Das Magazin Compact darf vorerst wieder erscheinen. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hatte die Compact GmbH und alle Teilorganisationen mit Berufung auf das Vereinsrecht verboten. Das Vereinsrecht erlaubt es dem Innenministerium, Unternehmen, Vereine und andere Gruppierungen zu verbieten, die eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung gegen die Verfassung einnehmen.
Ulrich Vosgerau ist Teil des Anwälteteams, welches Compact vertritt. Gegenüber TE sagte er, es sei „erfreulich, dass es erfolgreich ausgegangen ist. Jedes andere Ergebnis wäre katastrophal gewesen.“ Er sei schon in den „Startlöchern“ gestanden, um einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht einzureichen.
„Dabei ist es aber schon sehr verwunderlich, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht klargestellt hat, dass es im geltenden Recht kein präventives Medienverbot gibt, sondern es scheint ein Medienverbot über das Vereinsrecht im Prinzip für möglich zu halten; es bezweifelt aber, dass die Compact GmbH ein Verein im Sinne von §2 Abs. 1. des Vereinsgesetzes ist.“
Medienverbote eigentlich kein Problem?
Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung, es habe „keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin“. Vosgerau kritisiert das: Denn „eigentlich ist eine Zensur, also das Verbot eines einzelnen Artikels, grundgesetzlich verboten. Ein derart einfaches Medienverbot läuft auf eine zehntausendfache Zensur hinaus, da zehntausende Artikel verboten werden.“ Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das bedeutet nicht, dass das Verbot von Compact endgültig vom Tisch ist. Darüber wird im Hauptsacheverfahren verhandelt, welches sich noch Jahre hinziehen kann. Auch billigt das Gericht Einschränkungen der Tätigkeiten von Compact. In der Pressemitteilung nennt es explizit „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“, die als „mildere Mittel“ in den Blick zu nehmen seien.
Schlappe für Faeser und Haldenwang
Nicht nur Nancy Faeser, auch Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang wird durch das Gericht bloßgestellt, denn „im übrigen bezweifelt es auch, dass die gesammelten Belege des Verfassungsschutzes [für eine aktiv-kämpferische Ablehnung des Rechtsstaats, Anm. d. Red.] ausreichend sind“, so Vosgerau.