Die DSGVO und der Checklisten- und Dokumentations-Wahn

Das Problem des jetzigen Datenschutzes ist nicht, dass es zu wenig Gesetze gibt. Es ist die Rechtlosigkeit des Individuums, weil es sich gegen die Konzerne im aktuellen Rechtssystem faktisch nicht durchsetzen kann. Wer das mit Sammelklagen und festen Schadensersatzsummen ändert, stellt den Datenschutz wieder vom Kopf auf die Füße. Dafür müsste man aber marktwirtschaftlich und unbürokratisch denken.

Wenn man sich zu einem Thema im öffentlichen Raum äußert, muss man sich erst einmal positionieren, weil sonst sowieso nach nur 2 Zeilen „Schublade auf – Schublade zu“ gemacht wird. Betreutes Denken ist ja auch viel einfacher.

Datenschutz ist eminent wichtig

Ich bin von der ursprünglichen, akademischen Ausbildung her Informatiker und solange ich denken kann, Verfechter eines starken Datenschutzes – auch weil mir klar ist, was mit Daten gemacht werden kann und dass die Steuerung von Menschenmassen sehr wohl möglich ist. Hätte Gustave Le Bon auch nur ansatzweise geahnt, was heute technologisch möglich ist, hätte er sein berühmtes Werk „Die Psychologie der Massen“ wohl noch einmal verschärft.

Deshalb hatte ich nie einen Account bei Facebook und lehne persönlich Zuckerbergs Geschäftsmodell als manipulativ, aus tiefstem Herzen ab. Warum Menschen sich freiwillig, nur für die Verheißung des „Kostenlosen“, selber zum Produkt machen lassen, entzieht sich meinem Horizont. Und wenn ich Berichte wie diesen über die totale Kontrolle in China lese, läuft es mir kalt den Rücken herunter.

Und nicht zuletzt bin ich mit meinem Blog ja auch „Kleinunternehmer“ und ärgere mich fast täglich über den Müll, mit dem meine Mailbox via offensichtlich missbrauchter und geklauter Mail-Adressen zugeschüttet wird – oft auch von durchaus namhaften Unternehmen, die einen „Opt-In“ behaupten der nie stattgefunden hat und beim „Opt-Out“ meinerseits nicht reagieren oder – noch schlimmer – den gar nicht anbieten. Ich habe mir schon ernsthaft überlegt, ob ich mir nicht selber einen „Abmahnanwalt“ zulegen soll, mit denen ich diesen „Blutegeln“ in einer Form von Notwehr Paroli bieten kann.

Insofern braucht mich niemand vom Sinn des Datenschutzes überzeugen und eigentlich müsste ich mich auf die neue DSGVO dann freuen.

Regulierung mit Dokumentations- und Checklisten-Wahn ist ein bürokratischer Irrweg

Aber weit gefehlt, nicht den Wunsch den Datenschutz zu verschärfen, sondern die Methodik wie dabei wieder mit Checklisten, Betriebs-Beauftragten, Dokumentationslisten und Einwilligungshäkchen operiert wird, halte ich persönlich für verfehlt, von zutiefst bürokratischem Geiste und schon jetzt gescheitert!

Der ganze Ansatz erinnert mich stark an den Ansatz bei der Regulierung der Finanzindustrie, der unter Überschriften wie „Mifid“ nach meinem Eindruck ebenso von endlosen Papiermengen und bürokratischem Dokumentationsaufwand geprägt ist, von dem beim schützenswerten Endkunden wenig bzw. Nachteile und Papiermengen ankommen, die man nur genervt wegklickt.

Aber noch schlimmer, nicht jeder ist Informatiker wie ich und kann mit den Anforderungen umgehen. Der Artikel Datenschutzregeln versetzen Mittelständler in Panik beschreibt sehr schön, was da gerade abgeht, auch wenn ein Teil davon nun selber schuld ist, weil man viel zu lange gewartet hat. Trotzdem bleibt es doch Faktum, dass ein massiver bürokratischer Aufwand über Firmen ausgekippt wird, der in einer Reihe von Fällen für die Kunden ohne Relevanz ist und nur Frust und Kosten verursacht.

Um Amazon und Facebook zu treffen, erschlägt man als Kollateralschaden Millionen Betriebe

Man kann es auch verkürzt sagen, um Amazon und Facebook zu treffen, „erschlägt“ man als Kollateralschaden der DSGVO, tausende Betriebe.

Stellen wir uns doch den erfolgreichen Handwerksbetrieb vor, dessen knorriger aber fachlich hochkompetenter Inhaber seine Website hat von Dienstleistern programmieren lassen und ansonsten selber von Computern keine Ahnung hat bzw. bei der Frage eines IT-Technikers im Support, was denn auf seinem Bildschirm sei, mit „eine Vase“ antworten würde. Dieser Betrieb ist mit den Anforderungen der DSGVO völlig überfordert, selbst wenn diese objektiv von ihm gar nicht viel abverlangt. Aber um das zu erkennen, muss man sich ja erst einmal einarbeiten und das alles verstehen. Und all der Aufwand, den dieser Handwerker nun zeit- und kostenintensiv betreiben muss, ist für die Kunden des Betriebs völlig nutzlos und ohne Belang, weil ohne jede Auswirkung auf sie.

Ein Förderprogramm ist es dagegen mal wieder für Rechtsanwälte. Einerseits für die, die die Firmen im Dschungel der DSGVO beraten, anderseits für die Abmahnindustrie, die wieder neue Lücken zur Verfügung hat, um sich erneut einen goldenen Hintern zu verdienen.

Nun ist die neue DSGVO keineswegs nur schlecht, es ist ein riesiges Werk, das auch für mich sinnvolle Ansätze beinhaltet und wenn man sich bisher strikt an das BDSG gehalten hat, ist das Delta gar nicht so riesig. Trotzdem sind die sinnvollen Teile wie deutlich erhöhte Strafen bei Verstoß, nach meinem Eindruck von einem bürokratischen, papierproduzierenden Ansatz verkleistert, der so typisch für bürokratisches Denken ist.

Wie es auch anders geht, zeigen uns andere Rechtsbereiche

Dass dieser von Checklisten und Dokumentationen überfrachtete Regulierungs-Ansatz keineswegs alternativlos ist, zeigen uns andere Rechtsbereiche. Denn die Problematik ist in anderen Rechtsbereichen durchaus vergleichbar zum Datenschutz, auch dort passiert in den Unternehmen viel, an dem der Staat ein Interesse hat, dass es rechtskonform abgewickelt wird.

In vielen Rechtsbereichen gibt es aber keine Einwilligungshäkchen an jeder Ecke, es gibt keine „Beauftragte“ in den Unternehmen – obwohl Vorsicht, vielleicht wecke ich hier schlafende Hunde und das Thema „Compliance“ geht ja auch schon in diese Richtung – und es müssen auch keine Berge an Dokumentationspapier erzeugt werden.

Im Kern ist es in vielen Bereichen recht einfach, es gibt Gesetze die zu beachten sind und bei Verstoß gibt es auf der strafrechtlichen Seite eine Geldbuße oder den kostenlosen Zwangs-Aufenthalt in einem staatlichen „Hotel“. Oder eben alternativ auf der zivilrechtlichen Seite, Schadensersatzzahlungen.

Ein Vorschlag, unbürokratisch heran zu gehen

Was spräche eigentlich mal gegen folgenden, pragmatischen Ansatz:
Erstens, es werden fokussiert auf den Datenschutz endlich richtige Sammelklagen von Verbrauchern gegen Unternehmen erlaubt, man muss sich also nicht mehr alleine mit Facebook und Co. auseinander setzen.

Zweitens, wenn uns ein Unternehmen etwas sendet oder wir bemerken, dass unsere Daten gebraucht werden, ist das Unternehmen in der Nachweispflicht, dass es diese rechtmäßig und zweckgebunden verarbeitet – „Opt-In“ Zwang also, auch was den konkreten Verarbeitungszweck angeht.

Drittens, werden die Schadensersatzsummen an Kunden für einen einzelnen, einfachen Verstoß gesetzlich normiert, Größenordnung beispielsweise 100€ pro Einzelfall. Der Schaden muss dabei vom Kunden nicht mehr nachgewiesen werden, sondern gilt pauschal als abgegolten, falls das Unternehmen den Nachweis nicht führen kann, dass es die Kundendaten rechtmäßig verarbeitet hat.

Das sind die drei Grundpfeiler. Keine Papierberge, keine vorgegebenen Beauftragten, keine Checklisten, keine endlose juristische Fummelei um Formulierungen. Die Macht der Verbraucher wird durch Sammelklagen in diesem Sektor gestärkt, die Nachweispflicht des zweckgebundenen Umgangs liegt auf Seiten der Unternehmen und der Schadensersatz ergibt sich automatisch, wenn der Nachweis der rechtmäßigen Nutzung vor Gericht vom Unternehmen nicht erbracht werden kann. In schweren Fällen mit Vorsatz, dann kann sich wie bisher auch, die Staatsanwaltschaft strafrechtlich einschalten.

Wohin das führen könnte …

Facebook und Google hätten aus reinem Selbstschutz und aus Eigenentscheidung immer noch eigene Datenschutzbeauftragte und spezialisierte Abteilungen und Prozesse, weil das wirtschaftliche Risiko für sie viel zu groß wäre.

Der genannte knorrige Handwerker aber, würde sich gar nicht darum kümmern und das wäre auch genau richtig so, im übrigen ist es seine Entscheidung, ob er das rechtliche Restrisiko gehen will. Die Mehrzahl der Kleinunternehmen, die sowie sauber arbeiten und mit Kundendaten kein Geschäft machen, sondern damit nur Rechnungen schreiben und eigene Kunden anschreiben, wären nicht betroffen.
Facebook, die einen Cambridge Analytica Skandal zulässt, hätte aber ein ernstes Problem, denn 87 Millionen mal 100€ sind potentiell 8,7 Milliarden € Bußgeld, das lässt auch Zuckerberg erschreckt zucken. Und die Abmahnindustrie hätte nichts Neues abzumahnen. Wie schade.

Nun kann man an dem Grundansatz des obigen Konzepts im Detail feilen, es geht auch nicht um das Detail, sondern um das Prinzip, anders an die Problematik heran zu gehen. Nicht kompliziert und dirigistisch von hinten durch die Brust ins Auge sondern einfach sicherzustellen, dass ein Vergehen im Bereich Datenschutz für die Täter wirtschaftlich zu riskant ist. Genau das ist es nämlich heute nicht.
Der Unterschied im Ansatz – Bürokratie versus Marktwirtschaft

Erkennen Sie den Unterschied im Ansatz?

Das Eine ist ein bürokratischer, dirigistischer Ansatz. Durch Vorgaben, Beauftragte, Checklisten und Dokumentationspflichten, versucht man schon im Vorfeld die Gefahr eines Verstoßes gegen den Datenschutz zu verhindern.
Im Ergebnis leiden darunter die kleinen Unternehmen, die sich beim Thema in der Regel sowieso nichts zuschulden kommen lassen. Die großen Googles und Facebooks und spezialisierten Datenhändler aber, machen mit ihren riesigen Rechtsabteilungen weiter wie bisher, im Zweifel wird allerlei angepasst oder der Firmensitz gewechselt.

Das Andere ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz, in dem das wirtschaftliche Risiko mit Daten Schindluder zu betreiben, deutlich erhöht wird. All die gängelnden gesetzlichen Vorgaben im bürokratischen Geiste, wie man Datenschutz intern zu organisieren hat, braucht es dafür überhaupt nicht. Diese sind schlicht nutzlos und für den Shredder.

Im Ergebnis können sich die kleinen Unternehmen, die schon immer sauber mit den Daten ihrer Kunden arbeiten, beruhigt zurück lehnen. Und die großen Googles und Facebooks, bei denen der Kunde zum Produkt gemacht wird, müssen ihre Geschäftsmodelle überdenken, weil das wirtschaftliche Risiko zu groß wird.
Was glauben Sie wohl, welcher Ansatz mehr Erfolgschancen hat, nachhaltig den Datenschutz zu verbessern?

Fazit

Ich kann es auch anders sagen. Das Problem des jetzigen Datenschutz ist nicht, dass es zu wenig Gesetze gibt. Es ist die Rechtlosigkeit des Individuums, weil es sich gegen die großen Konzerne im aktuellen Rechtssystem faktisch nicht durchsetzen kann.

Wer das mit Sammelklagen und festen Schadensersatzsummen ändert, stellt den Datenschutz wieder vom Kopf auf die Füße. Dafür müsste man aber marktwirtschaftlich und unbürokratisch denken.

Ihr Michael Schulte (Hari)

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Kommentare ( 19 )

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19 Comments
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horrex
6 Jahre her

Auch an diesem Beispiel zeigt sich Eines:
Es wird in Brüssel (+ selbstverständlich Berlin) das betrieben
was ich mit „Als-ob-Politik“ bezeichne. –
Probleme (hier Datenschutz) werden nicht gelöst, sondern es werden von äusserst Mittelmässigen) Maßnahmen getroffen die in den Augen von Lieschen Müller diesen ANSCHEIN erwecken. Mit Aktionismus (siehe auch Gurken und Bananen) der ANSCHEIN erweckt man KÜMMERE sich. –
Die WIRKLICHEN (weit größeren noch) Probleme aber werden garnicht angepackt.
Sie werden eher per „ziemlich zweifelhafter Maßnahmen“ plus viel Geld das man zum großen Teil garnicht hat in die Zukunft verschoben. –

Berndi
6 Jahre her

Wann wurde noch dieser Cookie-Wahnsinn eingeführt?
Seitdem weiß jeder, dass da welche sind. Weiter lesen will das keiner, aber dauernd diese blöden Banner wegklicken. Wem hat das nun geholfen?

baucis
6 Jahre her

Ihr Wort in Gottes Ohr…….und nur dort. Unser Despotismus des imperium paternale fördert und ist selbst Bürokratie. In deren Windungen und Verwachsungen kann man verstecken und verschwinden lassen……..zuvorderst die res publica und jegliche Verantwortung und Verantwortlichkeit. Außerdem sorgt der immer weiter schwellende Wasserkopf für paternale Diener, sowie das Ersticken jeglichen freien Handelns……das Ziel des Paternalismus.

M.E.S.
6 Jahre her

Die DSGVO ist ein weiteres juristisches Monster aus Brüssel, das, zu Ende gedacht noch manche unangenehme Überraschung auf Lager haben wird. Wer Daten personenbezogene Daten speichert muss ja den betroffenen Personen interne Prozesse zusichern, beispielsweise, was mit den Daten geschieht oder nicht geschieht. Das können die betroffenen Personen aber nicht nachprüfen. In der Konsequenz juristischer Hirnwindungen bedeutet das in Klagefällen ggf. Beschlagnahmung von Rechnern, mit der Konsequenz, dass Geschäftsbetriebe dicht machen müssen. Wer das vermeiden will sucht sich einen Unterlieferanten außerhalb des exekutiven Zugriffs der deutschen Justiz, schließt mit diesem einen DSGVO-konformen Vertrag und hat im Land nur noch Terminals.… Mehr

Stefan Tanzer
6 Jahre her

Der eigentliche Witz ist doch, das sich Amazon und Facebook sehr elegant aus der Affäre ziehen werden, während etliche Klein – und mittelständische Betriebe kaum die ganzen Verordnungen umsetzen können. Einerseits fehlt es schlicht an Erfahrungswerten und Know-How, andererseits ist Vieles interpretierbar und keineswegs eindeutig. Diese Rechtsunsicherheit wird die Abmahnindustrie befeuern wie kein anderes Konjunkturprogramm. Andererseits etwa wird es gerade viele unabhängige Journalisten und Blogger treffen, die keine großartige Lobby hinter sich haben und privat und unbegrenzt haften müssen. Die Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit ist in akuter Gefahr, wenn – mit Hinblick auf angeblichen „Datenschutz“ – kritische Beiträge und Fotos abgemahnt… Mehr

Fala
6 Jahre her

Mich stören zusätzlich noch zwei Punkte: 1. Die DSGVO ist Ende 2016 in Kraft getreten. Im Vorfeld kann ich mich an keine öffentliche Diskussion dazu erinnern – was aber natürlich auch an mir liegen kann. Generell kann ich mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass in Brüssel vieles unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wird. 2. Neben der DSGVO gilt ja nach wie vor auch das BDSG und auch zahlreiche weitere Gesetze – wie etwa die Abgabenordnung – enthalten jetzt zahlreiche neue Regelungen, die man nur im Kontext mit der DSGVO verstehen und anwenden kann. Wie das der Rechtsanwendung zuträglich… Mehr

LaLicorne
6 Jahre her

So abwegig die Verordnung auch ist, sollte man den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten. Wer soll denn in der Praxis prüfen wollen, ob in Ihren physischen oder von mir aus auch digitalen Ordnern irgendwelche alten Kundendaten gespeichert sind, die im normalen Geschäft anfallen? Selbst wenn jemand gezielt danach fragen sollte (und dazu berechtigt sein sollte), kann man sich überlegen, wie man damit umgeht. Hauptsache, man gibt den Abmahnern nicht bereits auf der Website Anlass für ihre widerliche Spitzelaktivität…Wenn der Kunde selbst Auskunft will, ist das ja kein Problem, ihm die gewünschte und ihm zustehende Transparenz zu geben.

honky tonk
6 Jahre her

Kafkaeske Alpträume werden wahr.Wo bleibt der Widerstand gegen diese Knebelung der Marktwirtschaft?
Die Geisteshaltung die hinter diesem Ansatz der Wirtschaftslenkung steckt scheint heutzutage die allgemein(in der Politik) übliche zu sein.Bei mir erzeugt dieses Denken nur noch Übelkeit.

Kassandra
6 Jahre her

Was ist eigentlich mit all den Daten, die die GEZ bei den Einwohnermeldeämtern noch am 6. Mai abgegriffen hat und die jetzt angeblich dort als einziger Stelle in Deutschland gesammelt Auskunft über jeden, der in Deutschland gemeldet ist, geben?

Berndi
6 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Man werfe einen Blick auf den Kontoauszug.

Sonni
6 Jahre her

Vielen Dank für Ihren Artikel. Tatsächlich bin ich zur Zeit kurz vor dem Verzweifeln, da ich mit der Datenschutzüberarbeitung für meine kleine Website total überfordert bin. Genau genommen hätte ich von dem ganzen Murks gar nichts mitbekommen, wenn nicht jetzt die Presse so ausdrücklich überall darauf hinweisen würde. Mein Schwiegersohn hat mich darauf aufmerksam gemacht und hilft mir, mich vor Abmahnanwälten zu schützen bzw. den „neuen“ Datenschutzvorschriften Rechnung zu tragen.
Meine erste Handlung bestand darin, mein Gästebuch zu löschen, es erschien mir als die leichteste Konsequenz, finanziellen Schaden abzuwenden. Traurig.

LaLicorne
6 Jahre her
Antworten an  Sonni

Die erste undeinfachste (wenn auch vielleicht nicht perfekte) Maßnahme ist die Aufnahme einer Datenschutzerklärung nach folgendem Muster:

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/

Es gibt ähnliche Muster natürlich auch von anderen Anbietern.

Passen Sie diese so genau wie möglich an die Verhältnisse Ihrer Website an – habe ich auch so gemacht. Für die Abmahner sind Sie dann schon nicht mehr interessant. Die werden sich ihre Opfer eher dort aussuchen, wo ein ganz offensichtlicher Mangel besteht und wo es potentiell etwas zu verdienen gibt.

Ansonsten meine Devise: Wer immer nur Angst hat, wird irgendwann auch zum Opfer…

Sonni
6 Jahre her
Antworten an  LaLicorne

Vielen Dank für den Hinweis!