Tichys Einblick
Achtung! Keine Energieberatung!

Nichts Neues vom Gebäudeenergiegesetz – aber die Uhr tickt

Die große Aufregung über das Heizungsgesetz ist vorbei. Die öffentlichen Diskussionen drehen sich um andere, derzeit wichtigere Themen. In die Heizungskeller und die Köpfe der Hausbesitzer ist Ruhe eingezogen. Vorsicht! Sie ist trügerisch.

picture alliance / CHROMORANGE | CHROMORANGE/Michael Bihlmayer

Der lange Arm grüner Politik greift nicht nur in die Garage und den Kühlschrank, sondern vor allem in den Heizungskeller. Globale Klimarettung durch Heizungsumbau in Deutschland ist das angegebene Ziel. Dahinter steht die Absicht, die Forderung nach mehr „Erneuerbaren“ zu manifestieren, indem die Wärmepumpentechnologie zum wesentlichen Element erhoben wird.

In der Geschichte der bundesrepublikanischen Gesetzgebung nimmt das Gebäudeenergiegesetz (korrekt: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – GEG) einen unrühmlichen Platz ein. Wohl kaum ein anderer Gesetzentwurf ist bis zum Beschluss so kontrovers diskutiert, so oft geändert und dann gegen viele Widerstände durchgesetzt worden. Selten bleibt bei einem Gesetz so viel unklar, ist seine Umsetzung fragwürdig bis unmöglich. Von falschen Voraussetzungen ausgehend wurde auch in keiner Weise die Realisierbarkeit geprüft.

Oberziel ist die „Klimaneutralität“ bis 2045. Auch hier gilt: Je weiter der Termin entfernt ist, desto „ehrgeiziger“ ist das Ziel. Der erste Gesetzentwurf des GEG basierte auf der Studie „Wärmewende 2030“ der Agora-Energiewende von 2017, also aus dem Hause Graichen. Dessen Geist schwebt ungeachtet seiner Demissionierung weiter durch die Flure des Bundesministeriums für Klima und Energie (BMWK). Eine Kompetenz, dieses Elaborat fachlich zu prüfen, gibt es im Ministerium offenbar nicht. Beratung von unabhängiger Seite scheint nicht erwünscht.

Der Gesetzentwurf führte zu vielen Debatten, auch innerhalb der Ampel-Parteien. Wolfgang Kubicki, der Don Krawallo der FDP, feuerte wie hier ganze Breitseiten auf die Grünen ab. Das war gut begründet, aber am Abend vor der Abstimmung hat wohl jemand Herrn Kubicki eine Prise Fraktionsdisziplin in den Wein getan, jedenfalls stimmte er am Ende folgsam zu.

Die immer wieder herangezogene Begründung für dieses Gesetz lautet, dass die Öl- und Gasheizungsbetreiber vor künftig stark steigenden Preisen geschützt werden müssten. Zu den stark steigenden Strompreisen für die Wärmepumpenbetreiber äußert man sich nicht. Als solcher kenne ich den Preisanstieg der Vergangenheit und es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass der Strom auch im Wärmepumpentarif nicht deutlich teurer werden wird, zumal künftig mehr Strom aus Gas erzeugt werden muss.

Nun ist das GEG seit dem 1. Januar 2024 in Kraft, dennoch lehnen sich die meisten zurück und meinen, sie seien zumindest vorerst nicht betroffen. Ein kollektiver Attentismus hat das Land erfasst, das ist folgerichtig, aber trügerisch. Für einige tickt die Uhr, ohne dass sie es wissen. Dazu später mehr.

Zunächst scheint positiv, dass das auf der EU-Gebäuderichtlinie basierende GEG drei Vorgängergesetze beziehungsweise Verordnungen ersetzt: das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das sieht nach Entbürokratisierung aus, doch das Gesetz bringt es auf beachtliche 115 Paragrafen plus 11 Anlagen.

Was steht drin?

Ein Überblick ist schwierig zu gewinnen. Wie zu verfahren ist, geht aus diesem Schema des Umweltbundeamtes (UBA) hervor.

Screenprint: Homepage UBA

Mit dem Verweis darauf könnte ich den Beitrag beenden. Wer sich das Schema aus Gründen tiefergehender Lektüre ausdrucken möchte, dem sei dazu das Format A3 empfohlen. Aber vielleicht sind einige erklärende Hinweise doch sinnvoll. Die linke Hälfte zeigt den Handlungsbedarf. Der entsteht sofort im Bereich der Neubauten. Jedes neue Gebäude muss heizungsmäßig die Anforderung „65-Prozent-Erneuerbar“ erfüllen. Dabei gehen Gebäudeeigenschaften in die Bewertung ein. Im Neubau gibt es zudem eine Unterscheidung zwischen Lückenbebauung und Bauen auf der grünen Wiese.

Auch gelten Stichtage von bereits getätigten Vertragsabschlüssen zu neuen Heizungsanlagen. Wird beispielsweise vor dem 18. Oktober 2024 eine neue Heizungsanlage bestellt, kann sie auch im Neubau noch eingebaut werden. Weiterhin wirken Gebäudestandards, die die Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Neubau bezüglich von Referenzgebäuden festlegen.

Wichtig und folgenreich sind die Termine, zu denen die kommunalen Wärmeplanungen fertig sein müssen – zum 30. Juni 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, zum 30. Juni 2028 dann in allen Kommunen. Dazu müssen die vorhandenen Strukturen der Wärmeversorgung erfasst und Entscheidungen getroffen werden, wo beispielsweise Anschlüsse an Fernwärmenetze realisiert werden können.

Wer macht das? Die örtlichen Behörden sind damit absehbar überfordert, sie werden Leistungen fremdvergeben müssen. Das kostet Geld, das teilweise vom Staat kommen soll. Erst nach diesen Stichtagen ergibt sich das gesetzliche Ziel von „65-Prozent-Erneuerbar“ für die Heizungsbetreiber. Warum 65 Prozent, nicht 60 oder 70? Keiner weiß es, die Zahl entstammt keiner begründbaren Herleitung. Sie ist ebenso willkürlich gegriffen wie andere Energiewendeziele. Erst wenn klar ist, dass keine Möglichkeit über ein Fern- oder Nahwärmesystem besteht, ergibt sich Handlungsbedarf.

Die rechte Hälfte des Schemas beschreibt die zugelassenen Heizungsarten, die auch in Kombination angewendet werden dürfen, wenn in Summe ein 65-prozentiger „Erneuerbaren“-Anteil entsteht. Zugelassene Heizungsarten sind die Wärmepumpe, Elektroheizung (nur bei sehr guter Gebäudedämmung), auf Wasserstoff umstellbare Gasheizungen, Heizungen, die mit synthetischem Gas oder Öl betrieben werden, Biomethan-Heizungen, Hybridheizungen (zum Beispiel mit Solarwärme), Pelletheizungen, auch Scheitholz bleibt erlaubt.

Leider kann der Staat beim Holz nicht fürs CO2 abkassieren, da dessen Verbrennung als „klimaneutral“ gilt. Aber Geld wird dringend gebraucht. So schätzte das UBA die Holzverbrennung neu ein und startete einen Testballon, indem es diese als „klimaschädlich“ einstufte. Dann könnte man es abgasmäßig bepreisen. Nachdem die öffentliche Empörungswelle hochkochte, ruderte Minister Habeck zurück. Der Ansatz zeigt die völlige Weltfremdheit der Behörde in Dessau. Soll ein Finanzbeamter neben jedem Holzofen- oder Kaminbetreiber stehen und die Scheite zählen?

Keine Entscheidung ohne Beratung

Wer seine Heizung anfassen will oder muss, braucht professionelle Beratung. Wenn man dafür Fördermittel haben möchte, dürfen das nur zugelassene Stellen oder Personen tun. Hier hilft das UBA mit einer Expertenliste. Bevor man den oder die Experten in Anspruch nimmt, sollte ein Antragsformular für die Förderung der Beratung heruntergeladen, eingereicht und bestätigt sein, sonst gibt es keinen Zuschuss zu den Beratungskosten, die maximal 1.300 Euro betragen dürfen. Noch bevor die Breitenwirkung eintritt, wurde schlagartig zum 7. August die Förderhöhe von 80 auf 50 Prozent abgesenkt, „angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage“.

Auch die KfW-55-Förderung wurde damals über Nacht abgeschafft, weil der Topf leer war und die Kaufprämie für E-Mobile endete ebenso abrupt. So viel zur Einschätzung der Verlässlichkeit der versprochenen staatlichen Unterstützungen für die Umsetzung des GEG. Bei der Förderung gilt auch ein „Geschwindigkeitsbonus“, der zu einem schnellen Heizungsumbau anreizen soll. Die neue Heizungsanlage soll zu 30 Prozent gefördert werden. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, gibt es nochmals 30 Prozent dazu. Falls dann noch Geld da ist.

Der Fördertopf für Wärmepumpen wurde bereits verkleinert mit der Begründung, er werde ohnehin nicht ausgeschöpft. Ob er bei einer Trendwende beim Wärmepumpenabsatz wieder vergrößert wird, ist fraglich angesichts des ohnehin überforderten Staatshaushalts. Oft wird ein Vertrauensverlust in die Politik beklagt, Vertrauen ist aber schlicht nicht vorhanden und wäre auch unbegründet.

Es gibt Sonderregelungen, zum Beispiel bei Defekten an einer noch zugelassenen Heizung. Dann darf, nur für fünf Jahre, ein Ersatzgerät eingebaut werden.

Wer hat Handlungsbedarf? Die Städte und Kommunen jedenfalls mit der Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung. Die Zeit dafür ist knapper, als man denkt. Handeln müssen auch die Besitzer von Etagen-Gasheizungen. Nach Paragraf 71n GEG müssen sie bis zum 31. Dezember 2024 vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Daten aus dem Kehrbuch abfordern, damit Entscheidungen für den Umbau getroffen werden können. Gefragt sind Daten zur Art der Anlage, dem Alter, der Funktionstüchtigkeit und der Nennwärmeleistung. Diese Daten sind dann bis zum 30. September 2025 für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung zu stellen.

Nichts tun hilft nicht

Was passiert eigentlich, wenn sich Heizungsbesitzer künftig einfach totstellen, wie es einige bei der Erfassung der Daten zur neuen Grundsteuer auch taten? Dann drohen drakonische Strafen von bis zu 50.000 Euro. Die Zahlung befreit auch nicht vom Zwang der „65-Prozent-Erneuerbar“. Die Strafe kann wiederholt erhoben werden, bis die Heizung gesetzeskonform umgebaut oder erneuert wird. Jedenfalls theoretisch.

Wer kontrolliert den Zustand der Heizung? Die Schornsteinfeger sollen zur Heizungspolizei werden, das trifft zwar auf deren Widerstand, aber sichert die Arbeitsplätze, wenn künftig immer weniger Verbrennungsvorgänge eine Kontrolle des Abgassystems nötig machen. Die schwarzen Männer und Frauen haben schon heute das Zutrittsrecht. Sie sollen Verstöße gegen das GEG melden und die Einstellung der Wärmepumpen kontrollieren, zusätzlich zum Service durch die Heizungsfirmen. Wer das bezahlen soll, kann man sich denken.

Was kostet das, was bringt das?

Die Höhe der Aufwendungen zur Umsetzung des GEG, sowohl staatliche wie auch private, wird vom Habeck-Ministerium auf 130 Milliarden Euro bis 2030 geschätzt, vom mitregierenden FDP-Energiepolitiker Michael Kruse auf 620 Milliarden. Auch hier gibt es keine nachvollziehbaren Kalkulationen, es wird aus der Hüfte geschossen.

Wenn es so viel kostet, muss es doch eine erhebliche „Klimawirkung“ haben? Nach Angaben des BMWK wird die Ersparnis an CO2 bei 54 Millionen Tonnen liegen – bis 2030. Das sind zehn Prozent der jährlich emittierten Menge. Der Weiterbetrieb der zuletzt stillgelegten drei deutschen Kernkraftwerke hätte 20 bis 30 Millionen Tonnen gespart – jährlich. Zum Vergleich noch eine Zahl aus dem UBA: Ein Tempolimit 130 würde im Jahr 6,7 Millionen Tonnen vermeiden.

Dabei ist die Wärmepumpentechnologie durchaus empfehlenswert, aber sie ist auch Hochtechnologie. Das heißt, die Anlagen müssen für das jeweilige Haus korrekt projektiert, montiert und eingestellt werden, sonst werden sie schnell zum Stromfresser. Im Neubau mit geringen Wärmedurchgangswerten und Niedertemperaturheizung ist die Wärmepumpe eine gute Lösung. Aber auch hier liegt das Problem im Detail. Die oft beworbene und preiswerteste Variante ist die Luftwärmepumpe. Sie ist bei den Betriebskosten im Winter aber die teuerste und angesichts unkalkulierbar steigender Strompreise im Nachteil gegenüber einer Wasser- oder Sole-Anlage. Die erfordern natürlich eine wesentlich höhere Investition.

Entscheidend für die Effizienz und am Ende die Kosten einer Wärmepumpe ist der „Coefficient of Peformance“ (COP), der angibt, aus welcher Strommenge welche Wärmemenge produziert werden kann. Ein COP von vier bedeutet, dass aus einer eingesetzten Strommenge von einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme entstehen. Bei winterlichen Temperaturen kann der COP einer Luft-Wärmepumpe auf unter zwei absinken, vor allem, wenn im Haus keine Niedertemperaturheizung vorhanden ist und Vorlauftemperaturen von 50 Grad und mehr erreicht werden müssen. Dann braucht es einen rein elektrischen betriebenen Heizstab, auch muss die Luft-Wärmepumpe im kalten Winter zeitweise wegen Eisbildung außer Betrieb gehen. Das wird teuer und auch die Emissionen sind am Ende höher.

Eine moderne Gasbrennwertheizung emittiert etwa 180 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Wärme. Der Strommix im Winter übersteigt den Jahresdurchschnittswert der Emissionen von 370 Gramm deutlich, da die PV-Anlagen kaum produzieren und die höchsten Wärmelasten morgens und abends bei Dunkelheit auftreten. Luftwärmepumpen verursachen im Winter in der Gesamtbilanz mehr CO2 als eine moderne Gasheizung.

Dem Morgengrün entgegen

Nachdem nun das GEG das Land aufgeheizt hat und es jetzt wieder durch Vergessen abkühlt, geht der Blick in die Glaskugel zwecks möglicher Entwicklung der Umstände.

Die Bevölkerung wartet nicht nur beim Heizungswechsel ab, sondern auch beim Auto- und Möbelkauf, und bildet Rücklagen für schlechte Zeiten. Sie wird zunehmend störrisch, spätestens seit Minister Habeck öffentlich zugab, das GEG sei auch ein „Test“ gewesen, wie weit man mit den Zumutungen gehen kann. Die Leute im Land als Habecks Laborratten, um die Umsetzung seiner grünen Allmachtsfantasien auszutesten?

Es gibt Leute, von denen man sagt, was sie anfassen, wird zu Gold. Bei Minister Habeck verfestigt sich der Eindruck: Egal, was er anfasst, es misslingt. Nicht nur der E-Auto-Absatz bricht ein, auch der Wärmepumpenabsatz halbierte sich im ersten Halbjahr 2024. Die Baukonjunktur lahmt, aber gerade in Neubauten kommen verstärkt Wärmepumpen zum Einsatz. Auch die energetische Gebäudesanierung lahmt. Der Deportationsplan von Bauministerin Geywitz, die Städter aufs Land zu verfrachten, findet ebenfalls kein Echo.

Die abwartende Haltung der Bevölkerung ist auch durch die anstehenden Bundestagswahlen im September 2025 begründet. Man hofft auf die Korrektur des grünen Wegs. CDU-Chef Merz kündigte nach Verabschiedung des Gesetzes an, es nach einer Regierungsübernahme sofort rückgängig zu machen. Später ruderte er zurück und erwärmte sich für die „Wärmewende“. Er wird die Grünen brauchen und auch in der eigenen Partei scharren die Grünen der Klimaunion mit den Füßen.

Im Hintergrund arbeitet die EU an weiterer Bürokratisierung und will den „Gebäuderessourcenpass“ einführen, der den Energieausweis ablösen soll. In diesem Pass sollen spezifisch für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen zu Ressourcennutzung, „Klimawirkung“ und Kreislauffähigkeit der verbauten Materialien angegeben werden. Deutschland wird eine solche Verordnung in bewährter Weise korrekt umsetzen und wahrscheinlich auch verschärfen.

Was wird also passieren? Das GEG wird bleiben, aber vor allem hinsichtlich der Termine geändert werden müssen. Die Bedrohungslage für die Bevölkerung wird bestehen bleiben. War die selbstbewohnte Immobilie früher eine Form der Sicherheit fürs Alter, ist sie heute ein Risiko fürs Alter. Viele betagte Menschen werden sich einen Heizungsumbau, bei älteren Häusern meist verbunden mit energetischer Sanierung, nicht leisten können und wollen. Sie müssen ihre Immobilie dann mit hohem Abschlag verkaufen, denn die zwangsläufig anfallenden Kosten gehen auf den Käufer über.

Weitgehend ungeklärt ist die zukünftige Beheizung öffentlicher Gebäude, die nicht an einem Wärmenetz hängen. Sicherlich wird es für Staatsimmobilien umfangreiche Ausnahmeregelungen geben.

Guter Rat ist schwierig

Kann man in dieser Situation tatsächlich guten Gewissens Ratschläge geben? Von mehreren Energieberatern habe ich die Empfehlung vernommen, die vorhandene Heizung täglich zu streicheln und auf ein gutes Verhältnis zum Schornsteinfeger zu achten. Prinzipiell sei Abwarten zunächst keine falsche Entscheidung.

Das GEG gilt in vorliegender Form und die Uhr tickt weiter. Nichts deutet darauf hin, dass sich der lange Arm grüner Politik aus dem Heizungskeller zurückzieht.

PS: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.


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