Ein Kurzstreckenflug kommt eben selten allein, sondern macht weitere notwendig. Die Außenministerin war nach dem Deutschland-Spiel gegen die Schweiz am 23. Juni trotz der kurzen Entfernung (rund 180 Autokilometer) mit einem A321 der Flugbereitschaft nach Luxemburg geflogen. Wegen des von den Grünen so verteidigten Nachtflugverbots war eine Sondergenehmigung nötig, die es für die Ministerin selbstverständlich gab.
Nachdem Kritik an dem 30-Minuten-Flug laut geworden war, hatte ihr Ministerium mitgeteilt, der A321 habe ohnehin als Ersatzmaschine für den Bundeskanzler bereitgestanden, deswegen sei der Flug möglich gewesen. Zudem sei Baerbock von Luxemburg am 24. Juni direkt weiter nach Israel gereist. Also alles in Ordnung? Jetzt zeigt sich, dass die Antwort des Auswärtigen Amts die Wirklichkeit kunstvoll verschleiert.
Denn der nächtliche Trip nach Luxemburg löste zwei weitere Flüge des A321 aus: Nachdem Baerbock in Luxemburg angekommen war, flog der Flieger zur Basis ins 155 Kilometer nahe Köln zurück. Kurzstrecken per Auto sind ja auch einer Crew nicht zumutbar, zumal die Crew ihre zulässige Flugstundenzahl erreicht hatte und wechseln musste. Am folgenden Morgen startete der Jet dann wieder mit frischer Mannschaft von Köln nach Luxemburg.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, man habe keinen Einfluss auf die technische Flugplanung der Regierungsjets. Die Ministerin selbst habe von dem Hin und Her des A321 nichts mitbekommen. Aus dem ursprünglichen Kurzstreckenflug wurden also insgesamt drei geworden. Nur gut, dass Baerbock das nicht mitbekommen haben will. Vermutlich hätte sie kurz nachgerechnet und wäre zu dem Baerbock-logischen Ergebnis gekommen, dass drei mal 180 Kilometer ja auch eine lange Strecke ergibt, die ein Flugzeug rechtfertigt.