Bisher war die ambulante Intensivpflege von der Umsatzsteuer gänzlich befreit. Gesellschaftlich macht es Sinn, diese Arbeit steuerlich zu begünstigen. Zum einen geht es darum, wehrlosen Menschen zu helfen. Zum anderen verhindert die ambulante Pflege eine Einweisung in ein Heim. Das käme die Gesellschaft noch teurer zu stehen und senkt die Lebensqualität der ohnehin Leidenden. Obendrein gibt es nicht genug Heimplätze für alle. Zumal sich die Heime in einer Pleitewelle befinden, wie TE erst jüngst wieder berichtete.
In dieser Situation geht Gesundheitsminister Karl Lauterbach hin und erhebt Umsatzsteuern auf Teile der ambulanten Intensivpflege. Das kommt erst durch Nachfragen heraus. Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk hat eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dazu ausgewertet. Nach der unterliegt die sogenannte Grundpflege künftig der Umsatzsteuer. Dazu gehören das Waschen und die Speisung der Bedürftigen. Nur noch die Pflege bei Behandlungen bleibt demnach von der Umsatzsteuer befreit.
Schon jetzt ist Pflege zu teuer. Die Beiträge für Bewohner und ihre Angehörigen steigen und steuern mittlerweile auf die Marke von 3000 Euro im Monat zu. Die Heime befinden sich in einer Pleitewelle. Und schon jetzt fehlt es an Plätzen. Nun verteuert Lauterbach noch die Pflege für die Menschen, die ihre Angehörigen zuhause versorgen. Das Geld der Angehörigen ist aber nicht weg. Es fließt in den hoffnungslos überschuldeten Haushalt des Finanzministers Christian Lindner (FDP).
Doch Lauterbachs Beschluss ist nicht nur finanzpolitisch unsinnig. Es schafft ein weiteres Problem, wie der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, sagt: „Das bedeutet einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die ambulanten Intensivpflegedienste und erschwert unnötig deren wertvolle Arbeit für rund 22.000 Patienten.“ Die Bundesregierung schaffe ein „Bürokratiemonster in der Pflege“.
Die Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes ist unter dem Aktenzeichen WD 4 – 3000 – 068/24 zu finden.