emil Kohleofen im September 2018 aus dem Bayerischen Rundfunk, »Auf dem ständig unterversorgten Markt für Spenderorgane herrscht Besorgnis, denn die Spendenbereitschaft befinde sich auf einem „historischen Tiefstand“ … Die Deutschen „profitierten von der Spendenbereitschaft im Ausland“ denn „im vergangenen Jahr seien acht Prozent weniger deutschen Spendern (769) als im Jahr 2016 entnommen, und daher mehr Organe im- als exportiert worden.“«

»Im November 2016 ist das Gesetz zum Aufbau eines Transplantationsregisters in Kraft getreten. In ihm würden erstmals alle relevanten Daten zu Organspenden zusammengeführt: Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten. Natürlich diene das Register „nur der Patientensicherheit. Es bringe mehr Transparenz und erweitere das Wissen um Transplantationen“ … Diesen Beteuerungen, dass es ja nur um die Sicherheit des Patieten gehe, scheinen die Deutschen aber immer weniger Glauben zu schenken. Sie sehen, um welche Summen es beim Geschäft mit den Organen geht, und misstrauen dem Braten instinktiv.«

Wie es ihnen gefällt
Organ-Spende: Mein Körper gehört nicht mir
»Nach dem „Hirntod“ darf zukünftig die Klinik aus dem noch warmen und durchbluteten Körper mit schlagendem Herzen nach Belieben Organe entnehmen« schrieb Roland Tichy ebenfalls im September 2018: »Mein Körper gehört dann nicht mehr mir, es sei denn, ich habe das ausdrücklich anders festgelegt und die Organspende ausgeschlossen. Das werden viele Bürger erfahrungsgemäß so lange vor sich herschieben, bis sie es vergessen. Darauf setzen die kalten Technokraten. Dann geht der Körper der Bürger automatisch in die Verfügungsgewalt der Transplantationsmedizin über.«

Ökonomen, so Tichy, haben »schon vor Jahren ein Modell entwickelt: Danach wird bei Transplantationswünschen der derjenige bevorzugt, der sich seinerseits zur Spende bereit erklärt hat. Das würde dem Grundsatz folgen: Ich helfe Dir, wenn Du bereit bist mir zu helfen. Es ist eine Art Versicherungslösung: Spendenbereitschaft gegen bevorzugte Behandlung. Das klingt fair, wäre ein Tausch von Verfügungsrechten.
Aber all das wie auch Verkauf der eigenen Organe allerdings gelten als unmoralisch. Die Sozialisierung, also die freie Verfügbarkeit für das halbstaatliche Gesundheitssystem ohne jeden persönlichen Einfluß des Spenders, soll trickreich herbeigeführt werden. Das gilt dann nicht als unmoralisch.«

»Konservative«, argumentiert Tichy,» gehen vorsichtig mit der Veränderung von Verfügungsrechten um. Es gelten Grenzen – mein Körper gehört mir. Das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar. Eigentum wird geschützt … Sozialisten kennen diese Grenzen nicht. Bemerkenswert, dass insbesondere der sozialdemokratische Politiker Karl Lauterbach zu den lautstärksten Verfechtern der Enteignung der Organe gehört. Die staatliche Medizin soll auch über sterbende Körper und ihre Ressourcen in Form von begehrten Organen verfügen können. Eigentum steht sozialistischen Ideen wesensfremd entgegen. Der Mensch ist nur Verfügungsmasse dieser Lauterbachs. Letztlich wird dadurch ein Mechanismus in Kraft gesetzt, der sonst als „neoliberal“ gebrandmarkt wird. Der Körper wird enteignet und verfügbar gemacht – mit fragwürdigen Anreizen über den einzelnen Fall hinaus.«

Roland Tichy stellt die Organentnahme in den Zusammenhang von Berlin, Brüssel und New York: »Ich habe ein Auto erworben, nach geltenden Gesetzen und Vorschriften. Jetzt werden Fahrverbote ausgesprochen, einfach so. Das Auto wird enteignet. Entschädigungslos. Einfach so. Heute mein Diesel, morgen mein Haus? Die neue Mietenpolitik entzieht den Eigentümer die Verfügungsrechte.

Die Transplantationszentren sind an vielen billigen Organen interessiert. Meine Daten werden geschützt, sie gehören mir. Mein Körper – mein Heiligstes: Nicht mehr.

Wer so Eigentumsrechte auf den Tisch der Lobbys legt, zerstört die Fundamente der Gesellschaft – Freiheit, Moral und Recht.«

„Hart aber fair“
Bei Hart aber Fair zu Organspende: verordneter Altruismus?
Eine überparteiliche Abgeordnetengruppe um CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn hatte die sogenannte Widerspruchslösung auf den Gesetzesweg gebracht, stellte Christopher Walther in einer Besprechung von Hart aber Fair, damals noch mit Frank Plasberg, im April 2019 dar:

»Sie besagt im Kern, dass man im Todesfall automatisch Organspender wird – es sei denn, man hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bisher ist es umgekehrt: Man spendet nicht – es sei denn, man erklärt ausdrücklich, dass man spenden will.

Spahn, so kann man sich das vorstellen, will die Werkseinstellungen des Bundesbürgers ändern: Bisher werden wir standardmäßig als Nicht-Organspender ausgeliefert, künftig sollen wir standardmäßig Organspender sein.

Der Vorstoß ist umstritten, Fragen wirft er reichlich auf: Hilft dieser neue Gesetzesvorschlag überhaupt, damit es bald mehr Spenderorgane gibt? Und selbst wenn: Wird nicht womöglich ein inakzeptabler moralischer Druck auf diejenigen ausgeübt, die eigentlich nicht spenden wollen?«

»Es gibt viele Argumente gegen die neue Organspendenregelung«, schrieb Alexander Wendt am 15. Januar 2020: »Das wichtigste lautet: sie richtet sich diametral gegen unserer Rechtsordnung.«

Dass der Bundestag am 16. Januar 2020 in höchst seltener Suspendierung des „Fraktionszwangs“, dieser undemokratischen Praxis des Parteienstaats in Verletzung des Grundgesetz-Artikel 38, den Spahn’schen Gesetzentwurf zur (verharmlosend) Organspende genannten Freiheitsberaubung quer durch allen Fraktionen ablehnten, gehört zu den sehr seltenen Sternstunden im deutschen Parlamentarismus. Marco Gallina fragte heute ebenso besorgt wie berechtigt, ob sich das ein zweites Mal wiederholen würde.

Wahrscheinlich haben das alle schon vergessen: Im Januar 2020 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen. Im März 2022 sollte demnach ein Organspender-Register an den Start gehen – nun visiert die Bundesdruckerei das erste Quartal 2024 als neuen Starttermin an. Notierte Mario Thurnes am 20. April 2022.

Und am 30. März dieses Jahres setzt Thurnes fort: »Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein digitales Organspenderegister freigegeben. Doch schon beim Start sagt er, dass es wirkungslos sei – und will, dass jeder Spender wird, der sich nicht dagegen wehrt … Für die Ärzte Zeitung ist das Register die „perfekte Vorbereitung für die Widerspruchslösung“ … Für Karl Lauterbach ist es eine Frage der Zeit, bis die Widerspruchslösung kommt. Nur so ließe sich langfristig die Zahl der Spenden erhöhen, sagte er zum Start des Registers. Der Gesundheitsminister glaubt also schon zu Beginn des Projekts nicht an dessen Erfolg. Er hat das Register noch von seinem Vorgänger Jens Spahn (CDU) geerbt, dem der Bundestag den Auftrag dazu schon 2020 erteilte.«

Schauder über die Vernutzung des Lebens
Einheitspartei fordert Plansoll-Erfüllung in Sachen Organspende
Am 27. Juni des Jahres berichtet Matthias Nikolaidis: „Einheitspartei fordert Plansoll-Erfüllung in Sachen Organspende“: »Die Wahlfreiheit, was das Spenden eigener Körperteile angeht, soll neu interpretiert werden. Ein Widerspruch gegen die Entnahme von Organe zur Weiterverwertung zwecks Transplantation soll notwendig werden … Eine Batterie von Bundestagsabgeordneten aus fast allen Parteien, natürlich unter Umgehung der einen, die als unberührbar gilt und vielleicht eine andere Auffassung vertreten hätte, saß am Montag in der Bundespressekonferenz und erteilte obrigkeitliche Informationen zu einer geplanten neuen Veränderung des Organspendegesetzes: Die Wahlfreiheit, was das Spenden eigener Körperteile angeht, soll neu interpretiert werden. Ein Widerspruch gegen die Entnahme von Organe zur Weiterverwertung zwecks Transplantation soll notwendig werden … Das organspendenunwillige deutsche Volk muss (und will, es saßen ja sechs „Volksverteter“ da) offenbar in eine Bereitwilligkeit hineingedrängt, gezwungen und überredet werden. Das ist schändlich und gehört sich in einem liberalen Rechtsstaat nicht – ganz abgesehen, ob und welche Entscheidung jeder einzelne dann trifft. Sie hat ihm aber nicht vorenthalten zu werden. Alles andere ist der Geist der Unfreiheit und der verordneten, letztlich totalitären Volkssolidarität, wie er auch durch diese gespenstische Versammlung des „demokratischen“ Blockparteienblocks wehte.»

Nun also will die FDP, die früher einmal als Rechtsstaatspartei gehandelt wurde, im Bundestag eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für Organ-Entnahme, wonach künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein kann, wo bisher der Hirntod konstatiert werden musste.

TE bleibt dran.

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