Tichys Einblick
Peinliche Niederlage für die Stadt

Correctiv-Affäre: Stadt Köln muss Teilnehmerin des Potsdam-Treffens weiterbeschäftigen

Die Kommune feuerte die Angestellte Simone Baum – offenbar, um „ein Zeichen zu setzen“. Jetzt darf sie zurück an den Arbeitsplatz, und erhält Gehaltsnachzahlung.

Simone Baum kommt in das Arbeitsgericht Köln

picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Für die Stadtverwaltung Köln endete die moralisierende Bestrafungsaktion gegen eine Mitarbeiterin mit einer peinlichen Niederlage – und erheblichen Kosten für die Stadtkasse. Kurz nach der Veröffentlichung der staatlich mitfinanzierten Plattform Correctiv über ein Treffen in Potsdam, bei dem es angeblich um einen „Geheimplan“ zur Massenvertreibung von Migranten ging, entließ die Stadt Köln eine Teilnehmerin: Simone Baum, stellvertretende Vorsitzende der Werteunion in NRW, und bis dahin kommunale Angestellte.

Baum war mehrere Jahrzehnte ohne Beanstandungen für die Stadt tätig gewesen; bei dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 trat sie nicht als Referentin auf, sondern blieb lediglich Zuhörerin. Trotzdem feuerte die Kölner Stadtverwaltung die Mitarbeiterin fristlos, und stützte sich dabei auf die Behauptungen von Correctiv über den angeblichen Inhalt des Treffens. Eine Weiterbeschäftigung, so die Begründung, sei für die Stadt „unzumutbar“.

Baum fügte sich nicht, sondern klagte gegen den Hinauswurf – mit Erfolg. Das Arbeitsgericht Köln verwarf die Kündigung als rechtswidrig (Aktenzeichen 17 Ca 543/24). In dem Urteil, das TE vorliegt, hieß es, selbst wenn sich das Treffen in Potsdam so zugetragen hätte, wie von Correctiv beschrieben, bestünde kein Kündigungsgrund. Vor wenigen Tagen entschied die Stadtverwaltung Köln, nicht in die zweite Instanz zu ziehen, sondern das Urteil zu akzeptieren. Baum darf an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, und erhält das ihr seit der Kündigung entgangene Gehalt vollständig nachgezahlt.

Auch in der höheren Instanz hätte das Urteil nach ständiger Rechtsprechung Bestand gehabt – denn anders als bei Beamten und leitenden Angestellten stellen legale Betätigungen außerhalb der Arbeitszeit für einfache Beschäftigte generell keinen Kündigungsgrund dar. Diese Rechtslage dürfte auch in der von der Stadtverwaltung Köln mit der Prozessführung beauftragten Anwaltskanzlei bekannt gewesen sein. Dafür, dass die Kommune trotzdem die Kündigung aussprach und es auf ein arbeitsrechtliches Verfahren ankommen ließ, gaben offenbar politische Gründe den Ausschlag.

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