Auch wenn es mit dem Bildungsniveau und mit der Rhetorik nicht immer so recht klappen will, eines beherrscht Deutschlands weltweit zwecklos und alles andere als „grün“ herumreisende Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hervorragend: Spielchen hinten rum und moralische Doppelstandards.
Jüngstes Beispiel solcher „Politik“ waren ihre Tricksereien bei der massenhaften, ungeprüften und großzügigen Vergabe von Visa für angeblich verfolgte Afghanen. Da wollte sie sich – so eine innerministerielle Anmerkung ihrerseits – gar öffentlich skandalisierend mit Innenministerin Faeser (SPD) anlegen.
Gängige Beispiele: Baerbock mag zwar schon mindestens achtmal seit dem Massaker vom 7. Oktober 2023 in Israel und im Palästinenser Streifen gewesen sein und die überaus Besorgte gegeben haben. In der UNO aber enthalten sich die deutschen Vertreter bei Abstimmungen in Sachen Israel/Palästina gerne auf Geheiß aus Berlin oder stimmen gar zusammen mit den arabischen Staaten gegen Israel. Neu ist das allerdings nicht, das geschah schon zu Merkels Zeiten so.
Dass Baerbock auf „klimaneutrales“ Reisen machen wollte? Was juckt mich mein Geschwätz von gestern? Ob ein Flug auf die 15.000-Kilometer entfernten Fidschi-Inseln oder ein 180-Kilometer-Flug von Frankfurt/Main nach Luxemburg: Wenn man sich qua Amt feudalisiert fühlt, geht das alles. Dann steht einem das zu. Inklusive Visagistin, die den Steuerzahler pro Jahr 136.500 Euro kostet. Weil man sonst ja wie ein „Totengräber“ aussähe.
Mittlerweile scheint Baerbock vor lauter Kraft nicht mehr gehen zu können. Soeben hat sie dem „Versprechen“ von Scholz (wenn es denn ernst gemeint ist), man müsse mehr nach Syrien und Afghanistan abschieben, öffentlich widersprochen.
Baerbocks neueste Entlarvung
Im Vorfeld der Bundestagswahl vom September 2021 hatte „Kanzlerkandidatin“ Baerbock noch die „sofortige Freilassung“ des Wikileaks-Gründers Julian Assange gefordert. Kaum Außenministerin, hielt sie sich hier nicht nur bedeckt, sondern agierte offenbar hintenrum. Das belegen exklusiv bekanntgewordene Dokumente, wie die Berliner Zeitung berichtet (Bezahlschranke).
Gut 14 Jahre lang war Assange in London bzw. zuvor in der Londoner Botschaft Ecuadors auf Antrag der USA eingesperrt gewesen, weil er amerikanische Kriegsverbrechen aufgedeckt hatte. Seiner Freilassung waren ein wirres juristisches und politisches Tauziehen vorausgegangen. Am 26. Juni kam er als freier Mann wieder nach Australien.
Die nun der „Berliner Zeitung“ vorliegenden Dokumente belegen, dass Baerbocks Ministerium offenbar die Rechtsposition des Wikileaks-Gründers geschwächt hat. Die „Berliner Zeitung“ schreibt, Baerbock habe die Freilassung Assanges eher hintertrieben. Erst einmal ließ sie sagen, man habe „keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet“, hieß es immer wieder aus ihrem Haus.
Dann beantragte der EU-Abgeordnete Fabio De Masi (vormals Partei „Die Linke“, aktuell BSW) im August 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) „jedwede interne Kommunikation innerhalb des Auswärtigen Amtes, die sich auf die Auslieferung von Julian Assange und/oder die Positionierung des Auswärtigen Amtes bzw. der Außenministerin Annalena Baerbock zur Auslieferung von Julian Assange bezieht“. Erst nach mehreren Monaten und einer Untätigkeitsklage wurden ihm diese Dokumente zugestellt, die nun der „Berliner Zeitung“ vorliegen.
Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente enthalten brisante Informationen über die rechtliche Bewertung der Freilassung Assanges durch das Auswärtige Amt. In einer internen Mail zwischen Mitarbeitern des Ministeriums vom 28. Juni 2022 wird festgestellt, dass es für Assange im Falle eines Prozesses vor einem US-Gericht von Vorteil wäre, als Journalist anerkannt zu werden. Dies würde seine Chancen auf Freilassung erhöhen.
Aus einer E-Mail vom 3. Mai 2023 geht jedoch hervor, dass das Auswärtige Amt die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, drängte, genau dies nicht zu tun. Konkret diskutierten Baerbocks Mitarbeiter, wie sich die Menschenrechtsbeauftragte zum Tag der Pressefreiheit äußern solle. In der besagten Nachricht ist von einem „konstruktiven Austausch“ die Rede, der zu einem „Wording“ geführt habe, das „vermeidet, Assange als Journalisten zu bezeichnen“. Obwohl das Auswärtige Amt also wusste, wie wichtig die Bezeichnung „Journalist“ für die Freilassung Assanges war, sollte diese Formulierung vermieden werden.
Für Fabio De Masi zeigt das Verhalten des Auswärtigen Amtes, „dass die vermeintlich moralische Außenpolitik von Frau Baerbock nur vorgetäuscht ist“, wie er der Berliner Zeitung sagte. Auch bei der Außenministerin gehe es „um Interessen und Duckmäusertum gegenüber den USA“.
Das Auswärtige Amt äußerte sich auf Anfrage der Berliner Zeitung nicht direkt zu den Vorwürfen. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass die Haltung der Bundesregierung zum Fall Julian Assange klar sei. „Sowohl gegenüber unseren Partnern in den USA und im Vereinigten Königreich als auch öffentlich haben wir mehrfach deutlich gemacht, dass der Fall grundsätzliche Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit aufwirft und es hierbei Diskrepanzen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis in den USA gibt.“ Dass Ende Juni eine Lösung im Fall Assange gefunden wurde, sei von der Bundesregierung klar begrüßt worden.
Fabio De Masi hat Recht: „Die Grünen sind Weltmeister in Doppelmoral!“ Dem ist nichts hinzuzufügen.