So einfach ist es, auf einen deutschen Flughafen zu kommen: Mit Bolzenschneider ein Loch in den Zaun, reinsteigen – und fertig. Schon kann man auf das Flugfeld. Im Innenbereich kann man sich frei bewegen. Mit einer Überwachung, geschweige denn einem Vorstoß von Sicherheitsleuten ist nicht zu rechnen.
Dies demonstrierten Klimaextremisten jetzt auch beim größten deutschen Flughafen Frankfurt/Main. Folge: Rund 170 Flüge mussten gecancelt werden, mehr als 10.000 Passagiere waren am frühen Morgen betroffen. Flugzeuge, darunter viele aus aller Welt ankommende große Maschinen, mussten umgeleitet werden und verursachten auch zusätzlichen Kerosinverbrauch. Der Umlauf der Maschinen wurde massiv gestört – ebenfalls mit erheblichen zusätzlichen Flügen, Kerosinverbrauch und Kosten.
Acht Kriminelle wurden festgenommen, so der Flughafensprecher – und vermutlich am gleichen Tag wieder freigelassen.
Es gehe nicht, lückenlos und konsequent zu überwachen, meinte Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei gegenüber der Bild-Zeitung. Andere Länder zeigen jedoch, dass es geht. Das komplexe Regelwerk der Luftsicherheit verlangt dies sogar – nach vielen blutigen Attentaten in der Vergangenheit nicht ohne Grund. Die Berliner Ampelregierung mit der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser verstößt gegen internationale Verpflichtungen.
Roßkopf fällt nichts anderes ein, als nach einer Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes zu rufen. Vorschriften und Regeln sind vorhanden – die Berliner Ampel ist nur unfähig, sie anzuwenden. Oder will sie nicht anwenden. Rufe nach höheren Strafen gehen am Thema vorbei. Klimakleber werden meist zu harmlosen Geldstrafen verurteilt. Grüngefärbte Richter belassen es in der Regel bei harmlosen Geldstrafen, die das finanzstarke Unternehmen »Letzte Generation« aus der Portokasse bezahlt.
Nach München, Hamburg und Sylt im vergangenen Jahr nun Köln und Frankfurt. Faeser, als Chefin der zuständigen Behörde, scheint die Brisanz dieser „Aktionen“ nicht zu verstehen oder mit Rücksicht auf die „Klima:Innenkleber“ nicht verstehen zu wollen: Das sind keine harmlosen Streiche von irgendwelchen »Aktivisten«, wie sie von Medien wohlwollend schönfärberisch bezeichnet werden.
»Diese Aktionen sind gefährlich, dumm und kriminell. Wer Landebahnen blockiert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben, sondern gefährdet auch andere und schadet allen Reisenden. Diese Taten müssen strenger geahndet werden. Wir haben empfindliche Freiheitsstrafen vorgeschlagen«, so Faeser lapidar – als ob sie selbst nichts damit zu tun hätte.
Die Strafen sind bereits hoch. Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr sind strafrechtlich sehr wohl definiert. In § 315 des Strafgesetzbuches über gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr heißt es deutlich:
Wer die Sicherheit des Schienen-, Bahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet,
- falsche Zeichen oder Signale gibt oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimm
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Doch die strafrechtliche Seite ist nur eine Dimension: Diese „Aktivisten“ zeigen potenziellen Terroristen, wie leicht es ist, in den kritischen Bereich von Flughäfen vorzudringen und etwa Sprengsätze in Flugzeuge zu schmuggeln. Die verfügen über vielfältige Klappen und Versteckmöglichkeiten, um heimlich Sprengstoffladungen anzubringen. Zur Erinnerung: im Fall des Attentates auf die 747 bei Lockerbie reichte eine Ladung in der Größe eines Kofferradios.
Der Verzicht auf eine erneute Sicherheitsüberprüfung beim Umsteigen bei innereuropäischen Flügen, die sogenannte One-Stop-Security, kann nur funktionieren, wenn das Sicherheitsniveau an allen europäischen Flughäfen einheitlich ist. Und dies so zeigen diese Ereignisse, ist bei deutschen Flughäfen nicht der Fall.
Innenministerin Faeser hätte die Pflicht gehabt, nicht nur die erheblichen Mängel an den betroffenen Flughäfen beseitigen zu lassen, sondern auch alle anderen Flughäfen dahingehend zu überprüfen. Stattdessen verschob sie die Verantwortung auf die Flughäfen. Diese sind zwar für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen aus dem Flughafensicherheitsplan verantwortlich, der jedoch ist von der zuständigen Behörde, dem Innenministerium, zu genehmigen und bei der Entdeckung von Sicherheitslücken anzupassen.
Regelmäßige unangekündigte Flughafensicherheitsinspektionen sind zudem nach der EU-Qualitätskontrollverordnung im Rahmen der Flugsicherheit durchzuführen. Ob das Bundesinnenministerium seine Tätigkeit dabei an Landesbehörden delegiert oder nicht, ist irrelevant, verantwortlich im Sinne des EU-Rechts ist Faeser.
Fakt ist – das System funktioniert nicht, Faeser bricht die EU-Gesetzgebung. Die Mitgliedstaaten sind in einem solchen Fall gehalten, aus Deutschland ankommende Passagiere wie Passagiere aus Drittstaaten zu behandeln und beim Umsteigen erneut einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Tun sie dies nicht, dann verletzen sie damit selbst die EU-Vorschriften.
Sollte die EU nicht unverzüglich reagieren – die US-Sicherheitsbehörden werden es mit Sicherheit tun. Die EU setzt sich bei der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt ICAO für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen gerade in der Dritten Welt ein und finanziert sogenanntes „Capacity Building“. Ihre Glaubwürdigkeit leidet allerdings extrem, wenn sie selbst einmal nicht in der Lage ist, ihre eigenen Vorschriften in allen ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Frau Faeser sollte die persönlichen Konsequenzen ziehen. Sie hat das Ministerium und die Sicherheit nicht im Griff. Der »Kampf gegen Rechts« hat offenbar sämtliche Kraft gekostet.