Am Sonntag, dem 1. September wird in Sachsen über die Zusammensetzung des neuen Landtags entschieden. Können Sie die Demoskopen schlagen? Wir haben TE-Leser gebeten, bei der Wahlwette mitzumachen.
So haben die Teilnehmer der TE-Wahlwette Sachsen bisher im Durchschnitt das Wahlergebnis des 1. September eingeschätzt.
Lägen sie richtig, könnte es einen Vierparteien-Landtag in Thüringen mit AfD, CDU, BSW und Linkspartei geben. Die SPD muss bei 5,2 nur noch wenig verlieren und wäre draußen wie Grüne und FDP.
Aber die Wahlwette läuft ja noch bis Sonntag. Sind Sie dabei?
Und für die Aktiven bei der Wahlbeobachtung und beim Auszählen hier noch ein paar Tipps von unserem Zählexperten:
Es gibt nicht nur Urnenwahlvorstände, sondern auch Briefwahlvorstände, ähnlich, aber nicht gleichartig besetzt wie Urnenwahlvorstände: In öffentlichen Gebäuden, oft Schulen, je nach Größe der Gemeinde ein bis viele Briefwahlvorstände.
Nicht erst am letzten Wahltag, am 1. September 2024, mit Schließung der Urnenwahllokale um 18.00 Uhr, beginnt ihre Arbeit, sondern schon Stunden vorher mit vorbereitenden Arbeiten für die eigentliche Stimmauszählung ab 18.00 Uhr.
Von den Gemeinden angelieferte, verschlossene rote Wahlbriefe können zurückgewiesen werden, nachdem sie geöffnet wurden und der Inhalt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (z. B. fehlenden Unterschriften auf den beiliegenden Wahlscheinen; Texte auf den Wahlscheinen, unverschlossene blaue Stimmzettelumschläge u.a.).
Die Stimmabgaben werden dadurch nicht ungültig, sondern sie haben formalrechtlich nicht stattgefunden. Statistisch verschwinden sie in der großen Zahl der Nichtwähler (als Differenz zwischen der Zahl der Wahlberechtigten und der Zahl der Wähler).
Aus den nicht zurückgewiesenen Wahlbriefen kommen die noch verschlossenen blauen Stimmzettelumschläge in verschlossene Urnen. Die werden erst ab 18.00 Uhr geöffnet. Dann werden die Umschläge geöffnet und die Stimmzettel entnommen. Erst dann erfolgt die Auszählung der Stimmen wie bei der Urnenwahl im Wahllokal.
Nicht nur das Stimmauszählen ab 18.00 Uhr ist öffentlich zugänglich, sondern auch die vorbereitenden Arbeiten davor. Amtlich vorgeschrieben ist sogar die öffentliche Bekanntmachung der Örtlichkeit der Briefwahlauszählungen. Dabei wird aber in der Regel der Hinweis vermieden, dass die Auszählungsvorbereitung – wie beschrieben – schon deutlich vor 18.00 Uhr beginnen muss. Die Folge: Meistens findet die Auszählung von Briefwahlstimmen ohne Öffentlichkeit statt.
Wenn sie als interessierter TE-Leser vorhaben, Wahlbeobachter zu sein, besuchen Sie bitte den „Tatort“ Briefwahlzählung schon deutlich vor 18.00 Uhr. Informieren Sie sich dann aber vorher, wie die Stimmauszählung ordnungsgemäß ablaufen müsste. Hinweis: Gehen Sie möglichst nicht allein. Haben Sie die Telefonnummer der für die Durchführung von Wahlen zuständigen Gemeindebehörde dabei.
Und, werte Leser, bitte machen Sie mit bei unseren Wahlwetten >>>