Der Generalbundesanwalt hat Haftbefehl gegen den Ukrainer Wolodymyr Z. erlassen. Das hat die Medien-Gemeinschaft aus ARD, Zeit und Süddeutscher Zeitung gemeldet. Z. steht demnach unter dem Verdacht, an dem Anschlag auf die deutsche Nord-Stream-Pipeline am 26. September 2022 in der Ostsee beteiligt gewesen zu sein. Zwei weitere Ukrainer stehen laut dem Bericht ebenfalls unter Verdacht.
Der Verdächtige soll bereits seit Wochen der Generalbundesanwaltschaft bekannt gewesen sein. Der sei es aber über Wochen nicht gelungen, den Haftbefehl in Polen zu vollstrecken. Die so geschenkte Zeit hat Z. genutzt, um unterzutauchen. Die ihm geschenkte Zeit war demnach sogar so großzügig, dass der Gesuchte noch Gelgenheit genug hatte, mit Medien zu telefonieren und seine Unschuld zu beteuern.
Ob Z. wirklich an der Tat beteiligt war, lässt sich derzeit nicht seriös sagen. Auch nicht, ob die Spur in die Ukraine führt. Wäre dem aber so, gibt es viele, denen die Flucht des Gesuchten rechtkommen dürfte. In der Nato ebenso wie in der EU oder der Ampel: Deutschland leistet Milliardenbeiträge für die Ukraine. Inklusive der Versorgung von über einer Million ukrainischer Flüchtlinge, die zu Vierfünftel nicht arbeiten. Da käme ein Prozess ungelegen gegen einen ukrainischen Täter, der die Infrastruktur des Verbündeten in Klump gesprengt haben soll. Zumal eine solche Tat kaum die Folge eines Segeltörns von ein paar betrunkenen Privatleuten gewesen sein kann. Die technischen Anforderungen können nur durch die Hilfe von Militär und/oder Geheimdiensten erfüllt werden. Dazu passt, dass Präsident Joe Biden ein gutes halbes Jahr vor dem Anschlag verkündet hat, die USA wüssten, wie sie das Pipeline-Problem zu lösen hätten.