Ein Mann, der nicht in Deutschland sein dürfte, geht mit einem Messer, das er nicht haben dürfte, an einem Ort, an dem Waffen nicht erlaubt sind, auf einen unbewaffneten Deutschen los. Die Regierung reagiert darauf so:
Die 15-jährige Schülerin in Berlin soll künftig nachts an der Bushaltestelle auf dem Nach-Hause-Weg von der Disco kein Reizgas mehr in der Handtasche haben dürfen, um sich gegen (in Berlin bekanntlich reichlich verfügbare) Belästiger und Vergewaltiger wehren zu können.
Glauben Sie nicht? Ist aber so.
Nach den islamistischen Attentaten von Solingen, München und Mannheim hat die Ampel unter der Federführung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ entworfen. Der Gesetzentwurf betrifft zwei Themenkomplexe: die Grenzsicherung gegen illegale Einreise und das Waffenrecht.
Zur Grenzsicherung kommen wir gleich noch. Interessanter sind die vorgesehenen Änderungen im Waffenrecht: Sie sind inhaltlich so weitreichend (und handwerklich so miserabel gemacht), dass gleich mehrere Fachverbände den Gesetzentwurf, man kann es nicht anders sagen: filetieren.
Der Innenausschuss des Bundestages hat die verschiedenen Stellungnahmen der verschiedenen Experten am vergangenen Montag diskutiert. Das Ergebnis hätte für die Ampel nicht vernichtender ausfallen können. Vor allem für die zuständige Innenministerin war es eine schallende Ohrfeige (schon wieder).
Die Grundidee der Ampel-Pläne lautet:
Weil es gewaltbereite Extremisten gibt (die sich sowieso nicht an die bestehenden Gesetze halten), sollen die elementaren Freiheitsrechte für alle Bürger (die sich an die Gesetze halten) massiv eingeschränkt werden.
Konkret sieht das dann so aus:
Das Waffenverbot wird zum einen räumlich ausgeweitet, z. B. auf den öffentlichen Personenverkehr. Zum anderen sollen auch zahlreiche alltägliche Gebrauchsgegenstände verboten werden. Küchenmesser beim Schulpicknick im Park sind dann ebenso tabu wie Baby-Buttermesser in der Deutschen Bahn. Wer auf dem Wochenmarkt einkauft oder durch die Stadt geht und dabei Verbotszonen durchquert, darf kein Taschenmesser dabeihaben – oder er muss es „nicht zugriffsbereit“ führen, also auf keinen Fall in der Hosentasche, sondern zum Beispiel in einer mit einem Schloss oder Kabelbinder verschlossenen Tasche, die nicht geöffnet werden darf.
Das Ganze entspringt erkennbar den Hirnen von realitätsfernen Menschen, die schon sehr lange nicht mehr ohne Personenschützer unterwegs waren und die sich ihre Butterbrote auch niemals selber schmieren.
Die Polizei soll künftig ohne Verdachtsmomente und anlasslos in diesen Waffenverbotszonen kontrollieren dürfen. Die Kontrollen dürfen aber nicht aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen und Behinderung erfolgen.
Um Messerattacken islamistischer Extremisten zu verhindern, soll die Polizei künftig also ALLE Bürger anlasslos kontrollieren. Unschuldige Opfer macht Faeser zu potenziellen Tätern.
Wo sie gerade so schön in Fahrt ist, nutzt die Innenministerin die Gelegenheit für weitere komplett sachfremde Änderungen und für ihr Lieblingsprojekt: die Bürger für unliebsame kritische Meinungsäußerungen zu bestrafen.
Behörden sollen künftig anlasslos und regelmäßig die Sozialen Medien daraufhin durchforsten, ob unbescholtene Bürger, die legal Waffen besitzen (z. B. Jäger oder Sportschützen oder Waffenhändler), irgendwelche Meinungen äußern, die zwar ausdrücklich nicht strafbar sind, die aber der Bundesregierung nicht gefallen. Findet sich so etwas, wird der Bürger vorgeladen, und ihm wird die Waffenerlaubnis entzogen.
Das Steuergeheimnis soll für Jäger, Sportschützen, Waffenfachhändler, Waffenhersteller und andere Personengruppen, die legal mit Waffen zu tun haben, abgeschafft werden. Die Behörden müssen nur behaupten (nicht belegen oder irgendwie nachweisen), dass Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung eines Menschen zum Besitz von Waffen vorhanden sein KÖNNTEN – schon darf die Polizei auch die Wohn- und Geschäftsräume des Betroffenen durchsuchen: ohne richterlichen Beschluss und ohne rechtliche Anhörung des Betroffenen.
So etwas gibt es in keinem anderen Lebensbereich, denn: Es ist mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der Geschäftsräume (Artikel 13 Grundgesetz) und dem Eigentumsschutz (Artikel 14 Grundgesetz) nicht vereinbar. Doch die Verfassung und die Bürgerrechte sind Nancy Faeser bekanntermaßen schnuppe.
Mit der aktuellen Bedrohungslage durch islamistischen Terror hat all das ebenfalls nichts zu tun. Gewaltbereite Extremisten beantragen weder waffenrechtliche Genehmigungen, noch lassen sie sich durch „Waffenverbotszonen“ von irgendetwas abhalten.
Die Kabarettistin Lisa Eckhart hat sehr anschaulich die Nutzlosigkeit der Waffenverbotszonen dargelegt: Wenn die wirklich sinnvoll wären, sagte die Österreicherin, dann müsste man ja gar keine Panzer mehr in die Ukraine schicken. Dann würden Schilder mit der Aufschrift „Waffenverbotszone“ doch reichen.
Ganz ohne Ironie will die Regierung weiter zulassen, dass gewaltbereite Extremisten in großer Zahl einreisen und die deutsche Bevölkerung bedrohen können. Für mehr Sicherheit soll nun ausgerechnet dadurch gesorgt werden, dass die Rechte der potenziellen Opfer – nämlich der unbescholtenen Bürger – massiv eingeschränkt werden.
Man hat sich daran gewöhnt, dass die FDP von Christian Lindner und seinem Einflüsterer Marco Buschmann solchen verfassungswidrigen Unfug mitmacht. Aber auch die CDU von Friedrich Merz hätte dem skandalösen Quatsch widerspruchslos zugestimmt.
Dass es jetzt (noch) nicht so kommt, liegt am zweiten Teil des „Sicherheitspakets“: der Sache mit der Grenzsicherung.
Denn unter dem Eindruck der Rücktritts- und Austrittswelle im Bundesvorstand und bei der Grünen Jugend haben die grünen Ampelmänner und -frauen einstweilen die Reißleine gezogen. Auf Druck von Annalena Baerbock und Robert Habeck mussten die Regierungsparteien den – wohlgemerkt von ihnen selbst eingebrachten – Gesetzentwurf im Bundestag wieder von der Tagesordnung streichen.
Das Paket sah unter anderem die Streichung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Menschen vor, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist. Vorgesehen war auch der biometrische Abgleich von Daten, damit die Sicherheitsbehörden mutmaßliche Terroristen und Gewalttäter besser identifizieren und ausfindig machen können. Doch der linke Flügel der Grünen – und auch linke SPD-Abgeordnete – haben nun Bedenken wegen des Datenschutzes angemeldet.
Die dürften vorgeschoben sein, weil die Aufweichung des Datenschutzes für unbescholtene Deutsche weder Grüne noch Sozialdemokraten gestört hatte. Tatsächlich dürfte es darum gehen, dass die linken Flügel der Ampel-Parteien jedes schärfere Vorgehen gegen Einwanderer sowie Konsequenz an den deutschen Grenzen kategorisch ablehnen.
Und so passiert nun das Richtige aus den falschen Gründen: Das „Sicherheitspaket“ liegt auf Eis. Vorerst.